• Neuerungen zur 3. EU-Führerschein-Richtlinie 2013

    Nachdem mit der 2. EU-Führscheinrichtlinie die Scheckkarte eingeführt wurde, liegt nun Anfang 2013 die dritte Neuregelung des europaweiten Führerscheins in den Startlöchern. Hauptsächlich handelt es sich um Änderungen der Fahrzeugklasseneinteilung und die Einführung einer Gültigkeitsbefristung.

    Am 19.01.2013 tritt die 3. EU-Führerschein-Richtlinie in Kraft, von deren Einschränkungen aber nur Neuaustellungen ab diesem Datum betroffen sind. Bisherige Führerscheinbesitzer fallen unter den Bestandsschutz, genießen aber trotzdem die allgemeinen Verbesserungen.

    Da wäre zum einen, dass Altbesitzer nach wie vor ihre Gültigkeit des Führerscheins bis 2033 wahren können. Ein Umtausch zu der neuen Richtlinie ist nicht notwendig. Werden allerdings zusätzliche Klassen neu erworben oder muss der Führerschein beispielsweise auf Grund eines Diebstahls ersetzt werden, tritt die Befristung auf 15 Jahre in Kraft.

    Zum anderen ist der Umtausch nach 15 Jahren nunmehr ein routinierter Verwaltungsakt welcher mit keinerlei Nachprüfungen/Untersuchungen verbunden ist. Bei LKW und Bus-Führerscheinen sind jedoch eine ärztliche und augenärztliche Untersuchung Pflicht.

    Optisch unterscheidet sich die neue Führerscheinkarte kaum von der alten Version. Neben den neuen Fahrzeugklassen AM und A2 ist nun jede Karte mit einem Ablaufdatum versehen.

    Die neue Fahrzeugklasse AM ersetzt grob die Altklassen M und S. AM beinhaltet nun "zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Quads), jeweils mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und 50 ccm Hubraum bzw. 4 kW Leistung".

    Die Klasse A2 ist jetzt eine leistungsbeschränkte Motorradklasse, die sich nach zwei Jahren nicht automatisch zur unbeschränkten Klasse A umwandelt. In die Klasse A2 fallen daher Motorräder "mit 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg".
    Bisherige Klasse A-Inhaber können ab 19.01.2013 Klasse A2-Krafträder sowie nach 2 Jahren (ohne Nachprüfung) Krafträder der Klasse A fahren.
    Zusätzlich erfährt die Klasse A1 eine Änderung im Detail: In Zukunft muss ein Leistungs-Gewichts-Verhältnis von höchstes 0,1 kW/kg eingehalten werden. Dies gilt nicht für Erstzulassungen vor 19.01.2013, ebenso entfällt die 80 km/h-Begrenzung für 16- und 17-Jährige.

    Zu beachten sind in diesem Zusammenhang die Aufstufungsänderungen der Motorradklassen, bei der für den Erwerb von Klasse A2 (wenn Klasse A1 schon vorhanden) nach 2 Jahren eine praktische Prüfung abgelegt werden muss. Für eine Aufstufung von Klasse A2 zu Klasse A muss nach 2 Jahren theoretisch sowie praktisch gezeigt werden, dass man fahrtüchtig für die unbeschränkte Klasse ist.

    Interessant für uns Autofahrer könnte die Erweiterung der Anhänger-Richtlinien sein, mit der ab 19.1.2013 alle Gespanne bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse gefahren werden können. Es gilt also nur noch die Gesamtmasse der Kombination.
    Zusätzlich wird die Schlüsselzahl 96 eingeführt, welche dann erlaubt Fahrzeugkombinationen mit einem Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse zu führen, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination 4,25 t nicht übersteigt. Dazu ist der Erwerbt der Berechtigung B96 erforderlich.
    Die Fahrzeugklasse BE muss erworben werden, wenn man die Gesamtmasse des Anhängers bis 3,5 t ausnutzen möchte. Für mehr als 3,5 t wird die Klasse C1E erforderlich. Diese Änderungen gelten nicht für die Fahrerlaubnis der Klasse BE, die vor dem 19.1.2013 erteilt wurde.
    Kommentare 19 Kommentare
    1. Avatar von hochsal
      hochsal -
      heisst das ich darf mit der klasse B mehr als 750kg anhängen?
    1. Avatar von Flosen
      Flosen -
      Zitat Zitat von hochsal Beitrag anzeigen
      heisst das ich darf mit der klasse B mehr als 750kg anhängen?
      Dürfte man schon immer.
    1. Avatar von Philipp_Dro
      Philipp_Dro -
      Schon immer! Du darfst bei einem Auto mit zl. G. von 3,5t, einen Anhänger von 750kg hängen. Du darfst aber auch z.B an eine Auto mit zl. G. von 2,5t einen Anhänger von 1t zl. G. hängen. Da darf dann aber die Gesamtmasse des Gespannes nicht über 3.5t liegen.
    1. Avatar von Flosen
      Flosen -
      Zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf nicht höher als das Leergewicht des Zuhfahrzeuges sein, beides zusammen nicht über 3,5t. Ausnahme ein Zugfahrzeuges mit zulässigem Gesamtgewicht von 3,5t darf noch einen Anhänger von 750kg dranpacken. So das dass Gespann insgesamt 4,25t wiegen darf.
    1. Avatar von Krugi
      Krugi -
      ab 750kg brauch man aber BE, meiner meinung nach
    1. Avatar von Philipp_Dro
      Philipp_Dro -
      Nein das ist ein Irrglaube. Ich habe vor zwei Jahren mein Führerschein gemacht und kann mich noch gut daran erinnern.
    1. Avatar von Flosen
      Flosen -
      Siehe mein Fred. Ich hab so schon etliche Wetten gewonnen
    1. Avatar von Philipp_Dro
      Philipp_Dro -
      Das ist eine gute Idee!
    1. Avatar von Makke
      Makke -
      Es ist aber wichtig, dass über 750kg der Hänger gebremst sein muss, wenn man keine BE hat!
    1. Avatar von Flosen
      Flosen -
      Gibt es ungebremste Hänger über 750kg?
    1. Avatar von DerWinzler
      DerWinzler -
      Also ich hätt jetzt auch gemeint das so gelernt zu haben, dass man wenn man einen Hänger mit über 750kg dran hängen will den BE braucht.
    1. Avatar von Sunshinelive
      Sunshinelive -
      Hehe...hab ich auch schon mit etlichen Leuten drüber diskutiert die meinen mehr als 750Kg is mit B nicht drin...so wie Flosen es erklärt hat ist es 100% korrekt.
    1. Avatar von Mnml1337
      Mnml1337 -
      Das mit dem Motorradführerschein ist ja eine absolute abzocke, jetzt weiß ich warum mein Fahrlehrer zu mir gesagt hat wir müssen dieses Jahr mit dem Lappen fertig werden!
    1. Avatar von votex
      votex -
      Jetzt muss du nur noch kurz eine Runde um den Block drehen, nichts Schriftliches mehr.
    1. Avatar von FahrlehrerMTK
      FahrlehrerMTK -
      Also wenn du jetzt A1 hast, kannst du nach Ablauf von 2Jahren mit einer Aufstiegsprüfung den A2 erwerben. Kein Theorieunterricht, keine Theorieprüfung, keine Ausbildung Pflicht (jedoch ratsam: Bissl Grundfahrübungen und Prüfgebiet abfahren...).
      Und wiederum 2 Jahre später auf A mit dem selben Aufwand erweitern.
      Oder A2 auslassen und wie bisher auch (Theorieausbildung, Theorieprüfung, Ausbildung incl. 6Sonderfahrten und Praxisprüfung) erwerben. (allerdings erst ab 24Jahren möglich)
    1. Avatar von X_FISH
      X_FISH -
      Der Haken: Woher die Maschine nehmen um mit ihr die Prüfung zu machen? Also führt im Endeffekt kein Weg an einer Fahrschule vorbei. Zudem will der Prüfer i.d.R. gefahren werden und sitzt nicht - wie etwa in der Schweiz - hinten auf dem Sitzbrötchen bzw. der Sitzbank mit drauf.

      Zumal es sinnvoll ist die Grundfahrübungen zumindest aufzufrischen. Weiterer Vorteil mit der Fahrschule: Der Fahrlehrer kennt die beliebten Strecken der Prüfer und auch die dort anzutreffenden Situationen, welche ebenfalls geübt werden müssen/sollten.
    1. Avatar von FahrlehrerMTK
      FahrlehrerMTK -
      Gude Nordie,
      hast du A(begrenzt) 34PS gemacht, darfst du seit 19.1.2013 48PS fahren und du wirst auf Klasse A2 eingestuft, jedoch ist nach 2Jahren nach Erteilungsdatum die Leistungsbegrenzung raus (darfst also alles offen fahren), weil du vor dem 19.1.2013 den A(begrenzt) erteilt bekommen hast (siehe Datum im Führerschein). man muss hierbei auch nix eintragen lassen im Führerschein...

      Hast du nach dem 19.1.2013 A(begrenzt) gemacht, weil vorher beantragt, wandelt sich der Antrag automatisch auf A2 und du hast die 48PS Leistungsgrenze ein Leben lang, bzw. bis zur Aufstiegsprüfung nach frühestens 2 Jahren...

      Falls du vor der Umstellung (19.1.2013) A(direkt) gemacht hast mit 25 Jahren oder älter, so darfst du alle Zweiradklassen fahren.

      Die Schlüsselzahl B96 kann man beantragen, um die 3,5t (Summen zulässiger Gesamtmassen der Zugkombination) auf 4,25t zu erhöhen. Ein kostenintensiver Zeitaufwand, der einem 750kg mehr Zuggesamtgewicht erlaubt...
      Knappen Hunni drauflegen und man hat BE und darf 3,5t Zugfahrzeug+3,5t Anhänger bewegen. Hat allerdings, im Gegensatz zu B96, eine Praxisprüfung...
    1. Avatar von FahrlehrerMTK
      FahrlehrerMTK -
      Rischdisch
    1. Avatar von A4B51.8TL
      A4B51.8TL -
      Das mit dem Führerscheinen ist absolute ABZOCKE!
      Beim Busführerschein braucht man 78 Fahrstunden a´90€ und mann bringt aber schon 2 Jahre Berufserfahrung vom LKW mit.
      In 20 Jahren gibt es einen enormen LKW/Busfahrer mangel
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