Ergebnis 1 bis 7 von 7
  1. #1
    Erfahrener Benutzer
    Modell
    kein Audi A4/S4

    Ort
    Hamburg
    Registriert seit
    15.04.2007

    Fragen zur Abnahme Rad+Fahrwerk

    Moin,
    Es geht zwar nicht um einen A4, aber vom Prinzip her ist das ja alles dasselbe.
    Ist bei einem Fahrzeug bei dem das Fahrwerk geändert, und diese Änderung bereits abgenommen wurde, wenn ein Zubehörrad verbaut werden soll welches bis auf die ET (43 Serie 45 Zubehör) wieder eine Abnahme nach §21 fällig?
    Das A ist nun weg, die 4 vorn und ein F dahinter

  2. #2
    Benutzer Avatar von Dark_Daemon
    Modell
    Audi A4 8E/B7
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    2005
    Motor
    4.2 V8 Quattro
    MKB/GKB
    BBK / HLB

    Registriert seit
    22.09.2008
    normal schon! Weil alle Zubehörteile (ABE) sich nur auf den Originalzustand beziehen!

  3. #3
    Benutzer Avatar von DueSi
    Modell
    Audi A4 8E/B7
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    2005
    Motor
    1.8 T
    MKB/GKB
    BFB

    Ort
    61231
    Registriert seit
    16.04.2012
    Moin,

    allein durch die Änderung der ET musst du wieder zum TÜV und die Geschichte abnehmen lassen ...

  4. #4
    Erfahrener Benutzer
    Modell
    kein Audi A4/S4

    Ort
    Hamburg
    Registriert seit
    15.04.2007
    Muss ich dann auch wieder den ganzen Papierkram vom Fahrwerk haben? Also Vermessungsprotokoll usw.?
    Das A ist nun weg, die 4 vorn und ein F dahinter

  5. #5
    Erfahrener Benutzer Avatar von Quattro73
    Modell
    kein Audi A4/S4
    Baujahr
    2016
    Motor
    2.0 TFSI
    MKB/GKB
    CJXC

    Ort
    BaWü
    Registriert seit
    25.04.2011
    In der Regel nicht da der ja bereits eingetragen ist

  6. #6
    Moderator/Redakteur/Forensponsor Avatar von mounty
    Modell
    kein Audi A4/S4

    Ort
    D-Row
    Registriert seit
    02.02.2003
    Fahrwerksgutachten solltest du mitnehmen da der Prüfer nachsehen können muss ob sich da etwas gegenseitig beeinflusst was die Räder Änderung angeht.
    Die STVO behindert meinen Fahrstil Kein Technischer Support per PN

  7. #7
    Benutzer Avatar von Schubbie
    Modell
    Audi A4 8D/B5
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    1998
    Motor
    2.5 TDI V6
    MKB/GKB
    AFB / DQS

    Ort
    27389 Fintel
    Registriert seit
    19.08.2007
    Und Du musst vorher anrufen und fragen, ob ein Vollgutachter da ist. Ein "normaler" Prüfer darf es nicht eintragen, der darf nur standard strikt nach Gutachten.
    Audi - Das Beste! Denn "nichts" ist doof.

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