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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Re: Wer hat das Chippen eingetragen?



telekomhunter
23.02.2004, 13:49
Hi, ich werde in 3 Tagen meinen A4 Avant TDI BJ 07/02 in atlasgrau bekommen :-). ABER: Nur 74 KW... das ist ein bisschen schwach, obwohl er doch einen Tick besser geht als der rote A4 mit 66 KW.
Deshalb habe ich für April einen Termin beim TCM-Markus ausgemacht, der den Motor von 100 auf 130 PS bringt.
Die Garantie werde ich bei ihm abschließen (180 Euro Aufpreis).

Da es ein OBD-Tuning ist, bei dem die Software (ohne Steuergerät-Ausbau oder Chip-Löterei) nur neu eingespielt wird, frage ich mich, ob ich das eintragen lassen soll. Der Eingriff ist nämlich gem. Markus unter normalen Umständen nicht nachweisbar.
Ich würde ne Menge Geld sparen und hätte auch keinen Stress mit dem Freundlichen.

Was meint Ihr?
Habt Ihr was eintragen lassen, bzw. würdet Ihr es eintragen lassen 8) und womöglich der Versicherung mitteilen?

CS1
23.02.2004, 15:46
Alles Typisieren lassen. Die Polizei ist sehr sehr schlau. Hab meinen auch Typisiert. Wenn nicht = Steuerhinterziehung, Versicherungsbetrug = sehr teuer

Gruß CS
www.vw-audifanatics.at (http://www.vw-audifanatics.at)

Babsi
23.02.2004, 15:54
Hallo,

mein Umbau ist auch eingetragen.
Cu Babsi

MischelS
23.02.2004, 16:42
Auch ich hab meinen Chip eintragen lassen und auch der Versicherung gemeldet.

Bei einen Unfall mit Todesfolge, selbst wenn nicht schuld wird ein Staatsanwalt immer ganz genau hinschauen und bohren - die paar Euros für die Eintragung stehen in keiner Relation zum möglichen Folgerisiko!

telekomhunter
23.02.2004, 16:58
Danke für die Stellungnahmen bisher.
Es war mir aber auch klar, dass sich hier so schnell keiner als "Nichteintrager" outet.
So viel ich weiß, wird die Versicherung nicht teurer, weil Typklassen-abhängig und die Steuer bliebe gleich, weil Hubraum bezogen - also wohl weder Steuerhinterziehung noch Versicherungsbetrug...
Wie sieht es denn mit Bremsanlage usw. aus, die ja in meinem Fall auf 100 PS ausgelegt sind? Nicht dass der TÜV sagt, das Ding muss raus oder Plakette ab.
Muss das Tuning in den Brief eingetragen werden oder reicht auch der Fahrzeugschein?

MischelS
23.02.2004, 17:10
Die Bremse die du drin hast sollte die 30PS Mehrleistung wegstecken. Der TÜV hat da ganz bestimmt nix gegen.

Im Zweifelsfall frag bei Markus von TCM nach.

MischelS
23.02.2004, 18:39
Dennoch kann ein "kulanter" Versicherer die Mehrleistung ohne Aufschlag mitversichern. Oder man verhandelt zäh mit seinem Versicherungsagenten...

Ernst99
23.02.2004, 18:59
Ich denke auch es ist besser die Sache eintragen zu lassen. Ich bekomme mein Gutachten Ende der Woche, schneller ging es nicht. Die meisten Versicherungen machen es laut Eurer Aussage ohne Mehrpreis, meine nicht (R+V um das Kind mal beim Namen zu nennen), die verlangen 34EUR mehr im Jahr. Ich habe natürlich den Vertreter schon angeranzt, mal sehen ob er was machen kann, wenn nicht dann bringen mich die 34 EUR auch nicht in den Ruin :D .
Ich habe mir aber überlegt, ob ich die Sache nur der Versicherung melde, aber nicht eintragen lasse, damit ich den Chip auch wieder ausbauen lassen kann. Wenn man mit dem Gutachten im Handschuhfach erwischt wird und ggf. noch ne Bescheinigung von der Versicherung hat, dann wird es nicht so wild werden. Was denkt Ihr darüber :? ? Hubraum und Schadstoffklasse bleiben doch gleich, kann also keine Steuerhinterziehung sein.

Grüße aus Hessen

telekomhunter
23.02.2004, 19:27
Wobei erwischt? Bei einer Fahrzeugkontrolle etwa?
Wenn der Beamte sagt: "Hören Sie mal, sie waren mit Ihrem A4 aber schnell unterwegs - ab auf den Prüfstand!"
Nö, ich denke mal die Leute hier machen sich Sorgen bei den Folgen nach einem Unfall...
Dann nützt es wohl auch nix, wenn da so ein Schrieb im Handschuhfach liegt - eher im Gegenteil.
Das Problem, sicherlich nur bei mir und bei keinem Anderen hier:
Der Fahrzeugbrief ist mir so wichtig, den habe ich sogar so gut und sicher bei der Bank deponiert, dass nicht einmal ich noch drankomme 8)

Ernst99
23.02.2004, 19:41
Neee nicht die Polizeikontrolle ist es was mir Sorgen macht. Es ist wie bei Euch allen, der Unfall ist es. Ich denke aber, wenn man es der Versicherung gemeldet hat und ggf. sogar mehr bezahlt, dann kann sich keine Versicherung rausreden. Eintragung in den Brief ist doch nur ne Formsache, oder?

MischelS
23.02.2004, 19:57
Der Brief ist in rechtlichem Sinne ein Dokument, die Eintragung keine Formsache sondern ein gesetzliche Verpflichtung gemäß der StVZO. Und die Eintragung kostet dann auch nicht mehr die Welt. Und wenn es dann ohne die Mehrleistung, sprich ausgebautem Chip, zu einem Unfall kommt, da bist du vor Gericht bestimmt besser dran als mit Mehrleistung ohne Eintragung.

telekomhunter
23.02.2004, 20:02
@ernst99
wir beide meinen das selbe...
Der Eintrag im Brief ist das Schlimme.
Der Tuner bietet zwar an, das Tuning kostenlos zurückzusetzen. (Wer will meinen Gebrauchten später schon als gechipt kaufen?)
Dann braucht man aber auch 2 mal das Datenblatt, natürlich 2 mal zum TÜV und der Brief wird zum zweiten mal abgeändert und jeder weiß warum.
Ich kann mir aber gut vorstellen, dass jetzt Kommentare kommen wie "Das muss man dem Käufer sowieso sagen" oder "Hättest dir eben gleich einen größeren Motor leisten sollen".

André
23.02.2004, 20:05
Hallo,

dann melde ich mich mal als erster ChipNichtEintrager ;)

Also Manuel malt die Welt ein wenig zu schwarz.

Wenn man sich einen Chip einbaut verändert sich die Steuer in keiner Weise. Die Steuer ist Hubraum und Schadstoff bezogen und der Hubraum verändert sich nicht. Ich habe auch noch keinen Chip auf dem Markt gesehen der die Schadstoffklasse verschlechtert.


7Punkte und Führerscheinentzug für min. 2Jahre ist das günstigste!

Das ist so nicht richtig. 7 Punkte bekommst du zwar beim fahren ohne versicherungsschutz, aber keine 2 Jahre sperre. Ein Bekannter von mir hat nur die Punkte bekommen und keine Entzug. Er war mit abgelaufenen 5 Tageskennzeichen unterwegs.

Also ich habe meinen Chip nicht eintragen lassen, weil mein Brief wegen dem Wiederverkauf sauber bleiben soll (jedenfalls vom Chip).

Das mit dem fahren ohne Versicherungsschutz muss dir auch erstmal nachgewiesen werden. Wenn das Auto einen Unfall hatte kann zwar ein Chip nachgewiesen werden, aber nicht so einfach die Leistungssteigerung. Bis zu 10% (oder 15%?) Leistungssteigerung müssen nicht eingetragen werden und beeinflussen die Zulassung nicht.

Natürlich lege ich dir trotzdem ans Herz den Chip eintragen zu lassen, dann bist du auf der sicheren Seite. Wenn ich schätzen müsste würde ich sagen min. 50 % der Chip und Powerboxen sind nicht eingetragen.

Gruß André

telekomhunter
23.02.2004, 20:21
Das wird ja noch richtig spannend hier. :D
Das mit den Strafen halte ich auch für übertrieben. Demnach käme man ja mit Totschlag noch günstiger weg. :shock:
Ich denke ich werde es so machen:
Chippen von 100 auf 130 PS mit Garantie und Datenblatt (600 Euro), anschließend zum TÜV und die Bescheinigung abholen (35 Euro).
Den Gang zur Zulassungsstelle werde ich noch so lange hinauszögern, bis ich´s vergessen hab (0 Euro). ;)
Was ich nicht vergesse: Die Versicherung zu benachrichtigen.
Ich werde morgen mal die HUK anrufen, um zu fragen, ob und um wie viel ich hochgestuft werde - je nachdem würde mir auch ein Tuning bis 125 PS genügen. :?
Was sagt ihr dazu?

André
23.02.2004, 20:27
also ich glaube nicht das die HUK einen unterschied zwischen 125 und 130 macht.

Dein Plan klingt sehr gut. Das wär die einzige möglichkeit die ich auch machen würde. Was verbotenes machst du damit auch nicht, da dieser TÜV beleg schon als Eintragung zählt (du verlierst keine Zulassung mehr) und auf dem Belge steht glaub ich bei nächster Gelegenheit oder so. Dann hattest du halt noch keine Gelegenheit ;)

Gruß André

telekomhunter
23.02.2004, 20:31
Chiptuning im FZ-Brief


<form action="/" method="post"><input type="hidden" name="action" value="vote"><input type="hidden" name="posting" value="0088224594117756466"><table><tr><td>Wer hat sich das Chip-Tuning im FZ-Brief eintragen lassen?</td><td><select name="Q:1"><option value="1">Eingetragen</option><option value="2">Nicht eingetragen</option><option value="3">TÜV ja, Brief-Eintrag nein</option><option value="4">Weder TÜV noch FZ-Brief</option></select></td></tr><tr><td>Wurde durch das Chippen die Versicherung teurer?</td><td><select name="Q:2"><option value="1">Beiträge wurden nicht angehoben</option><option value="2">Beiträge wurden leicht angehoben</option><option value="3">Erhöhung auf nächste Klasse</option><option value="4">Unverschämt teuer geworden</option></select></td></tr><tr><td colspan="2" align="center"><input type="submit" value="Auswahl absenden">[/quote]</form></p>


Umfrage nur für registrierte Besucher!

Antworten zu 'Wer hat sich das Chip-Tuning im FZ-Brief eintragen lassen?':
Eingetragen: 2
Nicht eingetragen: 3
TÜV ja, Brief-Eintrag nein: 1
Weder TÜV noch FZ-Brief: 2

Antworten zu 'Wurde durch das Chipen die Versicherung teurer?':
Beiträge wurden nicht angehoben: 6
Beiträge wurden leicht angehoben: 2
Erhöhung auf nächste Klasse: 0
Unverschämt teuer geworden: 0

André
23.02.2004, 20:41
@manuel


Und das mit dem 10- 15% ist totaler Unsinn! Jede noch so geringe Leistungssteigerung muß eingetragen werden!


Also deine Aussage ist nicht richtig. Ich weiss im Moment zwar nicht wo es steht, aber das mit 10% ist so. Irgendwie ist das noch im Bereicht der Serienstreuung und deswegen. Wenn ich was finde poste ich dazu nochmal.

Zum Beispiel beim Sportluftfilter. Das steht in der ABE auch die Leistungssteigerung ist unter ..% und bedarf deshalb keiner Eintragung. Also nichts mit bei JEDER!


Das mit dem Unverzüglich könnte sein. Ich glaube der Wortlaut war aber anders. Aber auch das ist relativ. Und deswegen verlierst du die Zulassung nicht! Ich habe noch so einen Zettel im Auto. Werde morgen mal draufschauen wenn ich ihn vom Freundlichen abhole.


Und Du Andre brauchst Dir zum Thema Wiederverkauf wohl kaum Gedanken machen. Diesen riesen Wertverlust, der Dir beim Verkauf entstehen würde, würde auch ein eingetragener Chip nicht ändern!


Ich glaube nicht das du den Wertverlust meines Autos einschätzen kannst! Ich habe bis jetzt alle Autos aufgebaut und mit Gewinn verkauft. Man muss sich nur richtig anstellen.

Gruß André

André
23.02.2004, 21:00
Darum werde ich mein Auto auch nie in Zahlung oder zum Händler geben. Privat an Freaks verkaufen sich solche Autos immer besser. Mein letzter ist nach Dänemark gegangen. Aber egal, das ist off topic

Wegen der 10% Leistungssteigerungsmarke haben wir doch sicher noch andere mit fachwissen gesegnete user im forum oder?

Gruß André

mounty
23.02.2004, 22:54
Hi

Aaaalso Leistungssteigerungen die mehr als 5% entsprechen sind Einzutragen, deswegen auch damals die Diskussion als Shell mit V-Power einen angeblichen leistungszuwachs von bis zu 10% versprach.

Nachzulesen sind solche Sachen/Regelungen in der STVZO
dort steht z.B zum Thema Fahrzeugpapieränderungen:

§ 27 Meldepflichten der Eigentümer und Halter von Kraftfahrzeugen oder Anhängern; Zurückziehung aus dem Verkehr und erneute Zulassung.

(1) Die Angaben im Fahrzeugbrief und im Fahrzeugschein oder in den Anhängerverzeichnissen nach § 24 Satz 3 oder im Nachweis nach § 18 Abs. 5 müssen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Änderungen sind der zuständigen Zulassungsbehörde erst bei deren nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren unter Einreichung des Fahrzeugbriefs und Fahrzeugscheins oder der Anhängerverzeichnisse nach § 24 Satz 3 oder des Nachweises nach § 18 Abs. 5 sowie der Unterlagen nach § 19 Abs. 3 oder 4 zu melden. Verpflichtet zur Meldung ist der Eigentümer und, wenn er nicht zugleich Halter ist, auch dieser. Die Verpflichtung besteht, bis der Behörde durch einen der Verpflichteten die Änderungen gemeldet worden sind. Kommt der nach Satz 3 Verantwortliche dieser Verpflichtung nicht nach, so kann die Zulassungsbehörde für die Zeit bis zur Erfüllung der Verpflichtungen den Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr untersagen; § 17 Abs. 2 gilt entsprechend.

(1 a) Abweichend von Absatz 1 Satz 2 müssen nachfolgende Änderungen durch den nach Absatz 1 Satz 3 Verantwortlichen unverzüglich gemeldet werden:

1. Änderungen von Angaben zum Fahrzeughalter - jedoch braucht bei Änderungen der Anschrift der Fahrzeugbrief nicht eingereicht zu werden -,

_3. Änderung von Hubraum oder Leistung_,

Weiterhin habe ich folgendes gefunden:

Im Falle einer Chip-Tuningmaßnahme, die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt, entfällt auch die Zulassung des Fahrzeugs, weil die Betriebserlaubnis gem. § 18 Absatz 1 StVZO ein notwendiger Bestandteil der Zulassung ist. Ordnungswidrig handelt, wer ein Kfz entgegen § 18 Absatz 1 StVZO ohne die erforderliche Zulassung auf öffentlichen Straßen in Betrieb setzt. Die laufende Nr. 178 des Bußgeldkatalogs sieht für eine entsprechende Zuwiderhandlung ein Regelbußgeld in Höhe von 50 Euro vor, und nach der Anlage 13 zu § 40 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) werden drei Punkte in das Verkehrszentralregister eingetragen. Bei wiederholten Zuwiderhandlungen kommt ein Fahrverbot gemäß § 25 StVG in Betracht. Ordnungswidrig nach § 24 StVG handelt, wer entgegen § 19 Absatz 4 Nr. 2 StVZO nach erfolgter Änderung, etwa durch Einbau eines getunten Chip aus einem Tuning-Bausatz, das vorhandene Teilegutachten für den getunten Chip nicht mitführt oder aushändigt. Die laufende Nr. 174 des Bußgeldkatalogs sieht für eine entsprechende Zuwiderhandlung ein Verwarnungsgeld mit einem Regelsatz von 10 Euro vor.

Dann gäbes es noch folgendes zu Beachten:

Die Betriebserlaubnis kann in Folge einer Chip-Tuningmaßnahme nach § 19 Absatz 2, Satz 2 Nr. 3 StVZO erlöschen, wenn durch die Änderung das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird. Die Leistungssteigerung kann beim Chip-Tuning im wesentlichen nur durch eine erhöhte Kraftstoffzufuhr und Kraftstoffverbrennung im Motor oder durch eine auf Grund der Tuningmaßnahme mögliche, höhere Drehzahl des Motors erreicht werden. Als Folge der Änderung liegt daher regelmäßig eine Verschlechterung des Abgas- oder Geräuschverhaltens i.S.d. § 19 Absatz 2, Satz 2 Nr. 2 StVZO vor mit der weiteren Folge, dass die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt.

Also es gibt da schon einiges zu beachten wenn man Gesetzestreu durch die gegend fahren will.


gruß mounty

telekomhunter
23.02.2004, 23:22
Ich hätte den Tread wohl besser nicht eröffnet - jetzt könne viele hier nicht mehr ruhig schlafen... :shock:
Aber ich bleib dabei: mit dem Teilgutachten zum TÜV, dann Abnahme und ab damit ins Handschuhfach, Versicherung mitteilen - fertig. Mehr als ne kleine OWi kanns ja dann nicht mal im schlimmsten Fall geben - selbst wenn man sich die Paragraphen nur so um die Ohren haut.
Und selbst das oben erwähnte "unverzügliche" Eintragen ist ein unbestimmter Rechtsbegriff...
Ich meine, da muss schon sehr viel zusammenkommen, damit es hier Probleme mit den Gesetzeshütern gibt.
Allgemeine Verkehrskontrollen scheidet ja wohl aus - erst recht bei nem Tuning von 100 auf 130 PS.
Im Falle eines Unfalls, müsste auch erst mal jemand drauf kommen, dass das Auto gechippt sein könnte (hab noch nie gehört, dass da mal nach gefragt wurde). Und selbst wenn: Der TÜV hat es freigegeben und damit für zulässig erklärt und die Versicherung ist ebenfalls eingeweiht.
Was fehlt ist der Eintrag im Brief... upps.
Das zumindest ist meine Schlussfolgerung bisher.

Ausserdem fallen mir 1000 Sachen ein, die tatsächlich eher zum Verlust der Betriebserlaubnis führen (Blinkerbirnchen verchromt, zu wenig Reifenprofil, LED-Standlichter, selbst für beschlagene Rückspiegel hab ich mal 10 Mark gelöhnt, weil mich die Grünen über 5 km "verfolgt" haben und ich habs nicht gesehen...)

André
24.02.2004, 06:12
Morgen,

also ich habe gut geschlafen. Danke an mounty für das aufklärende Posting.

zur Leistungssteigerung: Dann waren es eben 5 statt der 10%. Aber irgedwas was es auf jeden Fall.

zum "unverzüglich" Eintrag steht in dem von Mounty geposteten Gesetztestext das dies nur bei änderung des Halters zutrifft. Für die anderen Fälle trifft folgendes zu:

"Änderungen sind der zuständigen Zulassungsbehörde erst bei deren nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren unter Einreichung des Fahrzeugbriefs und Fahrzeugscheins... "

Und nächste Befassung mit den Papieren ist bei mir Ummeldung oder so. Und das kann dauern.


Und ChipNichtEintrager müssen 50€ + 3 Punkte löhnen. Da die Warscheinlichkeit erwischt zu werden ziemlich gering ist kann ich mit diesem Risiko leben :D

Gruß André

Ernst99
24.02.2004, 18:31
Also, ich habe heute mit meinem Versicherungsvertreter gesprochen und die Leistungssteigerung ganz ordentlich gemeldet, somit ist laut seiner Aussage versicherungstechnisch alles in trockenen Tüchern. Das Gutachten kommt ins Handschuhfach, basta. Es geht nicht um die Kosten der Eintragung, wie Telekomhunter auch schon richtig gesagt hat, sondern um die Eintragung selbst.
Wer will mir außerdem erzählen, dass Vorbeifahrgeräusch und Standgeräusch sich ändern, wenn ein Chippi im absoluten Teillastbereich vorbei rollert. Vollast steht auf einem anderen Blatt geschrieben, aber wo wird das getestet?
Also Jungs und Mädels, jetzt mal Bälle flach halten, wenn die Kiste Versichert ist, was soll uns dann aus der Bahn werfen?? 50 EUR Strafe?

Ich wünsche allen eine gesegnete Nachtruhe.
Ich werde sie haben und fahre 45000km im Jahr. Der trefflich zitierte Text von Mounty wird meinen Schlaf noch verbessern (danke).

André
24.02.2004, 19:31
Ich wünsche Euch, das Ihr für Eure unverantwortlichkeit mal teuer bezahlen werdet!


:evil: Langsam reicht es! :evil:
Du kannst ja zu deiner Meinung stehen und diese wird hier sicher auch akzeptiert, aber deine letzte Aussage sollte es unter A4 Freunden wohl nicht geben!!!!

Gruß André

Ernst99
24.02.2004, 19:38
Ich bins, einer der Unverantwortlichen :(

Ich weiß nicht genau wem gegenüber man unverantwortlich handelt, wenn man die Schrecklichkeit der Nichteintragung begeht.
Egal, meine Versicherung wollte einfach nur, dass ich es ihnen sage (eine Mail schreibe), fertig. Ich werde vielleicht noch das entsprechende Gutachten (aus freien Stücken) nachreichen. Scheinbar geht es bei guten Kunden :) .
Ich denke mit der Versicherung der entsprechenden Leistungssteigerung ist der gesellschftlichen Verpflichtung genüge getan. Schadstoff und Geräuschemission halten sich m.E. auch in deutlich vertretbareren Grenzen, wie das, was von mach einem Öko gefordert, aber mit einer 20Jahre alten Karre nicht gelebt wird.
Aber genug der philosophischen Diskussion. Die Dinger machen Spaß und wenn es versichert ist, kommt niemand zu Schaden.
Im Grunde sind wir doch alle Philanthropen, denn sonst würden wir doch nicht so schöne Autos fahren, die dem Auge des Betrachters schmeicheln.

Jetzt habe ich mir aber wirklich Mühe gegeben, oder? Ich mach mir jetzt ein Bier auf.

Versicherung und Handschuhfach :)

Wollte außerdem Andre nur zustimmen

telekomhunter
24.02.2004, 20:17
Der Manuel hat´s drauf! :D :D
"Rechtsstaat" "Unverantwortlichkeit" ...
Ganz schön beängstigend, was sich hier so tummelt.
Auch ich habe heute (wie versprochen) mit der HUK telefoniert:
telekomhunter: "Guten Tag, ich beabsichtige die Leistung meinen PKW durch Chiptuning von 100 auf 130 PS anzuheben. Was muss ich versicherungstechnisch tun und wird es mit Mehrkosten verbunden sein."
HUK: "Wie teuer wird der Einbau sein?"
tkh: "So ca. 250 Euro ohne die Garantie und Eintragung"
HUK: "Das ist ein unerheblicher Betrag, der beitragsfrei mitversichert ist."
tkh: "Ach so, und was ist mit den 30 PS?"
HUK: "Spielt keine Rolle, der HUK kommt es darauf an, ob durch das Tuning der Fahrzeugwert steigt."
tkh: "Also KEINE Mehrkosten. Schön. Und wie melde ich das, wenns so weit ist?"
HUK: "Anruf genügt, die Bestätigung kommt dann per Post und ist Bestandteil der Police."
tkh: "Vielen Dank für die kompetente Auskunft!"
HUK: "Gern geschehen."

Na, das find ich doch klasse, oder? :)

Ernst99
24.02.2004, 21:38
@Telekomhunter,

da bist Du echt besser weg gekommen wie ich, aber die 34 EUR werde ich auch noch bezahlen können, wenn ich mich sonst etwas einschränke :D .
Ich hätte vorher wissen sollen, das wir (wahrscheinlich sogar Du) uns in einem Rechtsstaat befinden, dann hätte ich das Handschuhfach sicher nicht in Betracht gezogen ;) .

Manuel hast Du eigentlich schon mal ein Strafzettel bekommen? Kennst ja das mit dem Glashaus, oder ;) . Warum bist Du denn so grob drauf? Keiner bestreitet das man uns erwischen kann und man wird dann auch die Konsequenzen tragen muß. Aber es geht doch darum, das sonst niemand einen Nachteil hat (ist keine Steuerhinterziehung und bei einem Unfall wird auch bezahlt). Wem schade ich??? Maximal mach ich mich selbst zum Idioten, oder? Das wäre aber auch nicht einmalig :)

MischelS
24.02.2004, 22:27
Damit denke ich ist zu dem Thread alles gesagt und alle Fragen beantwortet.