• Gesetzesänderungen - Was Autofahrer in 2017 wissen sollten

    Wie üblich treten zur Jahreswende neue Gesetze bzw. deren Änderungen in Kraft. Das betrifft natürlich auch uns A4-Freunde. Ein kleiner Überblick für das Jahr 2017.

    Eine Rettungsgasse korrekt bilden


    Ab 1.1.2017 müssen für Situationen, in denen Schrittgeschwindigkeit oder Stillstand auftritt, Rettungsgassen gebildet werden. Für Straßen mit mindestens 2 Fahrstreifen zwischen äußerster linker Spur und der davon direkt rechts gelegenen Spur.
    Bei drei oder vier Fahrspuren wurde üblicherweise in der Mitte die Rettungsgasse gebildet. Das ist jetzt nicht mehr der Fall, da die Anzahl der Fahrspuren nunmehr irrelevant ist. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) verspricht sich davon mehr Klarheit und Akzeptanz.

    Die bisherige Regelung nach § 11 Absatz 2 StVO

    "Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden."

    wird geändert zu

    "Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußersten linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrsteifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden."

    Zuwachs von 30er-Zonen

    Hauptverkehrsstraßen mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h in eine 30er-Zone umzuwandeln, ist mit großen bürokratischem Aufwand verbunden. Zum neuen Jahr hin sollen diese Hürden von Gemeinden leichter genommen werden, sodass ein größerer Anteil an 30er-Zonen, z.B. an Schulen, entstehen kann.

    Gebührenerhöhung für die Hauptuntersuchung & den Führerschein

    Die Preise für die HU sowie die Prüfungen zum Erwerb der Fahrerlaubnis werden angepasst. Die theoretische Führerscheinprüfung beläuft sich ab 2017 auf 11,90 Euro. Falls die Prüfung am PC durchgeführt wird, werden 10,60 Euro aufgerufen.
    Die praktische Prüfung für PKWs kostet im neuen Jahr 91,50 Euro, für Motorräder steigt der Preis auf 121,38 Euro. Der Großteil der gestiegenen Kosten bei der Führerscheinprüfung machen jedoch die Stundensätze der Fahrschulen aus, so der Autoclub Europa (ACE).

    Für die HU im Zwei-Jahres-Turnus werden die Preise ebenfalls angepasst. Mit regionalen Unterschieden je nach Bundesland kostet die Hauptuntersuchung zwischen 35 und 54,86 Euro.

    Neuer WLTP-Testzyklus

    Für viele Interessant könnte der "Worldwide Harmonized Light Vehicle Test Procedures" (WLTP) Testzyklus für Neuwagen sein. Ab September 2017 werden alle Neuwagen diesen Testprozeduren unterzogen. Ähnlich wie der verschmähte NEFZ wird der WLTP zwar auch auf dem Rollenprüfstand stattfinden, jedoch steigt sein Umfang deutlich und besteht dabei aus mehreren Fahrzyklen.

    Ein Beispielfahrzyklus der Klasse 3 (für Hochleistungsfahrzeuge), der verschiedene Geschwindigkeitsintervalle beinhaltet:



    Detaillierte Information zum WLTP lässt sich auf Wikipedia nachlesen.


    Quellen:
    - Bundesregierung, dpa, ACE, DVR
    - Bild: Shutterstock, WikiMedia
    Kommentare 7 Kommentare
    1. Avatar von logo103d
      logo103d -
      Neuer WLTP-Testzyklus

      Es wird also weiter gelogen und das Kind bekommt einen anderen Namen.
      Nichts anderes wurd hier erwartet.
    1. Avatar von KayH
      KayH -
      Zitat Zitat von logo103d Beitrag anzeigen
      Neuer WLTP-Testzyklus

      Es wird also weiter gelogen und das Kind bekommt einen anderen Namen.
      Nichts anderes wurd hier erwartet.

      Moin,
      und einen guten Start ins 2017 für alle!

      Nein, das würde ich so nicht ganz unterschreiben. Der WLTP ist im Vergleich zum NEDC dann doch deutlich realistischer. Man sollte sich diese beiden Zyklen mal nebeneinander legen und anschauen. Weiter kommen noch andere Prüfungen hinzu: RDE ist hier das Zauberwort. Alles in allem sind die Anforderungen deutlich gewachsen. Und ein Fahrzeug, was diese Normen erfüllt, wird deutlich weniger Emissionen erzeugen bzw. abgeben. Leider ist zu erwähnen, dass das nur mit viel Technik zu bewältigen ist - Abgasnachbehandlung wird hier auch bei Benzinern mehr Einzug erhalten (Partikelfilter z.B.).

      Auch hat die Autoindustrie nicht gelogen! - der Abgasskandal eines großen deutschen Herstellers mal außen vor.

      Es gibt ein Gesetz in Europa, die Emissionen zu reduzieren und einen entsprechenden Prüfzyklus mit definierten Umgebungsbedingunen dieses zu überprüfen. Dieser Test wird erfüllt! Das dieser Zyklus nicht den Endverbraucher wiederspiegelt ist/war durchaus bekannt. Dafür ist die Regierung/EU zuständig, nicht der Hersteller. Wie da gewisse Gesetze/Richtlinien erstellt werden und wer das alles mit mischt steht auf einem ganz anderen Blatt.
      Auch sind viele Behauptungen hierzu im Umlauf - da steckt viel Lobbyarbeit und sehr viel Geld dahinter - auf allen Seiten.

      Anbei ein Link zu einer Übersicht der Gesetzgebungen. Dieser wurde von der Firma Delphi erstellt. Ein Hersteller für z.B. Einspritzsysteme und Motorsoftware. Hier kann man genau die Grenzwerte und die Prüfzyklen nachschlagen.

      http://delphi.com/docs/default-sourc...uty-2016-7.pdf


      In diesem Sinne.
      Alles Gute.
      K.
    1. Avatar von teo33
      teo33 -
      Warum wird den immer wieder über das gleiche und völlig aussichtslose Problem diskutiert?

      Diesel haben früher Ruß produziert + Abgasnachbehandlung = Feinstaub!
      Hier gibt es keinen Gewinner, nur andere Probleme. Und die Benziner sind in Sachen "Benzol" auch nicht besser.

      Alternativ:
      Gas(LPG) oder Elektroantrieb.
      Dies wird seit Jahren bei Flurförderfahrzeugen in geschlossenen Räumen angewendet.
      Kann dann eigentlich nicht giftig sein. oder?

      Und das erste (Auto) auf diesem Planeten hatte einen Elektroantrieb.

      gruß teo33
    1. Avatar von A4-Avant-FSI
      A4-Avant-FSI -
      Solang die Politiker in den Aufsichtsräten der Industrie sitzen kann kein objektives Urteil gefällt werden
      Die Öllobby hält seit Jahrzehnten die Elektromobilität klein
    1. Avatar von logo103d
      logo103d -
      Zitat Zitat von A4-Avant-FSI Beitrag anzeigen
      Solang die Politiker in den Aufsichtsräten der Industrie sitzen kann kein objektives Urteil gefällt werden
      Die Öllobby hält seit Jahrzehnten die Elektromobilität klein
      Genauso ist das!
      Auch die Benziner verursachen Feinstaub.
      Der neue Test findet auch auf dem Prüfstand statt und nicht auf der Straße= Lüge
    1. Avatar von audigogo
      audigogo -
      Zitat Zitat von A4-Avant-FSI Beitrag anzeigen
      Solang die Politiker in den Aufsichtsräten der Industrie sitzen kann kein objektives Urteil gefällt werden
      Die Öllobby hält seit Jahrzehnten die Elektromobilität klein

      Und wir lassen uns das, genauso wie viele andere Dinge, Tag für Tag aufs Neue gefallen.
      Eigentlich sind wir Mitschuldig. Es gibt einen Betrüger und einen der sich betrügen lässt.
      Schlaf Michel Schlaf.
    1. Avatar von S4 Limo
      S4 Limo -
      Schonmal geschaut was ein Elektrofahrzeug an CO² produziert, wenn es ganz gewöhnlich mit der Haussteckdose geladen wird?
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