• Neufassung der StVO zum 1. April 2013

    Die schon länger geplanten Änderungen der Straßenverkehrsordnung StVO sind nun besiegelt. Anfang April tritt eine Neufassung der StVO bundesweit in Kraft. Unter dem langen Namen „Verordnung zur Neufassung der Straßenverkehrs-Ordnung“ werden Änderungen bezüglich des Falschparkens, der Schilderwaldnovelle und einiger einzelnen Paragrafen niedergeschrieben. Wir geben einen Überblick.

    Vor allem Falschparker werden ab April mehr zur Kasse gebeten. Vorbeugend dem sogenannten absichtlichen Falschparken, um den horrenden Gebühren mancher städtischer Parkhäuser zu entgehen, wurden die Bußgelder für längere Parkpreller angehoben. Im Einzelnen bedeutet dies:

    Parken ohne Parkschein – 10€ (+5€)

    Parkschein abgelaufen

    • bis 30 min – 10€ (+5€)
    • bis 1h – 15€ (+5€)
    • bis 2h – 20€ (+5€)
    • bis 3h – 25€ (+5€)
    • ab 3h – 30€ (+5€)

    Parken im Fußgängerbereich oder anderen Verbotszonen – 25€ (+10€), >3,5 t 75€ (+55€)

    Parken auf Schutzstreifen für Radfahrer oder auf Radwegen – 20€, ab 1h 30€ (je +5€)

    Unvorsichtiges Aussteigen mit Gefährdung – 20€ (+10€)

    Fahren ohne Licht oder mit verdreckten Scheinwerfern/Rücklichtern20€ (+10€)

    Einfahrt in falscher Richtung in eine Einbahnstraße/Kreisverkehr – 25€, bei Gefährdung 30 o. 35€ (je +5€)


    Mit Inkrafttreten der Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften aus 2009, auch bekannt als die Schilderwaldnovelle, soll der Schilderwahn in Deutschland (mit über 2 Millionen Schildern) bereinigt werden. Nachfolgend sind die wichtigsten Änderungen aufgeführt.

    Ersatzlose Streichung:


    • Zeichen 150 und 153 „Bahnübergang mit Schranken oder Halbschranken“ (mit Warnbarke)
    • Zeichen 353 „Einbahnstraße“
    • Zeichen 380 und 381 „Richtgeschwindigkeit (Ende)“
    • Zeichen 388 und 389 „Ungenügend befestigter Seitenstreifen“
    • Zeichen 435 und 436 „Innerörtliche Wegweiser“
    • Zusatzzeichen 1052-38 „schlechter Fahrbahnrand“

    Entfernung aus dem Regelkatalog u. Aufnahme in § 39 Abs. 8 StVO (Sinnbilder):

    • Zeichen 113 „Schnee- oder Eisglätte“
    • Zeichen 115 „Steinschlag“
    • Zeichen 116 „Splitt, Schotter“
    • Zeichen 128 „Bewegliche Brücke“
    • Zeichen 129 „Ufer“
    • Zeichen 134 „Fußgängerüberweg“
    • Zeichen 140 „Viehtrieb, Tiere“
    • Zeichen 144 „Flugbetrieb“

    Hinzufügen von Sinnbilder in § 39 Abs. 8 StVO:

    • „Reiter“
    • „Amphibienwanderung“
    • „Unzureichendes Lichtraumprofil“

    Verlagerung in Verkehrszeichenkatalog:

    • Zeichen 316 „Parken und Reisen“
    • Zeichen 317 „Wandererparkplatz“
    • Zeichen 355 „Fußgänger Unter- oder Überführung“
    • Zeichen 359 „Pannenhilfe“
    • Zeichen 375 „Autobahnhotel“
    • Zeichen 376 „Autobahngasthaus“
    • Zeichen 377 „Autobahnkiosk“

    Änderungen für Radverkehr (jetzt mit Inline-Skates):

    • Benutzungsrecht für linke Radwege in § 2 Abs. 4 StVO, wenn Zeichen 237, 240 oder 241 nicht angebracht und Zusatzzeichen "Radverkehr frei" vorhanden
    • Einführung von Zeichen 340: „Parkverbot auf Fahrradschutzstreifen“
    • § 21 Abs.3 StVO: Erlaubnis zur Beförderung von bis zu zwei Kindern bis zum vollendeten 7. Lebensjahr in Fahrradanhängern
    • Für Radfahrer gelten an Ampeln mit Radverkehrsführungen entweder Lichtzeichen für den Fahrverkehr oder eigene bzw. kombinierte Lichtzeichen (Symbole „Radverkehr“ und Fußgänger“) ( § 37 StVO)
    • Fahren auf Fahrradstraße (Zeichen 244.1) nun mit max. 30 km/h
    • Inline-Skaten im öffentlichen Verkehr besitzt mit §§ 24 und 31 StVO eine eindeutige Rechtsgrundlage

    Sonstiges:

    • Bei durch Zeichen 340 markierte Fahrstreifen für beide Richtungen darf außerorts der mittlere Fahrstreifen nur für Linksabbieger benutzt werden
    • Bei mindestens drei Fahrstreifen für eine Richtung dürfen außerorts LKW über 3,5 t und alle KFZ mit Anhänger den linken Fahrstreifen nur zum Linksabbiegen nutzen
    • „Beschleunigungsstreifen“ wird ersetzt durch „Einfädelungsstreifen“.
      „Verzögerungsstreifen" wird ersetzt durch „Ausfädelungsstreifen“, dort darf nun nicht mehr schneller als auf den Hauptverkehrsstreifen gefahren werden
    • § 37 V StVO: Halteverbot auf allen Fahrstreifen mit Dauerlichtzeichen (ex geregelt mit § 12 I 6f StVO)
    • § 19 I Nr. 3 StVO: generelles Überholverbot für Fahrzeugführer vom Gefahrenzeichen bis zum Bahnübergang (Ankündigung mit Zeichen 151)


    Im Zusammenhang mit der Schilderwaldnovelle werden auch neue Verkehrszeichen eingeführt. Ab April sind nun folgende Schilder im Straßenverkehr zu finden:

    • Zeichen 314.1 „Parkraumbewirtschaftungszone“
    • Zeichen 314.2 „Ende Parkraumbewirtschaftung“
    • Zusatzzeichen zu § 31 Abs. 2 StVO „Inline-Skater zugelassen“
    • Zeichen 357 „Durchlässige Sackgasse“
    • Zeichen 467.2 „Ende Streckenempfehlung“


    Zu guter Letzt noch ein paar anderweitige Anpassungen in der neuen StVO:

    § 17 Abs. 2 a StVO Lichtpflicht für Kraftradfahrer
    Fahren tagsüber nun auch mit TFL erlaubt

    § 37 Abs. 2 Nr. 4 StVO Lichtzeichen auf Sonderfahrstreifen
    Lichtzeichen auf Busspuren gelten jetzt auch für Gelegenheitsverkehr (z.B. Taxen)

    § 37 Abs. 2 Nr. 6 StVO Lichtzeichen für Radfahrer
    Für Rad Fahrende sind die Zeichen für zu Fuß Gehende weiterhin zu beachten

    Unklarheiten bei Zeichen 260 „Tatsächliche Breite“ beseitigt
    Maß nun einschließlich der Außenspiegel (Vom ADAC bemängelt)


    Die „Verordnung zur Neufassung der Straßenverkehrs-Ordnung“ findet Ihr hier, die Neufassung der StVO steht hier zum Download bereit.

    Quellen:
    - ADAC
    - KBA
    - BMVBS
    Kommentare 15 Kommentare
    1. Avatar von D31n1
      D31n1 -
      Was is denn bitte ein
      „Unzureichendes Lichtraumprofil“
    1. Avatar von Baschty
      Baschty -
      Zitat Zitat von D31n1 Beitrag anzeigen
      Was is denn bitte ein
      „Unzureichendes Lichtraumprofil“
      https://www.google.de/search?q=Unzur...w=1280&bih=889
    1. Avatar von Seargend
      Seargend -
      Schöner Aprilscherz
    1. Avatar von parabea
      parabea -
      Kein Aprilscherz. Nur Amtsdeutsch.
      Stell dir eine Brücke vor (zB am Limes bei Aschaffenburg kenne ich so eine) und du musst mit einem LKW mit Kasten untendurch. Da kann es durchaus am Rand sehr eng werden.
    1. Avatar von Seargend
      Seargend -
      Zitat Zitat von parabea Beitrag anzeigen
      Kein Aprilscherz. Nur Amtsdeutsch.
      Stell dir eine Brücke vor (zB am Limes bei Aschaffenburg kenne ich so eine) und du musst mit einem LKW mit Kasten untendurch. Da kann es durchaus am Rand sehr eng werden.
      Man beachte den Smiley es war nur Spass
    1. Avatar von parabea
      parabea -
      Ich habe auch nicht direkt dich gemeint, auch wenn "Aprilscherz" einer der Gründe war. Eigentlich antwortete ich D31n1, aber ich muss zugeben, das wird nicht ganz klar...


      cu Ralf
    1. Avatar von D31n1
      D31n1 -
      Ich kann mir in etwa vorstellen was es bedeutet
    1. Avatar von Matze0904
      Matze0904 -
      Fahren ohne Licht oder mit verdreckten Scheinwerfern/Rücklichtern20€ (+10€)

      Das könnten Sie ruhig noch teurer machen und auch mal kontrollieren, dann wären vllt ein Haufen Autofahrer im Winter nicht dauernd zu faul Ihre Scheinwerfer und Heckleuchtem vom Schnee zu befreien!!
    1. Avatar von A4 Limo 1.6
      A4 Limo 1.6 -
      Zitat Zitat von Matze0904 Beitrag anzeigen
      Fahren ohne Licht oder mit verdreckten Scheinwerfern/Rücklichtern20€ (+10€)

      Das könnten Sie ruhig noch teurer machen und auch mal kontrollieren, dann wären vllt ein Haufen Autofahrer im Winter nicht dauernd zu faul Ihre Scheinwerfer und Heckleuchtem vom Schnee zu befreien!!

      Oder besser gesagt mit Schneeburgen unterwegs
    1. Avatar von ENERGY
      ENERGY -
      Also zur Beseitigung des Schilderwaldes werden teils sinnvolle und weniger sinnvolle Verkehrszeichen abgeschafft und dafür genausoviele absolut sinnlose Schilder eingeführt, sehr gut!
    1. Avatar von V.A.G-JOE
      V.A.G-JOE -
      Höhere Bußgelder / härtere Strafen bringen nichts, außer mehr Geld in die Kassen. Kleinere Verstöße kommen im Alltag viel häufiger vor als grobe Rechtsverletzungen. Also wird einfach maßlos gierig zugelangt.
      Schaut doch mal in die USA - dort gibt es wunderbar ruhige und friedliche Großstädte - keine Schiessereien oder Bandenkriege... oder? Der beste Beweis das härtere Strafen nichts bringen - den dort gibt es irrsinnig scharfe Gesetze (zb. Todesstrafe etc..). Im Gegenteil - das macht alles nur noch schlimmer ...
      Unsere aktuelle Bußgeld-Erhöhung dient allein dazu noch mehr Geld in die klammen Kassen zu schaufeln, unter fadenscheinigen Vorwand wird mal eben um bis zu 100% die Strafe verdoppelt. Ist ja kein Problem, denn unser Einkommen erhöht sich ja auch öfter um 100% oder (bei euch etwa nicht ^^)?
    1. Avatar von Danp89
      Danp89 -
      höhere strafen meiner meinung alles sinnlos weil ganz einfach wir deutschen ein scheiß unhöfliches und rücksichtsloses pack sind es ist so und da sei mir bitte keiner sauer.



      wir deutschen fahren rad bei dunkeheit ohne licht warum ?? (damit ein autofahrer auch ja den radfaher umfährt, im winter sehe ich jeden morgen solche vollidioten)

      wir deutschen schaffen es nicht ein generelles lichtfahrgebot einzuführen warum ?? (weil es zu einfach ist, auf der autobahn ist es viel sicherer aber wir müssen erstmal an die umwelt denken)

      wir deutschen richten alle städte mit 30 zonen ein warum damit die umwelt mehr belastet wird weil mehr und mehr autos an ampeln stehen und berg auf im 2 gang mit hoher drehzahl fahren

      wir deutschen stehen in supermärkten und bekommen nicht mal die fresse auf um hallo oder guten tag zu sagen verstehe ich nicht warum man zu verkäufern oder verkäuferin so unfreundlich ist


      ich war vor 4 wochen in florida im urlaub und es ist dort eine andere welt als hier ganz einfach es sind alle freundlich und es ist nicht so das wenn man irgendwo ist das kein guten tag kommt oder hallo, die amis haben villeicht hohe strafen die machmal meiner meinung übertreiben sind aber es ist so das sich alle dran halten wenn 50 meilen erlaubt sind wird das gefahren und es gibt keinen der da schneller ist warum also fahren wir (nicht alle) deutschen mit 70 durch die stadt ?? warum bauen wir überall blitzer auf und nehmen keine rücksicht auf andere ??

      wenn ich selber auf der autobahn fahre fahr ich gerne schnell nur es kann nicht sein das es leute gibt die ständig mit 130 auf der mittleren spur fahren und alle anderen zwingen auf die linke spru zu müssen und mich damit auszubremsen, für sowas kann die strafe nicht hoch genug sein, denn es wird hier erst gefahren bevor geschaut wird ob von hinten was kommt und wenn man mit 200 ne vollbremsung einleiten muss finde ich persönlich das echt beschissen weil man hatt spiegel warum nutzt man diese nicht ???


      daher strafen verdoppeln oder härte gesetzt vom arsch man sollte erstmal gesetzt durch setzten die es gibt

      z.b. rad fahrer ohne licht die polizei fährt vorbei und sagt nichts RESPEKT warum haben wir dann gesetze oder strafen (glaube 5 euro verwarung koset das) ??
    1. Avatar von Matze0904
      Matze0904 -
      @Danp89: Ich geb dir ja in vielen Punkten recht, aber mit dem auf der Autobahn naja.....

      Ich fahr selber auch gern zügig, aber du vergisst wir haben nicht durchgehen 3 spurige Autobahnen und da wo welche sind ist die rechte Spur meinstens voll mit Lkw die nunmal 80 fahren. Auf deutschen Autobahnen gilt zwar keinen Tempolimit aber es gilt eine Richtgeschwindigkeit von 130km/h die übrigens auch auf deinem Tacho nochmals markiert ist. Du darfst schneller fahren, baust du aber einen Unfall der mit 130km/h vermeidbar gewesen wäre bekommst du mindestens Teilschuld!!
      Und wo sollen denn deiner Meinung die mit 130km/h hin wenn die rechte Spur voll mit Lkw ist die 80km/h fahren??

      Das nicht geschaut wird beim Spurwechsel da geb ich dir recht,aber du kannst nicht davon ausgehen, dass du alleine auf der Autobahn bist und alle rechtsbleiben müssen bloß weil du von hinten angeschossen kommst!!!
    1. Avatar von Danp89
      Danp89 -
      @ matze0904

      ich geb dir da auch recht nur ich hatte schonmal ein unfall mit einen BMW fahrer seit dem bin ich da recht angepisst auf deutschland

      liegt dran das ich alles ein bissel anderst sehe

      ich fahre auf einer leeren autobahn linke spur knappe 200 dann kommt eine ausfahrt und auffahrt, es ist gefahren auf der autobahn bei der auffahrt 1 lkw mittlerespur war leer und weiter vorne also sher weit weg waren wenige autos ein 5er bmw fährt auf einfädelspur da dachte ich mir nichts dabei aber wo der bmw pöltzlich einfach von der auffahrt auf die links supr knalle ohne blinker ohne schauen versuchte ich noch irgendwie von 200 auf 140 oder so zu bremsen zu spät die seite vom a8 kompelt im arsch und 20 % teilschuld bekommen wo ist das bitte gerecht wenn mich einer abschißt ohne grund nur weil er dachte das er den größten hatt ??


      auf 2 spurigen autobahnen ok da fahre ich auch nicht so schnell weil die gefahr einfach zu groß ist das einer mal schnell an ein lkw vorbei will aber 3 spuren warum müssen die meisten links mit 130 wenn nichts ist ??
    1. Avatar von TurboInge
      TurboInge -
      Gibt aber auch genug Autos die kaum schneller sind wie 130!
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