• Neue HU-Richtlinien

    »Die 47. Änderungsverordnung zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) reformiert die Hauptuntersuchung« - ein Satz, welcher mehr beinhaltet als man es zunächst vielleicht vermuten sollte.


    Den meisten sind die Diskussionen über die nun auch offiziell und hochamtlich entfallene Rückdatierungspraxis nicht entgangen. Was im Saarland noch nie und in Hessen seit einigen Jahren kein Thema mehr war, ist nun endlich auch bundeseinheitlich geregelt: Wer sein Fahrzeug zum TÜV bringt bekommt auf den Monat genau in zwei Jahren die nächste HU eingetragen.

    Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

    • Keine Rückdatierung mehr bei Überziehung des Untersuchungstermins
    • Kurze Probefahrt zu Beginn der Hauptuntersuchung
    • Effizientere Prüfung der Bordelektronik und der Sicherheitssysteme wie ESP, ABS und Airbags
    • Einheitlicher Mängelkatalog und detaillierter Untersuchungsbericht bei Fahrzeugmängeln


    Die Probefahrt kannten bisher nur die Besitzer von motorisierten Zweirädern. Was dort schon lange üblich ist, gilt nun auch für den PKW. Das Fahrzeug hat dabei auf mindestens 8 km/h beschleunigt zu werden. Dabei werden die im Fahrzeug verbauten elektronischen Systeme aktiviert und eventuelle Fehlermeldungen über ihre Funktion über OBD-Schnittstelle ausgelesen werden.

    Dies geschieht mit einem an eben dieser Schnittstelle angeschlossenen »HU-Adapter«. Im Gegensatz zu früher können nun also auch Assistenzsysteme und sicherheitsrelevante Bauteile wie ABS, ESP und Airbags, aber auch die eventuell verbauten Abstandswarner einfach und schnell geprüft werden.

    Übrigens werden bei den Beleuchtungseinrichtungen künftig Mängel deutlich strenger eingestuft.

    Damit wären wir auch schon bei der sicherlich auch für Gebrauchtwagenkäufer interessanten Änderung: Künftig arbeiten alle Überwachungsorganisationen bundesweit mit einem einheitlichen Mangelkatalog. Im seit dem Stichtag gültigen Prüfbericht werden alle festgestellte Mängel detailliert beschrieben, auch genau wo das Problem festgestellt wurde.

    Durch die detailierte Beschreibung ist es für die Werkstätten einfacher den Fehler schnell zu beheben. Für den Käufer eines so überprüften Wagen ohne bereits erledigte Reparaturen sind die anfallenden Reparaturen sicherlich transparenter und daher auch die möglichen Kosten können besser als bisher abgeschätzt werden.

    Was indirekt auch mit der Hauptuntersuchung zu tun hat und ebenfalls seit dem 01.06.2012 nun (wieder) gesetzlich verankert ist: Das »Erlöschen der Betriebserlaubnis«.

    Diese wird (wieder) in den Bußgeldkatalog aufgenommen. Wer an seinem Fahrzeug nicht zulässige Umbaumaßnahmen vorgenommen hat, welche die Verkehrssicherheit und/oder die Umwelt beeinträchtigen, spürt das in seinem Geldbeutel.

    Dazu zählen etwa Änderungen an der Auspuffanlageanlage (Lautstärke), Vergaser (Leistungsveränderung und Abgasverhalten), etc.

    Die möglichen Folgen:


    • Der Fahrzeughalter muss 135 Euro bezahlen und erhält einen Punkt.
    • Der in flagranti erwischte Fahrzeugführer ist mit 90 Euro und 3 Punkten dabei.
    • Sollten Halter und Führer die gleiche Person sein kostet es 135 Euro und 3 Punkte (»in Tateinheit«).



    Natürlich betrifft das Erlöschen der Betriebserlaubnis eher die Situation bei einer Verkehrskontrolle. Dennoch sollte man vor lauter Freude über die entfallene Rückdatierung nicht vorsätzlich mit einem nicht verkehrssicherem Fahrzeug herumfahren oder illegale Veränderungen noch ein paar Monate länger am Fahrzeug belassen nur weil man die HU überzieht.

    Quellen:

    www.gtue.de
    www.ing-frey.de
    www.buzer.de
    www.verkehrsportal.de
    Kommentare 31 Kommentare
    1. Avatar von BlackDream
      BlackDream -
      das mit der probefahrt ist doch lächerlich!
      aber sosnt n guter und informativer artikel

      greetz
    1. Avatar von fctriesel
      fctriesel -
      Wird dann der Föderalismus abgeschafft?
    1. Avatar von Mc.SoraK
      Mc.SoraK -
      Dan werden ja viele GFK-Bomber von der Straße genommen.
    1. Avatar von hexx
      hexx -
      mit 8km/h auf unserem kleinem TÜV Gelände ist ja lächerlich. Außerdem lass ich doch nicht jeden Sesselpupser in meinem Auto rumfahre...der soll sich selber so einen Kaufen ^^
    1. Avatar von BlackDream
      BlackDream -
      @hexx

      Genauso sehe ich das allerdings auch.mit meinem Auto fährt KEINER außer mir

      Greetz
    1. Avatar von audia4avantbra
      audia4avantbra -
      das mit der ''Probefahrt'' wird zu 90% nicht gemacht weil es zu zeit aufwendig ist.. bei uns hier im Dorf wird das bei beiden Werkstätten nicht gemacht da begleitet der werkstatt meister die fahrzeuge durch den tüv fährt sie auf die Bühne/grube und auf dem bremsensprüfstand und bei mir auf der arbeit nebenan auch und bei der dekra hier in OL fährt der kunde selbst...
    1. Avatar von fctriesel
      fctriesel -
      Du weißt aber schon dass hier Änderungen ab 01. Juli 2012 beschrieben sind oder hast du das überlesen?
    1. Avatar von Pokerface
      Pokerface -
      Also ich stell mich mal einfach auf die Seite der Prüfer Ich finde strengere HU Prüfungen und vor allem einheitliche Mangel Kataloge für sehr Sinnvoll. Gerade auch eine OBD gestützte Probefahrt macht schon sinn. Soviel Elektronik wie Heute verbaut ist muss zumindest die Sicherheitsrelevante Elektronik mitgeprüft werden. Und Probefahrt heisst ja nicht das der Prüfer mal eben Eis essen fährt mit eurem Auto. Also keine Angst um eure schönen Autos.....
    1. Avatar von Black_A4
      Black_A4 -
      Gilt die OBD Prüfung auch für unsere alten B5 Krücken oder erst für die neueren die eh per OBD geprüft werden
    1. Avatar von Honcho
      Honcho -
      Es werden allerdings geringfügige Mängel wie z.B verstellte Scheinwerfer zu erheblichen Mängeln eingesuft. Da werden einige kotzen bei der nächsten HU
    1. Avatar von fctriesel
      fctriesel -
      Das mit den Scheinwerfern finde ich gut, denn das ist mehr als nur ein Ärgernis für den Gegenverkehr.
      Aber ich hab eh immer das passende Werkzeug zur Scheinwerfereinstellung bei der HU dabei, sowas wird vor Ort erledigt.
    1. Avatar von Svensation
      Svensation -
      Ab Modelljahr 2012 müssen die (abgasrelevanten?) Steuergeräte "permanent fault codes" unterstützen. Das sind Fehlerspeichereinträge, welche nicht einfach per Werkstatttester bzw. Laptop gelöscht werden können sollen. Dabei geht es wiederrum nur um abgasrelevante Fehler, also namentlich um Motor- und Getriebesteuergerät. Unsere alten Krücken kamen auch prima ohne PFCs aus, aber wir haben halt auch die Möglichkeit zum TÜV hinzufahren, Fehlerspeicher löschen und noch eine Kleinigkeit und dann könnten wir auch mit abgasrelevanten Fehlern am Fzg den TÜV bestehen, OHNE die Fehlerursache zu beheben - hier gibt es eine Lücke im OBD-Standard. Das will man nicht.

      Euer Motorsteuergerät wird schon ausgelesen (sucht mal eine Zahlenkolonne aus Nullen und Einsen auf dem Bericht), jetzt werden eben noch die Assistenzsysteme ausgelesen. Die Probefahrt soll nur verhindern, dass jemand auf dem Parkplatz schnell noch den FSP löscht, in der Praxis wird die Probefahrt wohl nur bei Verdacht ausgeführt werden.


      Die Rückdatierung der Plakette gibt es meiner Meinung nach doch schon lange?!
    1. Avatar von Black_A4
      Black_A4 -
      Mein Motorsteuergerät wurde noch nie ausgelesen. Die Frage ist halt ob die bei den alten Kisten überhaupt etwas auslesen

      Ps. mein Prüfer hat die Scheinwerfer bis jetzt immer selber eingestellt
    1. Avatar von Svensation
      Svensation -
      Mag sein, dass das beim B5 noch nicht aktuell war. Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob das nur bei Fahrzeugen nach OBD-II Norm gemacht wird und ab wann die gilt. Beim B6 und später wird auf jeden Fall eine verkürzte OBD Info ausgelesen.
    1. Avatar von mounty
      mounty -
      Zitat Zitat von Black_A4 Beitrag anzeigen
      Mein Motorsteuergerät wurde noch nie ausgelesen. Die Frage ist halt ob die bei den alten Kisten überhaupt etwas auslesen
      Warum auch, das Auslesen ist erst bei Fahrzeugen AB 01.04.2006 gefordert, die neue Auslesevariante ist dann für Fahrzeuge AB 01.01.2012 gefordert. Wird also bei deinem 1997er weiterhin nix in der richtung gemacht.
    1. Avatar von Racer X
      Racer X -
      wann soll das denn in kraft treten ?
    1. Avatar von votex
      votex -
      1.7.
    1. Avatar von ENERGY
      ENERGY -
      Ja da freu ich mich, der letzte TÜV-Trottel hat erst beim letzten TÜV aus Blödheit mir mit nem Kugelschreiber quer über mein ganzes Lenkrad gemalt (und dachte ich merks nicht, hätte kotzen können) und jetzt will er auch noch Probe fahren.....
    1. Avatar von jopo010
      jopo010 -
      Leute, nimmt ihr eure Autos mit ins Bett?
      Wenn der Prüfer damit fahren möchte, dann soll er das auch tun, NULL Problem damit.
      Wenn man sich da schon Sorgen um das Autolein machen muss, dann hätte es kein Auto werden dürfen.

      Grüße...
    1. Avatar von votex
      votex -
      Leider gilt bei sowas keine Sachbeschädigung weil das STGB keine fahrlässige Sachbeschädigung kennt, da bei jeglichen Vergehen, seien es Kratzer oder der erwähnte Kugelschreiber, ein Vorsatz vorhanden sein muss, der wohl beim TÜV nicht festzustellen wäre.

      Wenn überhaupt würde das in einer Zivilklage enden die erstens die Gerichte nur mit unnützer Mehrarbeit belasten und zweitens sowieso abgelehnt werden würde. Trotzdem kann ich persönlich den Ärger bei solch Geschichten nachvollziehen
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