Moin,
Es geht zwar nicht um einen A4, aber vom Prinzip her ist das ja alles dasselbe.
Ist bei einem Fahrzeug bei dem das Fahrwerk geändert, und diese Änderung bereits abgenommen wurde, wenn ein Zubehörrad verbaut werden soll welches bis auf die ET (43 Serie 45 Zubehör) wieder eine Abnahme nach §21 fällig?
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