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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Re: Leistungssteigerung eintragen lassen ..



Waternman
08.11.2005, 09:54
Hallo,

wie oben steht, muss es nur in den Schein oder auch in den Brief?

Danke
Gruß
Markus

reiner
08.11.2005, 11:21
beides ;)

Reiner

Waternman
08.11.2005, 11:47
reiner schrieb am 08.11.2005 11:21:
beides ;)

Reiner

gut dann muss ich doch noch den Brief zuhause holen :(
Dachte ich fahr später mal vorbei ;) Egal dann halt morgen :D

Julian
08.11.2005, 11:48
Der Brief wird geändert, dann mußte zur Zulassungsstelle, die dann einen neuen Schein ausdruckt.

MischelS
08.11.2005, 13:03
Sorry Julian, muß da korregieren.

Der TÜV-Prüfer erstellt ein Datenblatt über die Anbauabnahme, in das er die Leistungssteigerung einträgt. Meist liegt von Tuner (wenn er seriös ist) ein Teilegutachten bei, in dem drinsteht, was eingetragen wird in die FP.

Mit dem Gutachten gehts dann zur Zulassungsstelle und die ändern Brief und erstellen einen neuen FZS.

Allerdings wird seit 1.10. der Brief bei Änderungen eingezogen und entwertet; es gibt dann gleich die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2.

Waternman
08.11.2005, 13:07
MischelS schrieb am 08.11.2005 13:03:
Sorry Julian, muß da korregieren.

Der TÜV-Prüfer erstellt ein Datenblatt über die Anbauabnahmke, in das er die Leistungssteigerung einträgt. Meist liegt von Tuner (wenn er seriös ist) ein Teilegutachten bei, in dem drinsteht, was eingetragen wird in die FP.

Mit dem Gutachten gehts dann zur Zulassungsstelle und die ändern Brief und erstellen einen neuen FZS.

Allerdings wird seit 1.10. der Brief bei Änderungen eingezogen und entwertet; es gibt dann gleich die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2.

Habe ein TüV Datenblatt darum geht es nicht .. muss nur wissen ob ich nur mit dem Schein hin muss oder auch mit dem Brief.

Aber den Brief lass ich bestimmt nicht entwerten ohne einen neuen zu bekommen, diese ist dein Nachweis beim evtl Verkauf dass es dein Eigentum ist.

Was ist die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 ?!

Coolfroschi
08.11.2005, 13:12
Was ist die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 ?!

Der neue FZ- Brief und der neue FZ- Schein!

Neu!

Coolfroschi

Julian
08.11.2005, 13:36
MischelS schrieb am 08.11.2005 13:03:
Sorry Julian, muß da korregieren..

War klar.... ;)

Der TÜV darf in den Brief eintragen (Dekra z.B nicht) und das wurde bei mir auch immer so bei allen Eintragungen gemacht. In der Zulassungsstelle wurde dann der neue Schein ausgedruckt.
Diese Teilegutachten werden/wurden immer bei Scheineintragung vom TÜV eingezogen.

Aber vielleicht liegt auch daran, daß ich meinen Brief zuhause habe und nicht wie viele andere auf der Bank. :)

Waternman
08.11.2005, 13:44
Coolfroschi schrieb am 08.11.2005 13:12:

Was ist die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 ?!

Der neue FZ- Brief und der neue FZ- Schein!

Neu!

Coolfroschi


Ha das war mir schon klar *g*
Das der Schein neu gemacht wird und der Brief.

Konnte nur mit der Bezeichung dafür nix anfangen "Zulassungsbescheinigung"

Hättest gesagt neuer Brief und neuer Schein hätte ich nicht gefragt :D

Waternman
08.11.2005, 13:46
Julian schrieb am 08.11.2005 13:36:

MischelS schrieb am 08.11.2005 13:03:
Sorry Julian, muß da korregieren..

War klar.... ;)

Der TÜV darf in den Brief eintragen (Dekra z.B nicht) und das wurde bei mir auch immer so bei allen Eintragungen gemacht. In der Zulassungsstelle wurde dann der neue Schein ausgedruckt.
Diese Teilegutachten werden/wurden immer bei Scheineintragung vom TÜV eingezogen.

Aber vielleicht liegt auch daran, daß ich meinen Brief zuhause habe und nicht wie viele andere auf der Bank. :)

Also was nun? Brief neu oder nachtragen? Weil Brief neu kostet doch auch nochmal.

Habe meinen Brief ja auch zuhause.

Aber den Brief mitnehmen zum TüV muss ich - oder?

Coolfroschi
08.11.2005, 13:47
Waternman schrieb am 08.11.2005 13:44:

Coolfroschi schrieb am 08.11.2005 13:12:

Was ist die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 ?!

Der neue FZ- Brief und der neue FZ- Schein!

Neu!

Coolfroschi


Ha das war mir schon klar *g*
Das der Schein neu gemacht wird und der Brief.

Konnte nur mit der Bezeichung dafür nix anfangen "Zulassungsbescheinigung"

Hättest gesagt neuer Brief und neuer Schein hätte ich nicht gefragt :D

wir gehen hier mit der Zeit! :D :D

Julian
08.11.2005, 13:58
Waternman schrieb am 08.11.2005 13:46:
Aber den Brief mitnehmen zum TüV muss ich - oder?

Mit Brief, Teilegutachten zum TÜV, abnehmen lassen. Abnahme in Brief eintragen lassen.

Dann mit Brief und allen Scheinen zur Zulassungstelle.
Dort wird alles eingezogen und Du bekommst die berichtigten zwei Zulassungsscheine, wie Mischel schon sagte.

Ich habe meine letzen Änderung vor 1.10. eintragen lassen, daher wurde bei mir nur der Schein in der Zul.stelle eingezogen und einer gemäß dem berichtigten Brief ausgedruckt. :)

Maxx!
08.11.2005, 15:16
Waternman schrieb am 08.11.2005 13:46:
Also was nun? Brief neu oder nachtragen? Weil Brief neu kostet doch auch nochmal.

Bei dem Golf meiner Lady hab ich letzte Woche einen Kaltlaufregler eintragen lassen und dann natürlich auch die ZB Teil 1 & 2 bekommen (den alten Brief entwertet und zu der ZB 1 ins Auto gelegt). Hat 15€ gekostet. Ansonsten ist bei meinen Autos auch immer direkt in den Brief eingetragen worden und dann auf der Zulassungsstelle ein neuer Schein erstellt worden.


den alten Brief entwertet und zu der ZB 1 ins Auto gelegt
Das hat leider auch seinen Grund, bei uns wissen nicht alle Polizisten wie die damit umgehen sollen wenn in der ZB 1 nur die kleinste Reifen-Seriengrösse drin steht.

marcotheviper
08.11.2005, 18:57
Mann bekommt doch dann vom TÜV so einen Bescheid oder Gutachten oder irgend sowas. Das reicht doch. Mann muss doch nichts mehr direkt in den Brief/Schein eintragen lassen. Ich hab nichts von meinem Zeug in die Papiere schreiben lassen. Hab nur die ganzen Gutachten dabei..

MischelS
08.11.2005, 21:32
Hatte auch von Wetterauer die Info, das ich den Brief beim TÜV ändern lassen könnte. Also an dem Tag alles mitgenommen, zum TÜV, und was macht der Ing?

Er macht das Blatt mit den Änderungen für den Brief von Gutachten ab, Stempel drauf und schickt mich zur Zulassungstelle, die würden das eintragen.

Den Rest von Gutachten hat er mir dann in die Hand gedrückt, obwohl ja draufstand, daß das einzuziehen ist.

@Julian :troest: War mein TÜVler jetzt nur faul? :?

Julian
08.11.2005, 21:51
MischelS schrieb am 08.11.2005 21:32:
@Julian :troest: War mein TÜVler jetzt nur faul? :?

Ne der hat das Prozedere für Leute, deren Brief auf der Bank liegt fälschlicherweise bei Dir angewendet. :)

MischelS
08.11.2005, 21:53
Des war jetzt nett nett, aber geht ok :troest:

Waternman
09.11.2005, 14:03
marcotheviper schrieb am 08.11.2005 18:57:
Mann bekommt doch dann vom TÜV so einen Bescheid oder Gutachten oder irgend sowas. Das reicht doch. Mann muss doch nichts mehr direkt in den Brief/Schein eintragen lassen. Ich hab nichts von meinem Zeug in die Papiere schreiben lassen. Hab nur die ganzen Gutachten dabei..

Ja schon .. aber KW / PS änderung sollte schon im Schein stehen :D ;)
Bei Reifen / Felgen / Spoiler etc ist das vielleicht was anderes.

marcotheviper
09.11.2005, 17:17
Also wenn meiner gechipt wird nächstes Jahr dann werd ich den TÜVler mal fragen und wenn der sagt das muss nicht gemacht werden dann las ich das auch....