Bislang war es möglich das Kennzeichen per Klett, Saugnapf oder Magneten anzubringen.
Jetzt heißt es dort zum Kennzeichen: Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein.
Was heißt: Die Kennzeichen müssen so angebracht sein, dass sie nur mit Werkzeug oder hohem Kraftaufwand vom Fahrzeug entfernt werden können. Einfach Magnete sind demnach nicht mehr erlaubt.
Quelle: t.online, FZV
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