Wichtigste Änderung dürfte das neue Punktesystem sein
Zum 01. Mai tritt das neue Punktesystem in Kraft, der Führerschein ist dann zukünftig schon bei 8 Punkten weg anstatt bei 18! Ab dem 1. Mai wird in Flensburg neu gerechnet, dann gilt das reformierte Punktesystem für Verkehrsdelikte. „Verstöße werden künftig je nach Schwere mit 1 bis 3 Punkten geahndet, statt wie bisher mit 1 bis 7 Punkten. Die Eintragungsgrenze steigt von 40 Euro auf 60 Euro. Die Verlängerung der Tilgungsfrist bei neuen Verstößen fällt weg. Zudem werden ausschließlich sicherheitsgefährdende Verstöße gespeichert.
Im Zusammenhang mit dem neuen Punktesystem ändern sich auch einige Bußgelder wie z.b das Benutzen des Handys während der Fahrt (60 statt vorher 40€), das rechtswidrige Verhalten beim Passieren eines Schulbusses (60 statt 40€), die Nutzungs von Sommerreifen bei Eis und Schnee (60 statt 40€) oder die Missachtung des polizeilichen Haltegebots (70 statt 50€). Ohne Punkt, aber mit höherem Bußgeld bestraft werden unter anderem unberechtigtes Befahren einer Umweltzone (80 Euro) sowie Verstöße gegen die Kennzeichen-Vorschriften (bis 65 Euro) oder gegen eine Fahrtenbuchauflage (60 Euro).
So werden Punkte umgerechnet
Wenn am 1. Mai 2014 das neue Punktesystem für Verkehrssünder in Kraft tritt, werden bestehende Einträge automatisch wie folgt umgerechnet:
- 1-3 Punkte = 1 Punkt
- 4-5 Punkte = 2 Punkte
- 6-7 Punkte = 3 Punkte
- 8-10 Punkte = 4 Punkte
- 11-13 Punkte = 5 Punkte
- 14-15 Punkte = 6 Punkte
- 16-17 Punkte = 7 Punkte
- 18 oder mehr Punkte = 8 Punkte
Alte Punkte für Delikte ohne Verkehrsgefährdung werden gelöscht. Dazu zählt beispielsweise das Befahren einer Umweltzone ohne erforderliche Schadstoffplakette. Denn ab Mai werden in der Verkehrssünderkartei nur noch sicherheitsgefährdende Verstöße registriert.
Die Umrechnung erfolgt automatisch – die Auskunft über den neuen Punktestand nicht: Dafür ist ein Antrag beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nötig. Das Formular findet sich auf der Homepage des KBA, die Auskunft ist kostenlos. Wer schon einen neuen Personalausweis mit Datenchip hat, kann die Punktestand-Info auch online anfordern.
Auch wird die Warnweste am dem 01 Juli Pflicht und muss in jedem Fahrzeug vorhanden sein und die Norm ISO 20471 erfüllen. Fehlt die Weste gilt das auch bei der Hauptuntersuchung (TÜV) als Mangel. Wie hoch das Bußgeld für eine fehlende Warnweste ist steht leider noch nicht fest.
Das Verfahren der MPU wird reformiert um das ganze transparenter und einheitlicher zu gestalten.
Um das Platzen von Reifen zu vermeiden werden ab dem 1 November Neuwagen serienmäßig mit einem Reifendruck Kontrollsystem ausgestattet.
Die KFZ Steuer wird auch mal wieder angepasst.
Für alle Autos, die 2014 erstmals zugelassen werden, gilt eine niedrigere Freigrenze beim CO2-basierten Anteil der Kfz-Steuer. Der Grenzwert sinkt von 110 auf 95 Gramm Kohlendioxid (CO2) pro Kilometer. Für jedes Gramm CO2 mehr werden 2 Euro berechnet. Der hubraumabhängige Steueranteil bleibt gleich: Je angefangene 100 Kubikzentimeter fallen 2 Euro für Benziner und 9,50 Euro für Diesel an. Die Steuerbefreiung von maximal 150 Euro für Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 6 entfällt zum 1. Januar 2014
Grüner Mittelstreifen für Fernstraßen
Fernstraßen, die ab 2014 neu angelegt, um- oder ausgebaut werden, bekommen laut dem ACE einen breiten, grün eingefärbten Mittelstreifen zur klaren Trennung der Fahrtrichtungen. Außerdem sollen künftig auf Fernstraßen drei Fahrstreifen die Regel sein, wobei die mittlere Spur abwechselnd mal in der einen, mal in der anderen Fahrtrichtung als Überholstreifen zur Verfügung steht.
Neuigkeiten im Ausland
Im Ausland soll in der Schweiz ab dem 01 Januar die Lichtpflicht am Tage eingeführt werden, die für Fahrzeuge ab Erstzulassung 01.01 1970 gilt. In Polen soll das Netz der Mautpflichtigen Straßen ausgeweitet werden und bei verkehrssicherheitsrelevanten Verstößen (unter anderem bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlicht- und Überholverstößen) wird der EU-weite Halterdatenaustausch die Zustellung von ausländischen Bußgeldbescheiden beschleunigen. Zudem sollen Betroffene künftig in ihrer Landessprache über diesen Verstoß und ihre Rechte informiert werden.
Quellen: Auto News, t-Online und Auto.de
vBulletin-Systemmitteilung