• Neue HU-Richtlinien

    »Die 47. Änderungsverordnung zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) reformiert die Hauptuntersuchung« - ein Satz, welcher mehr beinhaltet als man es zunächst vielleicht vermuten sollte.


    Den meisten sind die Diskussionen über die nun auch offiziell und hochamtlich entfallene Rückdatierungspraxis nicht entgangen. Was im Saarland noch nie und in Hessen seit einigen Jahren kein Thema mehr war, ist nun endlich auch bundeseinheitlich geregelt: Wer sein Fahrzeug zum TÜV bringt bekommt auf den Monat genau in zwei Jahren die nächste HU eingetragen.

    Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

    • Keine Rückdatierung mehr bei Überziehung des Untersuchungstermins
    • Kurze Probefahrt zu Beginn der Hauptuntersuchung
    • Effizientere Prüfung der Bordelektronik und der Sicherheitssysteme wie ESP, ABS und Airbags
    • Einheitlicher Mängelkatalog und detaillierter Untersuchungsbericht bei Fahrzeugmängeln


    Die Probefahrt kannten bisher nur die Besitzer von motorisierten Zweirädern. Was dort schon lange üblich ist, gilt nun auch für den PKW. Das Fahrzeug hat dabei auf mindestens 8 km/h beschleunigt zu werden. Dabei werden die im Fahrzeug verbauten elektronischen Systeme aktiviert und eventuelle Fehlermeldungen über ihre Funktion über OBD-Schnittstelle ausgelesen werden.

    Dies geschieht mit einem an eben dieser Schnittstelle angeschlossenen »HU-Adapter«. Im Gegensatz zu früher können nun also auch Assistenzsysteme und sicherheitsrelevante Bauteile wie ABS, ESP und Airbags, aber auch die eventuell verbauten Abstandswarner einfach und schnell geprüft werden.

    Übrigens werden bei den Beleuchtungseinrichtungen künftig Mängel deutlich strenger eingestuft.

    Damit wären wir auch schon bei der sicherlich auch für Gebrauchtwagenkäufer interessanten Änderung: Künftig arbeiten alle Überwachungsorganisationen bundesweit mit einem einheitlichen Mangelkatalog. Im seit dem Stichtag gültigen Prüfbericht werden alle festgestellte Mängel detailliert beschrieben, auch genau wo das Problem festgestellt wurde.

    Durch die detailierte Beschreibung ist es für die Werkstätten einfacher den Fehler schnell zu beheben. Für den Käufer eines so überprüften Wagen ohne bereits erledigte Reparaturen sind die anfallenden Reparaturen sicherlich transparenter und daher auch die möglichen Kosten können besser als bisher abgeschätzt werden.

    Was indirekt auch mit der Hauptuntersuchung zu tun hat und ebenfalls seit dem 01.06.2012 nun (wieder) gesetzlich verankert ist: Das »Erlöschen der Betriebserlaubnis«.

    Diese wird (wieder) in den Bußgeldkatalog aufgenommen. Wer an seinem Fahrzeug nicht zulässige Umbaumaßnahmen vorgenommen hat, welche die Verkehrssicherheit und/oder die Umwelt beeinträchtigen, spürt das in seinem Geldbeutel.

    Dazu zählen etwa Änderungen an der Auspuffanlageanlage (Lautstärke), Vergaser (Leistungsveränderung und Abgasverhalten), etc.

    Die möglichen Folgen:


    • Der Fahrzeughalter muss 135 Euro bezahlen und erhält einen Punkt.
    • Der in flagranti erwischte Fahrzeugführer ist mit 90 Euro und 3 Punkten dabei.
    • Sollten Halter und Führer die gleiche Person sein kostet es 135 Euro und 3 Punkte (»in Tateinheit«).



    Natürlich betrifft das Erlöschen der Betriebserlaubnis eher die Situation bei einer Verkehrskontrolle. Dennoch sollte man vor lauter Freude über die entfallene Rückdatierung nicht vorsätzlich mit einem nicht verkehrssicherem Fahrzeug herumfahren oder illegale Veränderungen noch ein paar Monate länger am Fahrzeug belassen nur weil man die HU überzieht.

    Quellen:

    www.gtue.de
    www.ing-frey.de
    www.buzer.de
    www.verkehrsportal.de
    Kommentare 31 Kommentare
    1. Avatar von Rotlicht
      Rotlicht -
      Bitte beim Thema bleiben.

      Greetz
    1. Avatar von BlackDream
      BlackDream -
      Zitat Zitat von ENERGY Beitrag anzeigen
      Ja da freu ich mich, der letzte TÜV-Trottel hat erst beim letzten TÜV aus Blödheit mir mit nem Kugelschreiber quer über mein ganzes Lenkrad gemalt (und dachte ich merks nicht, hätte kotzen können) und jetzt will er auch noch Probe fahren.....
      na da kannst du dich ja schonmal auf was gefasst machen
      hattest du das eigentlich vom lenkrad wieder runter gekriegt???finde den thread grad nicht mehr.

      greetz
    1. Avatar von Murphie
      Murphie -
      Ich weis nicht worüber Ihr euch aufregt - die Schüsseln sind versichert.
      War und ist beim Motorrad auch schon so, wenn der Prüfer fährt.

      In aller Ruhe zusehen wie der die Fuhre auf den Hof stellt - gucken was fehlt und ihn gleich in die Werkstatt schleppen lassen. Zahlen soll dann TÜV/Dekra. Die Jungs sind doch gut versichert...

      Thema Lenkrad: wofür hat der ne (Privat)Haftpflicht? Die hat doch jeder.....? ohne dass das reguliert wird wär ich nicht vom Hof gefahren...
    1. Avatar von Mingblue
      Mingblue -
      Die strengeren Normen halte ich für sehr gut, denn hier in Bremen - Ost gurken solche Schrotthaufen rum, die schon längst sonst wo sein sollten. Und die blendenden Autos sind auch schon etwas nervig.

      Ich selbst sehe dem TÜV Termin gelassen entgegen, da ich weiß was mein Auto hat und was nicht

      Gruß Martin
    1. Avatar von Stefan2.0TDI
      Stefan2.0TDI -
      Hätte ich auch nichts dagegen.

      Sofern die Prüfgebühr dann auch niedriger ausfällt.

      Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk 2
    1. Avatar von Urbaner
      Urbaner -
      "Die 47. Änderungsverordnung zur StVZO tritt voraussichtlich zum 1. April 2012 in Kraft. Die Probefahrt wird ab dann Schritt für Schritt für alle Fahrzeuge relevant, die ab diesem Stichtag neu zugelassen werden. Da für neue Wagen die erste HU nach drei Jahren ansteht, dürfen sich die TÜV SÜD-Sachverständigen auf häufige Probefahrten ab 2015 einstellen."

      Somit betrifft der Punkt "Probefahrten" nur die 8K FL und kommende Generationen
    1. Avatar von Alixus
      Alixus -
      Ich find das mit dem Tüv gut und wenn man wie gesagt keine Mängel an seinem Fahrzeug hat braucht man sich auch keine Sorgen vor dem Tüv machen.

      Was ich allerdings nicht mag ist wenn er mit meinem Auto fährt und aus meiner Erfahrung tut das auch keiner, außer die Karre fällt fast auseinander. Bei uns in der Werkstatt kommt der Tüv-Prüfer nur noch und schaut sich die Wagen von unten an AU macht sowieso die Werkstatt. Und ich denke das sich das nicht ändern wird. Was soll die Probefahrt bringen außer evtl Fehler an einer defekten Lenkung zu entdecken??? mehr kann und wird der Tüver nicht merken oder erkennen können da sieht er von unten viel mehr.
    1. Avatar von freak
      freak -
      Meinentwegen kann er jeden Monat eine Runde mit dem Wagen übern Hof fahren. Mich stören die fast 100 Euro die jedes mal fällig sind. Und dass die Prüfgebühren nicht sinken werden, das wissen wir alle.
      Unterm Strich wird Autofahren einfach mal wieder teurer.
    1. Avatar von Stefan2.0TDI
      Stefan2.0TDI -
      Genau das ist der Punkt!

      Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk 2
    1. Avatar von fummler
      fummler -
      Was noch ins Gewicht fällt sind wohl die strengeren Abgaswerte, die sollen auch verschärft worden sein... weiß da jemand was darüber?
    1. Avatar von Merlin6000
      Merlin6000 -
      Die Abgaswerte sind nach Herstellervorgabe genauso wie vorher
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