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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 8E/B6: Privatkauf/Gewährleistung



davidoff78
16.11.2009, 11:39
hallo zusammen

Habe am letzten sonntag mir einen Audi a4 avant 2.5 TDI(Bj.2001) von einer privat person gekauft.
Bei der probefahrt ist mir aufgefallen das die Temperaturanzeige vom motor spinnte bzw nicht richtig anzeigte.Beim kauf haben wir(ich und der verkäufer)das im kaufvertrag schriftlich festgehalten das die anzeige nicht richtig funkioniert!

War heute bei Audi deswegen und die stellten fest das der Thermostat kaputt sei.Kostenpunkt 400 euro.
Was hab ich jetzt für möglichkeiten?
Was sagt der gesetzgeber in solchen fällen?

Über paar infos wäre ich dankbar

fctriesel
16.11.2009, 11:58
Du hast die Möglichkeit dies auf deine Kosten reparieren zu lassen.

Da die Sache bei Gefahrenübergang die vereinbarte Eigenschaft hatte (Audi A4 mit nicht richtig funktionierender Temperaturanzeige) hat der Verkäufer seine Pflicht erfüllt.

Es sei denn ihr hab im Vertrag festgehalten dass der Verkäufer noch für die Reparatur geradestehen muss.

Fuzzy
16.11.2009, 16:11
Ich würde sagen, da kommt es auf die Formulierung im Kaufvertrag an. Eine nicht funktionierende/fehlerhafte Temperaturanzeige hat nichts mit einem defekten Thermostat zu tun sondern mit einem defekten KI. Somit wurde, wenn man es ganz genau nimmt, ein falscher Mangel im Kaufvertrag aufgenommen. Die veranschlagten Reparaturkosten halte ich aber für recht hoch. Muss beim TDI auch der Zahnriemen runter? Dann wäre ein Wechsel zu überlegen.

Julian
16.11.2009, 16:28
Der Verkäufer hat seine Pflicht erfüllt und Dich nicht arglistig getäuscht. Der Mangel ist festgehalten, wie teuer die Reparatur ist oder welcher Aufwand dahinter steckt ist egal.
Du hast Dich als Käufer eingelassenund diesen Mangel akzeptiert. Kosten mußt Du tragen.