• Der neue "Flensburger Punkte-Tacho"

    "Je nach Schwere der Verkehrsstraftat werden beim Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg Punke eingetragen. Besonders gravierende Verstöße können mit bis zu 7 Punkten bewertet werden. Wenn ein Kraftfahrer 18 Punkte erreicht, wird ihm sofort die Fahrerlaubnis entzogen."
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    Ab 2013 ist es nicht mehr möglich 18 "Bonuspunkte" zu sammeln, bis die Fahrerlaubnis entzogen wird. Das System wird neu reformiert und durch einen "Acht Punkte-Tacho" ersetzt. Diesen möchten wir euch gerne näher erläutern.

    Was ist der neue Punkte-Tacho?


    Der neue Punktetacho refomiert das alte System. Bisher war es möglich bis zu 18 Punkte in Flensburg anzusammeln bis die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Bei dem neuen Punktetacho ist die Höchstgrenze bei 8 Punkten gedeckelt. Ein Fahrer befindet sich mit bis zu drei Punkten im "grünen Bereich" und wird nur in einer Kartei vorgemerkt.

    Bei vier bis fünf Punkten gerät der Fahrer in den "gelben Bereich" und erhält vom Straßenverkehramt eine Ermahnung inklusive Informationen zum Fehlverhalten.

    Gerät ein Fahrer in den kritischen "roten Bereich" von sechs bis sieben Punkten erhält er eine schriftliche Verwarnung.

    Bei acht Punkten und mehr wird dann schlussendlich die Fahrerlaubnis eingezogen.

    Welche Punkteklassen gibt es?

    Konnte man bisher in einem 7-Punkte System seine Kartei füllen, ist dies ab dem Jahr 2013 nur noch mit einem 2-Punkte System möglich. Ein schwerer Verstoß wird mit einem Punkt und ein sehr schwerer Verstoß wird mit 2 Punkten geahndet und in der Kartei hinterlegt. Als sehr schwerer Verstoß gelten Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit besonders beeinträchtigen mit Anordnung eines Fahrverbotes sowie verkehrssicherheitsrelevante Straftaten.

    Wann verfallen meine angesammelten Punkte ?
    Auch beim neuen Punktetacho gibt es Tilgungsfristen:


    • Bei einer Straftat (sehr schwerer Verstoß = 2 Punkte) verfallen die Punkte nach 10 Jahren (bisher fünf Jahre).
    • Bei Ordnungswidrigkeiten (entspricht schwerem Verstoß = 1 Punkt nach 2,5 Jahren (bisher zwei Jahre)
    • Bei Ordnungswidrigkeiten mit Anordnung eines Regelfahrverbotes (entspricht sehr schwererem Verstoß = 2 Punkte) nach 5 Jahren (bisher 2 Jahre)

    Neu ist hierbei die Tatsache, dass neue Punkte nicht die Tilgung der bisherigen Punkte beeinflussen können.

    Kann ich meine Punkte abbauen?

    Ein Abbau der bisher angesammelten Punkte ist im neuen Punktetacho nicht vorgesehen. Ab sechs Punkten wird der Fahrer jedoch zu einem Fahreignungsseminar verpflichtet, welches innerhalb von 3 Monaten absolviert werden muss.



    Neues System, neues Glück für Verkehrssünder?!

    Nein, die bisherigen Punkte in Flensburg werden in das neue 8-Punktesystem übertragen:


    • 1-3 Punkte = 1 Punkt
    • 4-5 Punkte = 2 Punkte
    • 6-7 Punkte = 3 Punkte
    • 8-10 Punkte = 4 Punkte
    • 11-13 Punkte = 5 Punkte
    • 14-15 Punkte = 6 Punkte
    • 16-17 Punkte = 7 Punkte
    • 18 oder mehr Punkte = 8 Punkte




    Jetzt seid ihr gefragt, was haltet ihr von dem neuen System, welches Verkehrsrowdys das Leben erschweren soll?

    Quelle: BMVBS