Janos
28.01.2008, 19:38
Hallo,
ich hätte da mal ein Anliegen.
Es geht um den Peugeot 206 meiner Freundin, welchen sie im März letzten Jahres gekauft hat mit 26tkm.
Nun bei 44tkm (ca.10 Monate nach dem kauf) ist die Kopfdichtung kaputt und das Auto verliert Öl.
Nach einem Anruf beim Verkäufer des Autos sagte mir dieser das jede Dichtung u.a. auch die Kopfdichtung nicht in die Gewähleistung des Autos fällt und ein Verschleißteil sei -für welches er nicht aufkommen müsse!
Nun gibt es ja die beweislage bis 6 Monate und danach muss ich ja was beweisen und und und......
Kennt sich da Jemand aus wie es mit der Rechtslage ist oder ob man das nun selber zahlen muss?
Danke
Jan
ich hätte da mal ein Anliegen.
Es geht um den Peugeot 206 meiner Freundin, welchen sie im März letzten Jahres gekauft hat mit 26tkm.
Nun bei 44tkm (ca.10 Monate nach dem kauf) ist die Kopfdichtung kaputt und das Auto verliert Öl.
Nach einem Anruf beim Verkäufer des Autos sagte mir dieser das jede Dichtung u.a. auch die Kopfdichtung nicht in die Gewähleistung des Autos fällt und ein Verschleißteil sei -für welches er nicht aufkommen müsse!
Nun gibt es ja die beweislage bis 6 Monate und danach muss ich ja was beweisen und und und......
Kennt sich da Jemand aus wie es mit der Rechtslage ist oder ob man das nun selber zahlen muss?
Danke
Jan