Hallo,
habe folgendes Problem: Letztens habe ich mir mal meinen Fahrzeugschein angeschaut um zu sehen was ich so für Rad/Reifen Kombinationen eingetragen habe. Wollte halt einfach mal wissen was so Schönes bisher auf meinem S4 eingetragen wurde von den Vorbesitzern. Der eigentliche Grund ist aber dass ich mir Felgen für den Winter zulegen möchte und schauen wollte ob die Größe eventuell schonmal eingetragen wurde die ich mir gerne zulegen möchte. Da ist mir schon gleich aufgefallen dass sich wohl was geändert hat. Da hab ich mal gegoogelt und siehe da, bei den neuen Fahrzeugpapieren ist das alles ein wenig anders. Steht wohl nur noch eine Kombination drin. So, mein Problem ist aber jetzt dass ich unter dem Punkt 15.1 und 15.2 (Ich dachte immer dort ist die originale Rad/Reifenkombination eingetragen???) folgende Kombination stehen habe:
15.1
225/40ZR18 91Y
15.2
225/35ZR18 88Y
Da kam mir gleich was spanisch vor. Nämlich bei einem Allradler sollte man doch immer drauf achten dass der Abrollumfang gleich ist. Dies ist aber hier nicht gegeben durch den unterschiedlichen Querschnitt. Fehler der Zulassungsstelle oder des Tüv-Beamten? Was mache ich da nun? Der Fehler könnte aber auch an anderer Stelle liegen. Als ich den Audi gekauft hatte war folgende Kombination auf den Audi drauf:
225/40 8x18 Vorderachse (unter Punkt 15.1 auch eingetragen)
245/35 9,5x18 Hinterachse
Diese Kombination steht ja fast so unter den Punkt 15.1 und 15.2. Das einzige was nicht stimmt ist die Breite der Hinterreifen. Montiert waren 245, eingetragen 225. Eventuell nur ein Zahlendreher?
Im Anhang steht:
Zu 15: A.ATS M-Rad va/ha: 8JX18H" ET65 Typ: 80816.35.10.E nur ivm. Adapterdist.Scheibe 30mm, Kennz. :ADS 30.10.E nur ivm. Adapter Dist.-Scheibe 38mm, Kennz. ADS 38.10.e
Da steht also widerrum nichts von den 245-er Reifen, bzw. nichtmal die 9,5 Felge. Ich war aber schon in einer Polizeikontrolle wo der Beamte sehr genau geprüft hat ob alles von den Felgen und Reifen her passt und meinte dann zu seinem Kollegen dass alles passen würde. Frage mich nur wo er gelesen haben will dass ich 245/35 9,5x18 fahren darf?
Es ist halt schade dass die neuen Papiere nicht hergeben was schonmal eingetragen wurde. Mittlerweile fahre ich die ATS Räder nicht mehr. Aber ich möchte nicht so ein durcheinander in meinem Fahrzeugschein haben. Zumal ich im Winter gerne die 18-Zoll Avus von Audi fahren möchte mit 225/40. Die Kombination ist zwar wie schon geschrieben unter 15.1 eingetragen, aber unter 15.2 steht ne andere Kombination.
Oh ich hab hier nen ganz schön langen Text verfasst. Hier nochmal meine Fragen zusammengefasst:
1. Steht unter Punkt 15.1 und 15.2 nicht zwingend die serienmäßige Rad/Reifen Kombination?
2. Hätte die eingetragene Rad/Reifen Kombination Vorderachse 225/40ZR18 91Y und Hinterachse 225/35ZR18 88Y bei einem Quattro überhaupt eingetragen werden können/dürfen/sollen bzgl. des unterschiedlichen Abrollumfangs?
3. Beim Kauf war die eingetragene Kombination montiert mit dem einzigen Unterschied dass auf der Hinterachse keine 225-er sondern 245-er montiert waren. Hat die Zulassungsstelle evtl. ne 2 anstatt ne 4 getippt? (Das kuriose ist nur das selbst im Anhang zu diesem Punkt nur die 8x18 erwähnt wird und nicht die 9,5x18 auf der die 245-er montiert waren)
4. Darf ich im Winter RUNDUM 225/40 R18 fahren oder geht es nicht da bei der Hinterachse 225/35 R18 eingetragen sind?
PS: Die Felgen die ich derzeit montiert habe sind noch nicht eingetragen, deswegen war davon noch nicht die Rede.
Ich hoffe mir kann irgendwer helfen. Ich blicke da nicht im Ansatz durch.
Vielen Dank!
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