Meine Diva (b5 Limo) hat bereits eine starre ahk. Lässt sich diese bzw die Limo auf 1,5t auflasten?
Von was ist sowas eigentlich abhängig?
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Meine Diva (b5 Limo) hat bereits eine starre ahk. Lässt sich diese bzw die Limo auf 1,5t auflasten?
Von was ist sowas eigentlich abhängig?
Ist abhängig von deinen federn hinten
Im Grunde ist das von 3 Faktoren abhängig: Leergewicht des Zugfahrzeugs, Grösse der Bremsanlage, Stabilität der Karrosserie allg.
Die unterschiedlichen max. Anhängelasten innerhalb einer Baureihe sind dabei wohl hauptsächlich von der verbauten Bremsanlage (die ja in direktem Zusammenhang mit der Motorisierung und damit dem Fahrzeuggewicht steht) abhängig.
Weiterhin ist hier zu bedenken, dass die maximale Anhangelast natürlich von der Art der Bremse abhängt. Bei unseren Audis kommen ja nur ungebremste Anhänger (750kg) und auflaufgebremste (keine DURCHGEHENDE Bremse) Anhänger in Betracht, da ja keine Druckluft zur Verfügung steht. Hier darf das TATSÄCHLICHE Maximalgewicht des Anhängers höchstens der Leermasse des Zugfahrzeugs entsprechen.
Um wieviel könntest Du also maximal Auflasten, bzw wie viel wiegt der Audi?
1,9tdi vfl alles Serie und wird auch Serie bleiben. Ich bräuchte für denverkaufs stand 1,8t und 100kg Stützlast
Letztlich ist auch noch die Frage, wieviel die Anhängerkupplung in der vorhandenen Auslegung überhaupt ab kann. Meist ist das schon mehr (Sicherheitszuschlag) als Du gem.Fahrzeugschein überhaupt ziehen dürftest. Das steht dann in den Unterlagen zur Ahk oder auch auf dem Schild der EG Genehmigung
Wieviel wiegt denn dein Zugfahrzeug leer?
Und ja, die Federn müssen auch dazu passen. Das ist aber noch das geringste Problem.
Noch ein Nachtrag: Du solltest Prüfen, wieviel Gewicht Du tatsächlich ziehen musst. Beziehen sich deine 1,8t auf die tatsächliche Masse des Anhängers oder ist das dessen Maximalgewicht? Denn ziehen darfst Du die tatsächliche Masse, die im Fahrzeugschein steht, auch wenn der Anhänger theoretisch höher beladen werden könnte und dann zu schwer wäre. Solange er tatsächlich nicht schwerer ist als im Fahrzeugschein steht, darfst Du ihn ziehen. Notfalls würde wiegen helfen.
Grenze für eine eventuelle Auflastung ist jedenfalls das Leergewicht des Zugfahrzeugs.
Schau mal hier nach
Anhängerkupplungen
Da hatte ich für meinen 3B eine gefunden,das ich dann 2T hätte ziehen dürfen.Hab das aber nicht bis ins kontrolliert.
Ich weiß ja nicht,wie alt du bist.Aber denke auch drüber nach,das du dann knapp an der 3,5T Marke kratzt und einen Anhängerführerschein brauchst
das mit dem schein ist schon richtig das ich nicht mal die 1,5t ziehen dürfte. darum mache ich im frühjahr den B96
Wenn Du umsteigst brauchst Du ein Fahrzeug mit mind. 1,8t Leergewicht, lieber 2t. Für die Kombi dann Fahrerlaubnis BE, alte Klasse 3 oder besser.
Wieso ein Auto mit 1.8 bis 2t?
Ausschlaggebend is das was im Fahrzeugschein steht.
Mit 100kg Stützlast wirds bei einem normalen Auto schwer. Da wirst schon was in Richtung SUV brauchen.
Mein auto hat auch keine 1.9t und ich darf sie ziehen.
Was darfst Du womit ziehen? Und wo steht das?
Ich glaube das Leergewicht des Fahrzeuges mal 1,1 oder so war die Formel.
Meiner darf 1,8t ziehen und wiegt leer ca 1,6t
In den technischen Daten und Fahrzeugschein steht wieviel man mit dem jeweiligen Fahrzeug ziehen darf.
Nur dass das Leergewicht immer auf den kleinsten motor mit der margersten Auststattung bezogen ist.
Zum teil ;)
In diesem Thread geht es um mögliche Auflastung und deren Grenze. Was Du schreibst schrieb ich oben Eingangs auch schon. Das ist aber hier im Grunde nicht das Thema. Der TE möchte wissen ob er sein Fahrzeug Auflasten kann und was dabei zu beachten ist. Und das ist halt z.B. Die Fahrzeugmasse und die Art der Bremsanlage des Anhängers.
Von meiner Seite ein abschliessender Tip: schreib Audi Kundenservice an und geh zum Sachverständigen bei TÜV oder DEKRA die die Abnahme machen sollen. Sprich dort vor und frag was geht und was nicht.
Alles andere hier sind nur Vermutungen und gefährliches Halbwissen.
Am besten beim tüv nachfragen.
Mir ging es darum weil du Schreibst er braucht ein Fahrzeug mit 1.8 bis 2t Leergewicht. Das braucht er nicht.
Denn Leergewicht vom Fahrzeug ist auch nicht das zulässige Gesamtgewicht vom Anhänger.
Ich berichtige mich hier, die Geschichte mit der Leermasse des Zugfahrzeugs hab ich im Studium mal gelernt. Diese scheint nur noch bei ungebremsten Anhängern und der 750kg Klasse zu gelten. Bei auflaufgebremsten Anhängern gilt das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs als ausschlaggebend und natürlich die zulässige Anhängelast gem Fzg Schein. Ergibt sich übrigens aus §42 StVZO. Hier noch ne kurze Zusammenfasdung zum Nachlesen:
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Anh%C3%A4ngelast
Zitat:
"Rechtlich erlaubte Anhängelasten
Verkehrsrechtlich darf in Deutschland bei Personenkraftwagen die gezogene Anhängelast die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges nicht überschreiten (1:1)."