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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ABE für Xenon?



FaNatIC
28.06.2009, 11:47
Hi schaut mal hier:
http://cgi.ebay.de/Audi-80-90-100-B3-B4-B5-A3-A4-A6-A8-S3-S6-S8-XENON-ABE_W0QQcmdZViewItemQQ_trkparmsZ65Q3a15Q7c66Q3a2Q7c39Q3a1Q7c240Q3a1318Q7c301Q3a0Q7c293Q3a7Q7c29 4Q3a50QQ_trksidZp3286Q2ec0Q2em14QQhashZitem19b4bd18c3QQitemZ110406473923QQptZAutoteileQ5fQ5Aube hQc3Qb6rQQsalenotsupported

gibt es sowas wirklich? Kann mir das gar nicht vorstellen...

booorsti
28.06.2009, 11:53
In diesem Thread von vor ca. 2 Monaten steht die Antwort:

http://www.a4-freunde.com/smf/index.php?topic=73435.0/

Außerdem steht in deiner Auktion "Xenon-Brenner mit H4 und H1 Zulassung" ... Diese beiden Bezeichnungen sind allerdings Halogen Lampen...

mfg booorsti

Josiär
28.06.2009, 11:55
Mmmmh schwierig zu sagen, ich hab mir ma das durchgelesen und mit ist da direkt eine Sache aufegfallen.

Zitat:

,,Ich habe hier nochmal einen deutlichen Hinweis, damit es zu keinen Mißverständnissen nach dem Kauf kommt!!!

Diese Gutachten sind nur für Fahrzeuge zu verwenden, die vor dem 01.07.2000 Erstzugelassen wurden und in diese Fahrzeuge eine Xenon Umrüstung vorgenommen wurde, oder Ihr noch vorhabt, dort Xenon einzubauen, ohne es beim Tüv einzutragen. Denn jetzt trägt Euch leider eine Xenon-Umrüstung kein Tüv Prüfer mehr ein, da jetzt eine automatische Leuchtweitenregulierung und Scheinwerferreinigungsanlage erforderlich sind. Und vor dem Erstzulassungsdatum 01.07.2000 nicht gefordert und vorgeschrieben war. Also diese Papiere sind nicht zum Eintragen beim Tüv gedacht, sondern um bei Verkehrskontrollen nachzuweisen, dass man umrüsten durfte und es vor dem Jahre 01.07.2000 getan hat und zum damaligen Zeitpunkt keine Eintragung gefordert wurde!!! Somit habt Ihr bei Kontrollen wenigstens keinen Ärger mehr und braucht keine Anzeigen oder Strafen zu befürchten."

Also dürfte man das bis zum Jahr 2000 legal nachrüsten und jetzt nicht mehr oder wie? :-?

FaNatIC
28.06.2009, 12:35
dieser satz hatte mich auch verwundert, daher die frage.

Jägermeister
28.06.2009, 12:38
Es ging um Fahrzeuge, die mit ORGNALEM Xenon keine ALW und SWRA hatten.
Da konnte man es auch ohne nachrüsten. Das war allerdings beim A4 nicht der Fall.
Weiterhin müssen die Scheinwerfer für die Xenon-Brenner zugelassen sein.

Das hatten wir nun schon sehr oft hier.

Fazit: Das "Gutachten" (wenn es überhaupt eins ist) bringt dir maximal was bei illegalem Xenon in ner Polizeikontrolle, wenn sich die Beamten nicht auskennen. Aber darauf würde ich mich nicht verlassen. Die sind auch nicht blöd und das Thema ist doch sehr gängig...

Josiär
28.06.2009, 12:39
Also ist das Urkundenfälschung :lachweg:

Jägermeister
28.06.2009, 13:08
Muss nicht unbedingt Urkundenfälschung sein. Kommt halt drauf an, was drauf steht.



--- deutsches Amt für Sinnlosaussagen ---

Hiermit wird bestätigt, dass es unbedenklich ist,
Xenonleuchtmittel in H7 Scheinwerfern
ohne AWL und SWRA zu betreiben.

<Irgend ein Stempel>
Unterzeichnet
X.Y. Unleserlich

...Druck das aus, und führ es bei illegalem Xenonumbau mit.
Das kommt in etwa aufs selbe raus.
OK, das eBay - Zeug schaut vielleicht professioneller aus ;)

AudiAvantB6
28.06.2009, 13:09
Es ging um Fahrzeuge, die mit ORGNALEM Xenon keine ALW und SWRA hatten.
Da konnte man es auch ohne nachrüsten. Das war allerdings beim A4 nicht der Fall.
Weiterhin müssen die Scheinwerfer für die Xenon-Brenner zugelassen sein.

Das hatten wir nun schon sehr oft hier.

Fazit: Das "Gutachten" (wenn es überhaupt eins ist) bringt dir maximal was bei illegalem Xenon in ner Polizeikontrolle, wenn sich die Beamten nicht auskennen. Aber darauf würde ich mich nicht verlassen. Die sind auch nicht blöd und das Thema ist doch sehr gängig...


Danke :)

Das ganze ist rechtlich nicht haltbar und damit ist das dann hier durch, nicht das noch jemand auf Ideen kommt die uns hier in Problemlagen bringen :)

Vg Alex