Der Jahreswechsel wäre geschafft und viele hoffen das alles besser wird, auch beim Autofahren. Doch leider gibt es wieder mal Neuerungen, die uns nicht unbedingt positiv treffen. Wir fassen die wichtigstens Punkte zusammen.
Die Punktereform kommt zwar erst 2014, aber man sollte seine bestehenden Punkte noch in 2013 durch ein Aufbauseminar reduzieren, denn in 2014 ist das nicht mehr möglich.
Falschparken wird in Zukunft spürbar teurer. Wer die erlaubte Parkdauer um mehr als 30min überschreitet, muss zukünftig mit einem Knöllchen in Höhe von 10€ rechnen statt vorher 5€, mehr als 3 Stunden falsches parken, wir fortan mit 30€ zur Rechnung getragen. Diese Erhöhung wird ab dem 01.04.13 in Kraft treten.
Auch das Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung wird höher bestraft. So wird es ab April zukünftig 70€ anstatt 40€ kosten.
Weitere Umweltzonen breiten sich auch aus, es werden in Mönchengladbach und Remscheid (ab 01.01.2013), sowie in Mainz und Wiesbaden (ab 01.02.2013) neue Umweltzonen eingerichtet. In anderen Städten wie Magdeburg, Halle/Saale, Heilbronn, Karlsruhe, Augsburg und Heidelberg mit bestehenden Umweltzonen, werden ab dem 01.01.2013 die Regeln verschärft und nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette der Zutritt gewährt. Gleichzeitig wird Fahrzeugen mit Roter Plakette der Zutritt in die Umweltzone in den Städten wie Köln, Essen, Dortmund und dem Ruhrgebiet verwehrt. Das Einfahren in die Umweltzonen ohne Plakette verdoppelt sich und kostet somit dann in Zukunft 80€.
Weitere Informationen zu den neuen Umweltzonen können auf den Seiten des Umwelt Bundes Amt erlesen werden.
Für Euro 6 Diesel-Fahrzeuge läuft Ende 2013 der 150€ Steuerbonus aus, die staatliche Förderung zum Nachrüsten eines DPF wird Ende 2013 eingestellt. Wer es nicht bis Ende 2012 geschafft hat den Filter nachrüsten zu lassen, verliert 70€ Förderung. Der Förderbeitrag für alle ab Januar 2013 verbauten Filter sinkt von 330 auf 260€.
Auch auf die 2 Räder mit Pedalkraft kommen Änderungen zu, die sicherlich auch den einen oder anderen Autofahrer interessieren könnte. Zukünftig dürfen Radfahrer auch Radwege auf der linken Fahrtrichtung benutzen, wenn diese durch Beschilderung freigegeben sind. Von den Radfahrern müssen in Zukunft auch die Ampeln des normalen Fahrverkehrs beachtet werden, sofern keine eigene Rad-Ampel vorhanden ist. Grenzt allerdings der Radweg an einen Fußgängerweg, gelten die Fußgängerampeln auch für die Radfahrer.
Also, einiges wird anders aber nicht unbedingt besser.
vBulletin-Systemmitteilung