Bei der Überarbeitung der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) steht allem voran natürlich die Umstellung des Punktesystems. Anstatt bei bisher bei 18 Punkten seinen Führerschein abgeben zu müssen, wird nun bei 8 Punkten die Plastikkarte eingefordert. Gleichzeitig wird die Punktevergabe bei Ordnungswidrigkeiten und Straftaten angepasst:
- Schwerer Verstoß (Ordnungswidrigkeit): 1 Punkt
- Besonders schwerer Verstoß (Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot o. Straftaten ohne/mit Fahrverbot bis zu 3 Monate): 2 Punkte
- Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis: 3 Punkte
Schwere Verstöße erfahren zusätzlich eine Erhöhung der Obergrenze für Verwarnungsgelder. Bis 55 Euro können diese ausgesprochen werden. Ab 60 Euro beginnen nun die Bußgeldbescheide.
Eine Entfernung der Punktevergabe wurde für Verstöße beschlossen, die keinen direkten Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben. Deren Bußgelder erfahren aber mitunter eine Erhöhung auf das doppelte (so z.B. die Verletzung der Fahrtenbuchauflage von 50 € auf 100 €).
Mit der Umstellung hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BVMI) den vermutlich schon bekannten Punktetacho illustriert. Dieser soll die Punkteeinteilung und deren Konsequenzen darlegen:
Anhang 270071
Wer bereits im alten Verkehrsregister Punkte besitzt, bekommt diese selbstverständlich frei Haus in das neue Fahreignungsregister umgetragen:
[table=] style="width: 500px"
|-
| Alter Punktestand
| Zuordnung FAER
|-
| 1 - 3
| 1
|-
| 4 - 5
| 2
|-
| 6 - 7
| 3
|-
| 8 - 10
| 4
|-
| 11 - 13
| 5
|-
| 14 - 15
| 6
|-
| 16 - 17
| 7
|-
| 18 +
| 8
|-
[/table]
Die bisherigen Tilgungsfristen wurden auch überarbeitet, sie sind nun starr, sprich unabhängig von neuen Punkten:
- Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt entfallen nach 2,5 Jahren,
- Ordnungswidrigkeiten/Straftaten mit 2 Punkten nach 5 Jahren,
- und Straftaten mit 3 Punkten entfallen erst nach 10 Jahren.
Eine sogenannte Überliegefrist von einem Jahr bleibt bestehen. Sie bedeutet, dass die Eintragungen nach Ablauf der Tilgungsfristen noch ein Jahr bestehen bleiben, auch wenn die Punkte an sich gelöscht sind.
Zum Abbau seines Punktekontos werden ab Mai Fahreignungsseminare angeboten. Mit ihnen ist es jetzt möglich bei einem Punktestand von bis zu 5 Punkten nur noch 1 Punkt abzubauen - und dies alle 5 Jahre höchstens einmal. Effektiv scheinen sich diese Seminare also nicht mehr zu lohnen.
Weiterhin sollte man folgende Punkte beachten:
- Handyverstöße (1 Punkt) fallen nun bei einem maximalen Punktestand von 8 mehr ins Gewicht - nicht unterschätzen!
- Bei der Umrechnung fallen Punkte weg, die nach der neuen Reform für bestimmte Verstöße nicht mehr existieren
- Hat man noch ein Verkehrsverstoß vor dem 1. Mai 2014 offen, gilt das Datum des Verkehrsverstoßes und nicht das Datum der Rechtskraft
- Fahreignungsseminare werden durch das neue System teurer und kratzen vermutlich an der 400 Euro Grenze
Eine komplette Übersicht der Bußgeldkatalog-Verordnung lässt sich hier nachlesen.
Quelle:
- BMVI
vBulletin-Systemmitteilung