So, mal wieder wurde wie es gern mit diversen interessanten Gesetzen so üblich ist, ein Gesetz für uns Autofahrer interessant, einfach nebenbei im Vorfeld des Trouble um die Bundestagswahlen am 22.09.17 durchgewunken und tritt auch schon ab 1 Januar 2018 in Kraft!
Es handelt sich um die Änderung der Abgasuntersuchung im Rahmen der Hauptuntersuchung die von den Prüfstellen ja für PKW alle 2 Jahre vorgenommen wird und bislang ja bei den jüngeren Modellen ab Baujahr Januar 2006 als sogenannte OBD Prüfung durchgeführt wurde. Eine Endrohr Messung war bislang nur nötig wenn sich bei der OBD Kontrolle Unregelmäßigkeiten zeigten. Also es wurde nur geschaut ob eine Störungsleuchte für die Systeme der Abgasbehandlung leuchtet, bzw der Fehlerspeicher ausgelesen und somit war die Prüfung bei keiner Auffälligkeit in den Systemen abgeschlossen. Nur Fahrzeuge bis Baujahr 12/2005 wurden noch mit einer sogenannten Endrohr Messung, bei der eine Prüfsonde ins Abgasrohr gesteckt wurde geprüft, bei der verschiedene relevante Werte die vom Motortyp (Benziner oder Diesel) abhingen, gemessen und bei Überschreitung der vom Hersteller vorgegebenen Werte beanstandet wurden. Was dann zu einem nicht bestehen der gesamten Hauptuntersuchung führte und man somit keine Plakette bekam.
Ab dem 11. Januar 2018 werden nun auch Fahrzeuge ab Baujahr Januar 2006 wieder mit einer Endrohr Messung geprüft da so auch defekte oder manipulierte Abgasanlagen (Kat/DPF entfernt) besser entdeckt werden können.
Je nach Bundesland entstehen durch die zusätzliche Prüfung Kosten zwischen 0 und 12 €,
Quelle: Chip Online/ T-Online/ auto-motor-Sport Online
vBulletin-Systemmitteilung