Der Verkauf von Autoteilen mit eingebautem Airbagmodul ist grundsätzlich zulässig. Als Verkäufer müssen Sie aber folgende Sicherheitsvorkehrungen beachten:
- Die Abgabe und der Transport sind nur in einer bauartzugelassenen Verpackung (Originalverpackung) zulässig.
Der Käufer muss deutlich auf folgende Punkte hingewiesen werden:
oDie Montage darf ausschließlich durch eine Fachwerkstatt mit geschultem Personal erfolgen.
oDie Lagerung darf nur in einem unbewohnten, kühlen und trockenen Raum und nicht in unmittelbarer Nähe von brennbaren Flüssigkeiten und starken elektrischen Verbrauchern oder Sendeanlagen erfolgen.
oIm Falle des Austausches darf das ausgetauschte Teil nur in der bauartzugelassenen Verpackung (Originalverpackung) aufbewahrt und transportiert werden.
Der Verkauf von nicht eingebauten Airbag- oder Gurtstraffereinheiten sowie Gasgeneratoren für Airbags ist nicht erlaubt.
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