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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 8E/B7 Neue Reifen und Höhenschlag / Neue Felgen



mitch79
24.05.2010, 12:10
Tach zusammen,

ich hab auf meinem Avant grade neue Autoguard-Reifen drauf ( 215/55 R16 ).
( BTW: ich hatte noch auf keinem Auto so miese Reifen. Hat mit der Gebrauchtwagenhändler draufgezaubert :motz:)

Die Reifen haben einen Höhenschlag. Und das führt mich zu meiner ersten Frage:
Kann da auf Dauer was kaputtgehen?
Bei ca. 40 Kmh wird der Avant zum Karnickel und bei 120 bekomm ich ne Rückenmassage :lol:
Ich nehme an, daß das auf die Stoßdämpfer und auch Radlager geht. Liege ich da Richtig?

Und die zweite Frage:
Ich will mir ( je nachdem, ob die jetzigen Reifen dem Auto schaden ) für diesen oder nächsten Sommer neue Felgen zulegen, und zwar die: http://www.reifen.com/de/RimAL/Detail/Audi/A4/Audi-A4-Avant-3-0-TDI-Quattro-A4-8E-150kw-2004-229-231kmh-2967ccm/1016/Proline-PG-8-X-18/15054726?Page=3&DiameterFilter=18.00&RimALManufacturerFilter=211

235er mit ET35 sollten gehen, wie ich diverse Posts hier im Forum gelesen hab.
Oder wäre ET42 besser?
Und zum Geschwindigkeitsindex: Mein Rußpartikelbeschleuniger läuft 231 Spitze. Reicht da Index V ( 240 ) oder wäre W ( 270 ) bzw sogar Y ( 300 ) besser?
Und Traglast: Die Felge ist mit 690 Kg angegeben. Das wäre Loadindex 95. Macht es Sinn, Reifen mit LI 97 zu nehmen ( mehr Reserve, wenn doch mal n Kilo mehr an Board ist oder ein Anhänger dranhängt ) ?
Achslast sind 1220 Kg vorne und 1140 hinten.

Bei den Reifen hab ich an http://www.reifen.com/de/TyreSize/DetailTyre/CarSummer/235-40-R18/0/False/False/none/Dunlop-235-40-R18-95-Y-ZR/15012615
gedacht. Ein Kumpel hat die als 195er auf seinem Audi 80 und ist begeistert.
Hat einer von Euch Erfahrung mit dem Reifen gemacht?

Danke schonmal für sachdienliche Hinweise ;-)

Gruss
Mitch

parabea
25.05.2010, 09:27
Hallo,

zu1: sofort zum Händler - der soll die dinger ordentlich auswuchten, zur Not auf der Felge drehen --- das ist ja Lebensgefährlich, so wie du das beschreibst...

zu2: Wenn du die ET42 nimmst kannst du noch mit Platten arbeiten ... Am besten gehst du zum TÜVer deines geringsten Mißtrauens, der dir die Räder auch eventuell eintragen muß. Wenn bei den Rädern ein Gutachten dabei ist, kann sein, daß Geschwindigkeits - und Loadindex vorgegeben sind -----> ansonsten TÜVer....

zu3: Mit Markenreifen kannst du kaum was Falsch machen ----> schau mal in die entsprechenden Threads - die Suche hilft.....


cu Ralf

mitch79
25.05.2010, 21:10
Hi Ralf,

ich war schon vor 3 Wochen beim Reifendealer zum Auswuchten. Davor wars noch schlimmer.
Der meinte nur: Wenn Du ne Reifenversicherung hast, fahr über ein Nagelbrett.

Es ist nicht ganz so schlimm, wie es sich evtl. angehört hat, aber der Fahrkomfort leidet halt erheblich.

Hmm, hab heut morgen ET35 bestellt. Sollte nach dem, was ich gelesen hab, passen. ABE hab ich bekommen, und mit Serienfahrwerk sollte es keine Probleme geben. An sonsten muss ich halt n bissl was verbiegen :-/

Wenn ich die ABE mitführe, muss ich die Felgen ja nicht Eintragen lassen, ober hab ich da was falsch verstanden?
Geschwindigkeitsindex und Loadindex passen, da hab ich drauf geachtet.
Bei der Reifenwahl hat mich ein Kumpel bestätigt, der die gleichen als 195er auf seinem Audi 80 hat.

Und wenn Du die Tage kein geplärre von mir hörst, hat alles geklappt ;-)

Gruss
Mitch

Ecret
26.05.2010, 00:04
zu den felgen: wenn du 235er haben willst, gehen die reifen dann nicht schon in den niederquerschnitts bereich? wenn ja, wirst du wohl nicht um Y rumkommen. aber das ist meistens in der abe der felgen eingetragen, welche reifen du fahren darfst und welche nicht. da ist sowohl der loadindex als auch der speedindex vertretten.

zu den reifen: hab ich leider keine erfahrung, kann mich aber gern mal bei meinem reifenhändler kundig machen

zu dem höhenschlag: es gibt 2 möglichkeiten den reifen wieder einigermaßen hin zu bekommen. eine methode wäre den reifen solang auf der felge zu drehen, bis der höhenschlag am geringsten ist, was aber dazu führt, dass er nicht beseitigt ist und du trotzdem eniger fahrkomfort haben wirst. oder aber die möglichkeit den reifen einzuspannen und am höhenschlag abzuscharben. beide methoden sind eigentlich fürn hintern und es wird auch kaum eine werkstatt oder reifenhändler geben, der das machen wird. ist bzw. kann zeitaufwndig sein, bis man das hin bekommt, wobei du ja einfach mal den stundenlohn einer normalen werkstatt zusammenrechnen kannst für 4 reifen. da bist billiger am ende, wenn du neue reifen kaufst. ABER höhenschläge entstehen meist durch falsche lagerung beim transport oder beim reifenhändler. das hat nichts mit reifengarantie zu tun, sondern einfach mit einem fehlerhaften produkt punkt aus ende! hinfahren, den reifenonkel damit konfrontieren und ihm mal schön neue reifen aufziehen lassen! nicht diskutieren! das ist fehlerhafte ware und du hast anspruch auf ein einwandfreies produkt! und das ein höhenschlag in den reifen, der ein auto bei 40km/h anfängen läßt zu hüpfen wie ein kleines kind mit zuckerschock, dass eine hello kitty figur sieht, ist eine mehrbelastung am fahrwerk, antrieb und achsen! vom spritverbrauch, der unter umständen hoch geht mal abgesehen

und ja, wenn du die abe mit dir führst, wenn du dein auto bewegst, mußt du sie nicht eintragen lassen. da reicht die abe vollkommen aus. achte aber drauf, dass es eine "vollständige" abe ist und nicht nur ein festigkeitsgutachen oder ähnliches. die sind nämlich nach §21 eintragungspflichtig!

mitch79
26.05.2010, 07:19
Niederquerschnitt weis ich nicht... Speedindex ist Y, Loadindex 95 reicht auch.

Die Reifen spende ich dem örtlichen Kindergarten zum Schaukelbauen oder so... dafür taugen sie bestimmt noch ;-)

Eine ABE hab ich bekommen. Zumindest nennen die das in der E-Mail so.
Gutachten zur ABE Nr 47160 nach §22 StVZO
Das wird dann wahrscheinlich nur ein Gutachten sein :-/

mounty
26.05.2010, 21:15
Wenn ich die ABE mitführe, muss ich die Felgen ja nicht Eintragen lassen, ober hab ich da was falsch verstanden?



Falsch, deine Felgen müssen eingetragen werden, siehe Auflagen im Felgengutachten:




A01



Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder

einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.



A02


Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,



so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung


der Fahrzeugpapiere enthält.

mitch79
07.06.2010, 17:49
WOOOHOOOO! :-D

Die neuen Felgen wurden ohne Probleme eingetragen :-)
Bzw ich muß so nen Zettel vom Tüv mitführen.

Kein Ruckeln, Hüpfen, Vibrieren... wie auf Wolken gleitet er dahin :-D