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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Re: TÜV Eintrag ja/nein - Vorteil/Nachteil bei Leasing



HAGi
02.04.2004, 13:06
Hallo zusammen,

habe mal eine Frage bzgl. des Eintragens eines Chip-Tunings beim TüV. Was spricht für oder gegen einen Eintrag beim TüV wenn man ein Leasingfahrzueg fährt?

HAGi

reiner
02.04.2004, 14:02
Solltest du den Wagen später weiter halten ist das wohl kein Problem, :) wenn du ihn allerdings nach Ablauf zurückgeben willst würde ich mir das gut überlegen. Sonst könnte das am ende teuer für dich werden wenn die dir das zb. als Wertminderung auslegen. :(
Oder lasse den Chip eintragen aber eben nicht in den Brief, dann bist du rechtlich auf der fast sicheren Seite (ich weiß das der Zusatz in den Tüv Papieren steht umgehend in die Fahrzeugpapiere eintragen) nur eben merkt dein Leasing Partner nachher nicht das ein Chip verbaut war nachdem du ihn wieder zurück gerüstet hast. ;)

Gruß Reiner

wolfgangquattro
04.04.2004, 20:15
Hi,

ganz einfach: Ohne Eintragung erlischt die Betriebserlaubnis. Das kostet und zieht eine Stillegung nach sich, zumindest bis die Eintragung nachgeholt ist.

Viel wichtiger ist jedoch das Abklären mit der Versicherung, weil Du sonst im Schadenfall auf den Kosten sitzenbleibst (Chiptuning = Gefahrerhöhung, d. h. der Versicherer würde im Schadenfall nicht leisten müssen).

Daher immer hübsch der Versicherung anzeigen, die Eintragung ist eher Geschmackssache...

Matze
06.04.2004, 12:09
Daher immer hübsch der Versicherung anzeigen, die Eintragung ist eher Geschmackssache...

Verstehe ich nicht....
Wie bring ich dem Versicherungsonkel bei, dass ich 30 PS mehr habe, die nicht im Schein stehen, demzufolge keine Betriebserlaubnis fuer mein Fhzg existiert, dass er eine Versicherung auf diese Kfz macht ?????
Das klingt ja mehr als dubios. Interessant waere dann die Situation nach Unfall mit Personenschaden oder Toten......
Bei aller Liebe....

reiner
06.04.2004, 13:33
Ihr gleitet ein wenig ab, ;) ich denke über das Risiko eines nicht eingetragenen Chips ist sich HAGi durchaus bewusst weil darum geht es in seiner Frage nicht. :shock:
Das mit dem eintragen oder nicht wurde doch schon zur genüge diskontiert siehe zb. http://7797.rapidforum.com/topic=100882245941&search=eintragung


Gruß Reiner

wolfgangquattro
06.04.2004, 20:09
In der Tat ist das schon öfter diskutiert worden...

Allerdings lässt sich ein pauschales Urteil nicht fällen: Es hängt von der Versicherung und deren verwendeten Versicherungsbedigungen ab. Hier nur eine Anregung zum selber nachdenken:

Es gibt genügend Versicherer, die an den Versicherungsschutz nicht unbedingt die Betriebserlaubnis im Sinne der StVZO knüpfen. Bei diesen Gesellschaften ist daher allein die Anzeige einer Gefahrerhöhung für die Geltung des Deckungsschutzes relevant, nicht aber die Eintragung. Macht auch Sinn, weil es denen völlig egal ist, ob eingetragen oder nicht, die wollen das RISIKO kennen.

So habe ich es gehandelt. Da die Gefahrerhöhung angezeigt wurde, kann maximal die Stilllegung bis zur Eintragung des Chips als Gefahr drohen.

Alle die die Versicherung nicht einbeziehen, "fahren" volles Risiko.

Die Beitragspflichtigkeit richtet sich ebenfalls nach den Versicherungsbedingungen, und danach ist es dann völlig Wurst, ob sich die Schlüsselnummer ändert oder nicht. Die Versicherung darf grundsätzlich den Beitrag erhöhen, wenn der Versicherungsnehmer eine Gefahrerhöhung (= Chippen, eine Mehrleistung einmal unterstellt ;) ) durchführt.

Wobei ich der Meinung bin, dass ein Spasszuschlag schon irgendwo nachvollziehbar ist oder?

:D :D :D

wolfgangquattro
06.04.2004, 20:19
ach so @Matze: hier haben wir ein versicherungsrechtliches Thema. Wenn die Versicherung nicht ausdrücklich die Haftung bei nicht vorhandener Betriebserlaubnis in den Bedingungen ausschliesst, dann kann sie es im Schadenfall halt auch nicht.

Daher müsste sie spätestens bei Anzeige der Gefahrerhöhung drauf hinweisen, dass nur Fahrzeuge mit eingetragenen Änderungen versichert sind.

Außerdem gibt es dazu auch entsprechende Urteile (z. B. ein Mofafahrer hat seine Kiste von 20 auf 80 km/h frisiert, Versicherungsschutz bestand trotzdem, eben weil das Tuning der Versicherung bekannt war)....

Die in Deutschland gesetzlich zugelassen Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles sind genau festgelegt:
§ 5 KfzPflVV zählt abschließend auf:
- Verwendungszweck
- Rennveranstaltung
- Nutzung durch unberechtigte Person (Dieb)
- fehlende Fahrerlaubnis
- Rauschmittel

Wo ist da die Betriebserlaubnis aufgeführt???? ;)

Die Anzeige der Mehrleistung kann ja einfach mit der Rechnung und dem Messprotokoll zusammen erfolgen. Hat bei meinen Versicherungen bisher immer funktioniert. Da wollte keiner den geänderten Fahrzeugschein sehen.


Wer auf der ganz legalen und damit sicheren Seite wandeln will, muss eben der Versicherung anzeigen und eintragen. Dann braucht man die Vorteile nicht gegen die Nachteile der Eintragung abwägen.

mounty
06.04.2004, 22:11
Hallo

Also bei mir wollte die Versicherung (HUK) nur den Mehrwert des Tunings (Chippen) wissen um demenstprechend den Versicherungsbeitrag etwas anzuheben. Die durchs Chippen entstandene Mehrleistung interessierte Nicht.

gruß mounty

Timmos
07.05.2004, 17:32
@mounty

Du hast ihn also eingetragen?

Gruß
Timmos

User gelöscht!
07.05.2004, 17:59
@matze
also es ist grundsätzlich mal so, dass die haftpflicht zahlt, egal ob der versicherungsnehmer seine obliegenheiten (bsp. subjektive gefahrenerhöhung nicht angezeigt -> chiptuning)verletzt hat oder nicht. der versicherer kann jedoch bis zu 5000€ regress beim VN nehmen. die fahrzeugversicherung (kasko) allerdings kann leistungsfrei sein. hier wäre wohl zunächst zu prüfen, ob kausalität (zusammenhang) zwischen der obliegenheitsverletzung und dem unfall besteht.

Razor
07.05.2004, 18:28
Hallo

Also bei mir wollte die Versicherung (HUK) nur den Mehrwert des Tunings (Chippen) wissen um demenstprechend den Versicherungsbeitrag etwas anzuheben. Die durchs Chippen entstandene Mehrleistung interessierte Nicht.

gruß mounty

Die HUK hat angehoben :shock: :shock: Was soll den die Schei...? http://i-networx.net:8007/smileys/motz.gif Meine Versicherung (MLP) hat nix angehoben und ist zudem noch günstiger als HUK24 :roll:

User gelöscht!
07.05.2004, 19:30
dafür kassieren se dich wahrscheinlich indirekt in anderen sparten ab, deshalb ist es auch nur für mlp kunden. man weiß es nicht genau. :D

(wäre sonst leicht unlogisch, da huk24 ein direktversicherungstarif ist, bei dem keine vertreter bezahlt werden müssen, ganz im gegensatz zu mlp.)

mounty
08.05.2004, 00:32
Die HUK hat angehoben :shock: :shock: Was soll den die Schei...? http://i-networx.net:8007/smileys/motz.gif Meine Versicherung (MLP) hat nix angehoben und ist zudem noch günstiger als HUK24 :roll:




Hi

Das die HUK bei mir den beitrag angehoben hat liegt halt daran das ich durch einbauten von Fahrwerk und anderen Sachen einen Fahrzeugmehrwert von etwa 3000€ habe, der dementsprechend Mitversichert wird.

Habe von 2 Versicherungen (HUK und VGH Provinzial) halt die Aussage bekommen das NICHT die leistung sondern nur die Kosten fürs Tuning (Wertsteigerung) interessant sind, da im falle eines Diebstahls z.B oder auch Unfall bei Vollkasko eben auch das Tuning mitersetzt wird.


gruß mounty