Mit dem Entscheid des Verwaltungsgerichts Stuttgart zur Zulässigkeit und Verhältnismäßigkeit von Verkehrsbeschränkungen und dem damit verbundenen Fahrverbot innerhalb der städtischen Umweltzone1 wurde eine Welle an Dieselfahrverboten los getreten. Wie der aktuelle Stand ist möchten wir euch auf Grund teilweise konfuser Informationslage in einer Übersicht zeigen.
Bisher sind von Dieselfahrverboten acht deutsche Städte betroffen. Weiterhin wurde erstmalig ein Fahrverbot für eine Autobahn A40 im Ruhrgebiet beschlossen. Der ADAC hat für die aktuelle Lage bereits eine Zusammenfassung inkl. einiger Zusatzinformationen wie potentieller Bußgelder bereitgestellt. In der Kurzfassung:
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| Stadt
| Fahrverbot gültig ab
| Schadstoffklasse
| Bußgeld
|-
| Berlin
| Spätestens Juni 2019
| Diesel Euro 1-5
| Unbekannt
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| Bonn
| April 2019
| Diesel Euro 1-4;
Benzin Euro 1-2
| Unbekannt
|-
| Frankfurt
| Voraus. Februar 2019
| Diesel Euro 1-4;
Benzin Euro 1-2
| Unbekannt
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| Hamburg
| 1. Juni 2019
| Euro 6 bzw. Euro VI (LKW)
| 25 (Pkw) bis
75 Euro (Lkw)
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| Köln
| April 2019
| Diesel Euro 1-4;
ab Sept. auch 5
| Unbekannt
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| Mainz
| Möglich ab September 2019
| Diesel Euro 5 für
einzelne Straßen;
< Euro 4 für ganze Zonen
| Unbekannt
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| Stuttgart
| Ab Januar 2019 für Auswärtige,
ab April für Stuttgarter
| Euro 4 bzw. Euro IV (LKW)
| 80 Euro
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Die ausführliche Version findet ihr hier.
Die just entschlossene Fahrverbotszone im Raum Essen und im Teilstück der A40 bei Gelsenkirchen soll ab 1. Juli 2019 an nur noch für Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse 5 oder höher, vom 1. September an dann nur noch Dieselfahrzeuge der Klasse 6 befahrbar sein. Weiterhin wurde ein Verbot für die Kurt-Schumacher-Straße in Gelsenkirchen bereits vom 1. Juli für Euro 6 Fahrzeuge auferlegt.
Das ist jedoch noch nicht alles. In München, Düsseldorf sowie Aachen haben die zuständigen Gerichte die Landesregierungen angewiesen, Fahrverbote zu prüfen.
Nichtsdestotrotz wünschen wir allen Mitgliedern, die treu ihre A4 älterer Baujahre bewegen, gute Fahrt!
1 Landesrecht BW VG Stuttgart 13. Kammer | 13 K 5412/15 | Urteil
Foto: dpa
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