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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 8E/B6: Unfallschaden verschwiegen, jetzt entdeckt - hat da jemand Erfahrungen?



A4-Avanti
17.08.2009, 10:02
Hatte in den letzten Wochen Rost unter dem Lack an der C-Säuzle entdeckt.
Nach 6 Jahren darf ein Audi doch nicht rosten, dachte ich und bin zum freundlichen.
Dieser hat sich das ganze angeschaut und sofort gemeint, daß es ein Unfallschaden gewesen sein muss, und das dort das Stück eingeschweisst wurde.
Hab ihm natürlich nicht geglaubt. Er hat mit dem Lackdichtemessgerät gemessen, was ihm seine Theorie bestätigt hat.
Ich hab ihm natürlich immer noch nicht geglaubt. Ich habe den Wagen 2005 im alter von 2 Jahren als unfallfrei gekauft. Zwar von einem unabhängigen Autohändler, doch der Wagen war bis dato scheckheftgepflegt und der einzige Vorbesitzer war eine Firma (also ein Firmenwagen)....
Also sind wir rein, und er hat im Computer nachgeschaut - und siehe da: Der Wagen wurde hinten rechts rund ein halbes Jahr bevor ich ihn gekauft hatte in Stand gesetzt.
Bin jetzt natürlich etwas geschockt! War bischer eigentlich super zufrieden mit der Karre. Sehen konnt eman da als Laie nichts.
Hat da jemand änliche Erfahrungen gemacht? Die Chancen stehen warscheinlich schlecht nach 4 Jahren da noch etwas zu machen, oder?

PizzaQuattro
17.08.2009, 11:32
Ich würde bei solchen Fällen einen RA konsultieren, alleine weil er weiß welche Fristen einzuhalten sind und ob Fahrlässig gehandelt wurde oder nicht.

Iggi
17.08.2009, 11:43
Sorry aber keine Chance:
Mängelansprüche beim Kauf verjähren in fünf Jahren bei einem Bauwerk, in zwei Jahren bei beweglichen Sachen (§ 438 BGB).

edit meint:
evtl kann dein Anwalt da noch was rausholen über arglistige Täuschung u.ä.
Du als Privatmann bist da raus... Der Händler wird dich am Tresen auslachen (nach 6 Jahren.)

Stefan2.0TDI
18.08.2009, 08:25
da kannst du auch noch nach jahren was holen.

der vertrag ist aufgrund falscher angaben zusatnde kommen.
im prizip muss er das auto zurücknehmen, weil der vertrag auf falschen tatsachen basiert.
du würdest allerdings die nutzung des fahrzeugs abgezogen bekommen, d.h. die km die du gefahren bist, werden vom kaufpreis abgezogen.

ein guter freund hat gerade einen prozess hinter sich. hatte vor einigen jahren einen golf mit front und heckschaden gekauft. bei einem unfall bemerkte der gutachter die vorschäden.

der verkäufer berief sich darauf dass er das auto als unfallfrei gekauft hatte, das landgericht in ravensburg sah das anders, da er den unfallschaden hätte entdecken müssen, und damit auch beim verkauf erwähnen müssen. auto wurde letztendlich zurückgegeben, geld bekam er abzgl nutzung zurück (was immernoch ein sehr gutes geschäft war).

mein rat: geh zum anwalt, am besten mal beim ADAC fragen, die kennen spezialisierte anwälte für solche fälle.

V6Chris
18.08.2009, 09:17
Meine Frau hat sich vor jahre einen "Unfallfreien" Ford KA gekauft, zwei Jahre gefahren und weiterverkauft. Der neue Besitzer war ein Gutachter der dann sah das der KA einen Heckschaden hatte. Meine Frau musste den zurücknehmen und das Autohaus wo sie ihn gekauft hat musste ihn dann von meiner Frau wiederum zurücknehmen.
Laut Anwalt konnte sogar der Händler vom Besitzer, der ihn beim Händler zwecks neuwagen angetauscht hat wiederum zurücknehmen.
Wir haben aber nur mitbekommen wie meine Frau das Geld vom Händler bekam und wir wussten das der Händler den Vorbesitzer kontktierte. Was letzendlich dann rauskam weiß ich nicht.

UweS
18.08.2009, 09:34
Dann habe ich ja auch noch Chancen ...
Beim A8 sollte nur die Heckschürze ausgetauscht worden sein, nichts weiter. Jetzt hat sich aber herausgestellt, daß er hinten links komplett bis zum Dach lackiert ist.

81Leon
18.08.2009, 11:26
Hallo,
also wenn Du Rechtschutz hast dann würde ich auf jedenfall mal zu einen RA gehen der sagt Dir genau was Sache ist und ob da noch was zu holen ist.....
Alles andere ist Spekulation oder haben wir hier nen RA???

MFG

xentri
18.08.2009, 18:51
Sorry aber keine Chance:
Mängelansprüche beim Kauf verjähren in fünf Jahren bei einem Bauwerk, in zwei Jahren bei beweglichen Sachen (§ 438 BGB).



Das ist richtig aber man sollte schon alles lesen. Die Ansprüche verjähren nach zwei Jahren aber erst nachdem diese auch bekannt wurden bei Privatpersonen. Und wie immer zum 31.12

d.H. Heute 18.08.2009 die Mängel sind endeckt worden. Verjährung sind die Ansprüche erst am 01.01.2012