• EU-Neuregelung für grenzübergreifende Bußgelder

    Künftig ist es wohl besser, im Nachbarland genauer auf die Geschwindigkeitsbegrenzungen zu achten. Denn für Verkehrsdelikte, die im Ausland begangen wurden, tritt eine europaweite Neureglung in Kraft. Jetzt können die EU-Länder gemeinsam auf die sogenannte Eucaris Datenbank zugreifen, um eine erfolgreichere Verstoßverfolgung grenzübergreifender Verkehrssünder zu gewährleisten.

    Die EU-Neureglung, basierend auf der Zugriffsmöglichkeit auf das europäische Fahrzeug- und Führerscheininformationssystem Eucaris (European Car and Driving Licence Information System), sieht vor, ausländischen (wie auch deutschen) Behörden die Erlangung von Daten zu erleichtern. Bisher verliefen viele Verkehrsdelikte im Sand, da zum Teil ein immenser Aufwand betrieben werden musste um die Fahrer zu identifizieren.

    Eucaris
    ist keine Neuerfindung, sondern schon seit mehr als 20 Jahren im Einsatz. Bis dato wurde die Datenbank zur länderübergreifenden Terrorismusbekämpfung und der Verfolgung schwerer Verbrechen genutzt. Seine Verwendung wird nun um die Verstoßverfolgung im Straßenverkehr erweitert werden.

    Der Zugriff auf die Datenbank ist jedoch nur in bestimmten Fällen möglich. So beschränkt sich die Datensuche auf Tempoverstöße, Fahren ohne Gurt oder Helm, Überfahren roter Ampeln und Befahren von gesperrten Fahrbahnen. Auch Alkohol- und Drogendelikte sowie Handy am Steuer erlauben eine Veranlassung zur Eucaris-Recherche.

    Neben Deliktbeschränkung ist auch nur den EU-Mitgliedsstaaten der Zugriff vorbehalten. Behörden der Länder Schweiz, Kroatien und Norwegen bleibt der Systemzugriff untersagt.

    Vorgehensweise für Deutschland

    In unserem Fall kümmert sich das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) um die Betreuung von Eucaris. Begeht jemand im Ausland bspw. einen Geschwindigkeitsverstoß, kann die ausländische Behörde über Eucaris auf die Daten vom KBA zugreifen um den mutmaßlichen Fahrer ausfindig zu machen. Ist die Suche erfolgreich, muss ein Informationsschreiben auf Deutsch aufgesetzt werden, das den Verstoß darlegt und die Geldbuße einfordert.

    Man braucht sich aber keine Gedanken um seinen Führerschein zu machen. Da man durch ausländische Bußgeldbescheide keine Punkte in Flensburg erhält, kann lediglich ein Fahrverbot im Begehungsland auferlegt werden.

    Was tun sprach Zeus?


    Natürlich ist es wie bei einem deutschen Bußgeldbescheid möglich, gegen den ausländischen Bescheid Einspruch einzulegen. Tut man das nicht und begleicht auch nicht das offene Bußgeld, schaltet sich das Bundesamt für Justiz (BfJ) ein. Das BfJ, zuständig für Prüfung und Durchführung einer Vollstreckung, gibt den Betroffenen 14 Tage Zeit, sich zum vorherrschenden Fall zu äußern und entscheidet dann über die „Bewilligung der Vollstreckung“, deren Ergebnis dann postalisch zugestellt wird. Auch hier erhalten die Betroffenen die Möglichkeit, der erhaltenen Bewilligungsentscheidung zu widersprechen.

    Wichtig zu wissen ist es, dass die sog. Halterhaftung im Ausland praktiziert wird. Im Unterschied zu Deutschland hat in vielen EU-Ländern grundsätzlich der Fahrzeughalter das Bußgeld zu bezahlen, selbst wenn dieser nicht gefahren ist. Da eröffnet sich ein Schlupfloch, denn die diese Halterhaftung können ausländische Behörden in Deutschland nicht einfach durchsetzen. Widerspricht man dem Bußgeldbescheid mit dem Hinweis, dass man nicht Fahrzeugführer war und somit nicht verantwortlich für das Verkehrsdelikt ist, muss auch nicht gezahlt werden.

    Die Kehrseite: Es besteht zu jeder Zeit die Eventualität, dass die ausländische Behörde bei Einreise ins Land vermeintlich erledigte Fälle erneut eröffnet.

    Quellen:
    - Bild http://www.kba.de/SharedDocs/Bilder/...ty=default.gif
    - Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
    - Spiegel Online
    Kommentare 8 Kommentare
    1. Avatar von VariTDI150PD
      VariTDI150PD -
      "VariTDI150PD, Sie haben keine Rechte, um auf diese Seite zuzugreifen. Folgende Gründe könnten z.B. dafür verantwortlich sein:"
    1. Avatar von votex
      votex -
      Zitat Zitat von VariTDI150PD Beitrag anzeigen
      "VariTDI150PD, Sie haben keine Rechte, um auf diese Seite zuzugreifen. Folgende Gründe könnten z.B. dafür verantwortlich sein:"
    1. Avatar von Budi
      Budi -
      Zitat Zitat von VariTDI150PD Beitrag anzeigen
      "VariTDI150PD, Sie haben keine Rechte, um auf diese Seite zuzugreifen. Folgende Gründe könnten z.B. dafür verantwortlich sein:"
      bei mir funzt es
    1. Avatar von VariTDI150PD
      VariTDI150PD -
      bei mir jetzt auch
    1. Avatar von UweS
      UweS -
      Die Kehrseite: Es besteht zu jeder Zeit die Eventualität, dass die ausländische Behörde bei Einreise ins Land vermeintlich erledigte Fälle erneut eröffnet.
      Nicht nur das, je nach Tatbestand kann das Fahrzeug an der Grenze gleich wieder umdrehen, wenn nur die Einreise verweigert wird. Oder noch schlimmer: wird sofort festgesetzt bis zum Begleichen der Schuld.
    1. Avatar von D31n1
      D31n1 -
      Zitat Zitat von UweS Beitrag anzeigen
      Nicht nur das, je nach Tatbestand kann das Fahrzeug an der Grenze gleich wieder umdrehen, wenn nur die Einreise verweigert wird. Oder noch schlimmer: wird sofort festgesetzt bis zum Begleichen der Schuld.
      Wo ist da das Problem? Sehe ich nicht als problematisch.
      Wenn man seine Strafe nicht bezahlt, dann muss man damit rechnen. Genau so wenn man ins Ausland fliegt und dort etwas "offen" hat...
      Ich find das i.O. und höchste Zeit, dass die EU auch mal was positives erlässt. Reduziert erheblich den Verwaltungsaufwand und erleichtert die Strafverfolgung.
    1. Avatar von Solo
      Solo -
      Wenn's funktioniert, ist's eine super Sache!

      Oder findet ihr's etwa gerecht, wenn ihr z. B. wegen jedem Abstandsverstoß auf der BAB zur Kasse gebeten werdet und das Ordnungswidrigkeitenverfahren der Ausländer vor oder hinter euch eingestellt wird...
    1. Avatar von Satanarchist
      Satanarchist -
      also aus frankreich hatten ich hier auch schon tickets die mit amtshilfeersuchen(oder wie auch immer das heisst) kassiert wurden...
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