Den meisten sind die Diskussionen über die nun auch offiziell und hochamtlich entfallene Rückdatierungspraxis nicht entgangen. Was im Saarland noch nie und in Hessen seit einigen Jahren kein Thema mehr war, ist nun endlich auch bundeseinheitlich geregelt: Wer sein Fahrzeug zum TÜV bringt bekommt auf den Monat genau in zwei Jahren die nächste HU eingetragen.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Keine Rückdatierung mehr bei Überziehung des Untersuchungstermins
- Kurze Probefahrt zu Beginn der Hauptuntersuchung
- Effizientere Prüfung der Bordelektronik und der Sicherheitssysteme wie ESP, ABS und Airbags
- Einheitlicher Mängelkatalog und detaillierter Untersuchungsbericht bei Fahrzeugmängeln
Die Probefahrt kannten bisher nur die Besitzer von motorisierten Zweirädern. Was dort schon lange üblich ist, gilt nun auch für den PKW. Das Fahrzeug hat dabei auf mindestens 8 km/h beschleunigt zu werden. Dabei werden die im Fahrzeug verbauten elektronischen Systeme aktiviert und eventuelle Fehlermeldungen über ihre Funktion über OBD-Schnittstelle ausgelesen werden.
Dies geschieht mit einem an eben dieser Schnittstelle angeschlossenen »HU-Adapter«. Im Gegensatz zu früher können nun also auch Assistenzsysteme und sicherheitsrelevante Bauteile wie ABS, ESP und Airbags, aber auch die eventuell verbauten Abstandswarner einfach und schnell geprüft werden.
Übrigens werden bei den Beleuchtungseinrichtungen künftig Mängel deutlich strenger eingestuft.
Damit wären wir auch schon bei der sicherlich auch für Gebrauchtwagenkäufer interessanten Änderung: Künftig arbeiten alle Überwachungsorganisationen bundesweit mit einem einheitlichen Mangelkatalog. Im seit dem Stichtag gültigen Prüfbericht werden alle festgestellte Mängel detailliert beschrieben, auch genau wo das Problem festgestellt wurde.
Durch die detailierte Beschreibung ist es für die Werkstätten einfacher den Fehler schnell zu beheben. Für den Käufer eines so überprüften Wagen ohne bereits erledigte Reparaturen sind die anfallenden Reparaturen sicherlich transparenter und daher auch die möglichen Kosten können besser als bisher abgeschätzt werden.
Was indirekt auch mit der Hauptuntersuchung zu tun hat und ebenfalls seit dem 01.06.2012 nun (wieder) gesetzlich verankert ist: Das »Erlöschen der Betriebserlaubnis«.
Diese wird (wieder) in den Bußgeldkatalog aufgenommen. Wer an seinem Fahrzeug nicht zulässige Umbaumaßnahmen vorgenommen hat, welche die Verkehrssicherheit und/oder die Umwelt beeinträchtigen, spürt das in seinem Geldbeutel.
Dazu zählen etwa Änderungen an der Auspuffanlageanlage (Lautstärke), Vergaser (Leistungsveränderung und Abgasverhalten), etc.
Die möglichen Folgen:
- Der Fahrzeughalter muss 135 Euro bezahlen und erhält einen Punkt.
- Der in flagranti erwischte Fahrzeugführer ist mit 90 Euro und 3 Punkten dabei.
- Sollten Halter und Führer die gleiche Person sein kostet es 135 Euro und 3 Punkte (»in Tateinheit«).
Natürlich betrifft das Erlöschen der Betriebserlaubnis eher die Situation bei einer Verkehrskontrolle. Dennoch sollte man vor lauter Freude über die entfallene Rückdatierung nicht vorsätzlich mit einem nicht verkehrssicherem Fahrzeug herumfahren oder illegale Veränderungen noch ein paar Monate länger am Fahrzeug belassen nur weil man die HU überzieht.
Quellen:
www.gtue.de
www.ing-frey.de
www.buzer.de
www.verkehrsportal.de
vBulletin-Systemmitteilung