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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 8D/B5: Xenon Gutachten - macht das Sinn?



sparkiie
08.05.2009, 20:08
Hab folgendes gefunden und kann dem nicht so ganz glauben...:

http://cgi.ebay.de/Xenon-ABE-Gutachten-Audi-80-90-100-A3-A4-A8-B3-B4-B5-DE_W0QQitemZ250419718037QQihZ015QQcategoryZ28643QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem

booorsti
08.05.2009, 20:16
Also wirklich glaubhaft find ich das auch nicht...

Vorallem, dass der Typ schon reinschreibet "Vorsicht, viele Fälschungen im Umlauf", usw.

mfg booorsti

Catana
08.05.2009, 20:20
ich nehme mal stark an da will wieder einer nur schnelles Geld machen, denn Gutachten in oder her....

Peter H.
08.05.2009, 20:59
Hallo,

habe so ein gutachten am we in der hand gehabt. ein freund hatte sich mal xenon in seinem golf 3 nachgerüstet und hat auch dieses gutachten.
wollte es auch kaum glauben.
dem tüv scheint es zu reichen.

Gruß Peter

sparkiie
08.05.2009, 21:57
Wäre für mich schon mal interessant, ob das Gutachten wirklich genügt um bei TÜV, Polizei und auch Versicherung keine Probleme zu bekommen.

Hat denn irgendwer Xenons ohne SWRA und ALWR nur mit diesem Gutachten?

redAudi
08.05.2009, 22:15
Wie oft denn noch? Xenon ist ohne ALWR und SWRA nicht zulässig!

siehe FAQ Beleuchtung:

Was muß man beim nachrüsten von Xenon beachten?
Zusammengefaßt gilt folgendes:
Nur Xenonscheinwerfer sind zulässig, das bestücken von Halogenscheinwerfer mit HID-Nachrüstsätzen ist nicht gestattet.
Zusätzlich ist eine Scheinwerferreinigungsanlage (SRA) und eine Automatische Leuchtweitenregulierungen (ALWR) zwingend notwendig.
Außnahmeregelungen gibt es keine auch wenn im Internet "Gutachten" kursieren, diese sind leider ungültig!

UweS
09.05.2009, 04:04
Doch, eine Ausnahmeregelung gibt es: Umrüstung nachweislich vor dem Jahr 2000.

redAudi
09.05.2009, 06:56
Ja das ist mir klar, aber mein Kalender an der Wand sagt mir das wir 2009 haben :-) Es geht ja eher darum das es jetzt jemand ohne Alwr und sra nachrüstet und eingetragen haben möchte.

UweS
09.05.2009, 07:20
Ich wollte auch nur die einzige Ausnahme erwähnt haben. Heute ist eine solche Umrüstung ohne Zusatzarbeiten natürlich nicht mehr möglich, auch nicht bei alten Fahrzeugen.

sparkiie
09.05.2009, 07:40
Wer weiß denn, wann das Fahrzeug umgerüstet wurde?
Steht irgendwo, dass der Einbau vor 2000 eingetragen sein muß?

fctriesel
11.05.2009, 18:27
Doch, eine Ausnahmeregelung gibt es: Umrüstung nachweislich vor dem Jahr 2000.

Richtig, habe ich aber bewußt nicht hineingeschrieben weil wer vor 2000 umgerüstet hat braucht es heute nicht mehr zu machen. :mrgreen:

krelli
11.05.2009, 20:37
das angebotene Gutachten ist das K22/96 und dies ist nicht mehr gültig. Momentan ist das K23/01 bindend, siehe unten. Wer dafür 10€ bezahlen will kann diese in meinem Namen dem Forum spenden.

Ein für alle mal: legale Xenonumrüstungen sind nach dem 01.04.2000 nicht mehr möglich, ohne das derzeit geltende recht zu beachten. erst recht nicht mit diesen nachrüstkrimskrams für 60€.

jeder der mit in einer kontrolle so einen bunten wisch vor die nase hält, dem halte ich dann meinen wisch unter die nase.

1.) sind generell rumfriemeleien an halogenscheinwerfern unzulässig
2.) sind selbst auf den nachrüstteilen herstelldatum aufgedruckt
3.) ein gültiges tüv-zertifikat für die damalige abnahme vorzulegen ist - mit abnahmedatum vor besagtem termin


übrigens gilt diese 2000er Regel nur für Fahrzeuge, die mit EZ vor dem 01.01.98 serienmäßig mit xenon zu bestellen waren.

alles weitere in den anlagen...