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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 8D/B5: Unfall! Nicht schuld



FOKKEL
23.12.2007, 05:44
moin moin zusammen , ich hatte gerstern einen pkw unfall, ich bin der menung nicht schuld zu haben, möchte gern eure meinung dazu hören.

vor mir fährt ein auto mit 30 35 kmh, ich überhole und habe den überholvorgang schon fast beendet, da biegt der verursacher nach lings ab, meiner ansicht nach ohne zu blinken, er erwischt mich am hinteren stoßfänger und am ende des hinterren radlaufs.

der verursacher meinte er hätte mich nicht gesehen aber zwei minuten später sagt er, ich wäre zu schnell gewesen und er hätte geblinkt, der arme mann war total am zittern ,ich dacht erst der kippt hier noch um .

der schaden ich nicht so hoch, was mir sorgen macht das ich eine teil schuld bekomme, ist das möglich ??, ich denke nein da ich einen überhol vorgang ja schon fast beendet hatte, die polizei sagt das er sich ja auch abzusicher hat, darf aber nicht sagen wer jetzt schuld hatt.

was meint ihr teil schuld ja oder nein???

wenn ich eine teilschuld habe steigt meine versicherung wieder ?



mfg

V6Chris
23.12.2007, 08:42
Du warst ja schon vor dem Unfallgegner also sag ich mal Schuldfrei. Überholverbot war ja nicht oder (ist meistens dort wenn man Links abbiegen kann)?
Aber der Unfallgegner muss ja beim Abbiegen in den Spiegel schauen und den Blick nach Links richten, spätestens beim zweiten müsste er dich gesehen haben.

FOKKEL
23.12.2007, 09:44
nein kein überholverbot !

was mich nur nervt , er und beifahrer sagen sie hätten geblinkt, was ich und beifahrer halt nicht gesehen haben, deshalb meine frage, von der teil schuld, bin ich in der beweis pflicht das er nicht geblinkt hat ? oder er ? oder ist es bei der sachlage egal!

V6Chris
23.12.2007, 09:49
Wie lange dauerte der Überholvorgang bzw wie schnell warst du als du Überholt hast

FOKKEL
23.12.2007, 09:56
ich war mit 50 unterwegs, wie schnell er war kann ich nicht sagen, aber deutlich langsamer , zudem sagte er , er hätte ich nicht gesehen und 2 minuten später ja ich wäre ja zu schnell gefahren.

Lantis
23.12.2007, 10:43
Kann mir nicht vorstellen das du Schuld bekommst, selbst wenn sie sagen sie haben geblinkt, das ist egal, können ja erst zu blinken begonnen haben als du schon im Überholvorgang warst und wenn man abbiegt muss man bekanntlicher Weise einen 3S Blick (Spiegel, Spiegel, Schulter) machen also von dem her, wenn man dort überholen darf solltest du keine Problem bekommen und so wie du sagst das er dich am hinteren Stossfänger erwischt hat, müsste er dich sogar ohne Schulterblick sehen. Mach dir da mal keine Sorgen, evt. das ganze noch den rechtschutz geben wenn du einen hast.

FOKKEL
23.12.2007, 10:48
ja genau ich danke euch, ich habe diese mail auch gerade bekommen !

Haftung bei fehlerhaftem Fahrspurwechsel

HAMBURG (DAV). Wer im Zuge eines Fahrspurwechsels auf der Autobahn nicht aufpasst, haftet bei einem Unfall für die Folgen. Für ein angebliches Fehlverhalten des Unfallgegners trifft den „Wechsler“ die Beweislast, entschied das Amtsgericht Hamburg in einem von den Verkehrsrechts-Anwälten im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitgeteilten Fall.

Darin ging es um eine Kollision auf einer dreispurigen Autobahn, deren Verlauf auch vor Gericht im Detail umstritten blieb. Klar war, dass der Kläger vom linken auf den mittleren Fahrstreifen gewechselt war und dass es dabei zum Zusammenstoß mit dem von der Beklagten gesteuerten Auto gekommen war.

Die Beklagte erklärte, sie sei vom Kläger abgedrängt worden, habe bremsen und dabei das Auto geradeaus halten müssen, bevor sich die Fahrzeuge touchierten. Der Kläger demgegenüber behauptete, die Beklagte habe exakt in dem Moment beschleunigt, in dem er die Fahrspur wechseln wollte, und dadurch den Unfall verursacht.

Diese Version wurde allerdings durch die umfassende Beweisaufnahme nicht belegt. Das Gericht sah ein Beschleunigungsmanöver der Beklagten als nicht erwiesen an. So blieb es bei dem unstreitigen Fahrspurwechsel und dem damit zusammenhängenden Unfall. „Der Kläger hätte sich so verhalten müssen, dass jede Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen war“, argumentierten die Richter. „Die Tatsache der Kollision zeigt, dass er sich so nicht verhalten haben kann.“ Die Folge war eine Alleinhaftung des Klägers.

Mit anwaltlicher Hilfe kann man seine Chancen in einem Prozess feststellen lassen.

Amtsgericht Hamburg

Urteil vom 30. Oktober 2003

Aktenzeichen: 50 A C 1744/03


wünsche euch ein schönes fest und für 2008, eine bullen und schrott frei fahrt .

onkelschnitzel
23.12.2007, 14:42
Ist nicht nur eine Frage des Verschuldens, sondern auch der Betriebsgefahr, wenn -salopp gesagt- nicht das Verschulden des Anderen so krass ist, dass die eigene Betriebsgefahr zurücktritt. Das sehe ich hier aber jedenfalls nicht. So ungern ich´s Dir sage, aber an Stelle der gegnerischen Versicherung oder wenn ich Richter wäre, würdest Du zumindest 25 % der Schäden tragen. Sorry.

Schöne Grüße

Sven

FOKKEL
23.12.2007, 21:36
ja schauen wir mal , er hat mein heck gestreift und nicht vorn oder die mitte, ich war schon vorbei, mal hören was meine versicherung sagt , sonst anwalt.

Ich sehe das so:

Der "arme Mann" muß fürchterlich gepennt haben - wenn er Dich beim Linksabbiegen hinten erwischt hat, und Dein Auto nicht gesehen hat - wohl Brille vergessen?

Daß Du zu schnell gewesen sein sollst, ist ja wohl ein Widerspruch in sich, wärst Du etwas langsamer gewesen, hättest Du wohl volle Breitseite von rechts bekommen!

Hauptsache niemandem ist was passiert, eine Teilschuld für Dich kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen

und nicht aufregen!

Wustie
24.12.2007, 14:24
ich würde sagen das du keine teilschuld bekommst weil der andere sich abzusichern hat wenn er den fahrstreifen wechselt und wenn du schon fast vorbeiwarst is das sowieso klar das er dich bemerken hätte müssen hätte er dich vorne erwischt und du hättest grade angesetzt dann wäre es vielleicht ein prob aber so denke ich mal nicht

atze_a4
24.12.2007, 14:30
Hallo,

ich hatte fast den gleichen Vorfall. Trotz blinken ist mir eine Frau auf gleicher Höhe in die Seite gefahren. Natürlich hat sie gesagt, ich war zu schnell ...Raser blalala ...

Versicherung hat keinen Stress gemacht nichts, hatte jedoch 7 Monate später Post von der Frau, bzw deren Mann.

Ging dann alles weit hinaus ( Gericht ) ... hat sie auch verloren. Habe keinerlei Teilschuld bekommen.

Gruss
atze

PS: Frohe Weihnachten + Feiertage

chris04
24.12.2007, 14:58
ich würde sagen das du keine teilschuld bekommst weil der andere sich abzusichern hat wenn er den fahrstreifen wechselt und wenn du schon fast vorbeiwarst is das sowieso klar das er dich bemerken hätte müssen hätte er dich vorne erwischt und du hättest grade angesetzt dann wäre es vielleicht ein prob aber so denke ich mal nicht


Klemmen bei dir die Tasten mit den Satzzeichen?

Gruß chris

FOKKEL
24.12.2007, 18:34
Klemmen bei dir die Tasten mit den Satzzeichen?

Gruß chris


wenn man lessen kann, ist man im vorteil , scheiß auf satz zeichen.

FOKKEL
24.12.2007, 18:42
Hallo,

ich hatte fast den gleichen Vorfall. Trotz blinken ist mir eine Frau auf gleicher Höhe in die Seite gefahren. Natürlich hat sie gesagt, ich war zu schnell ...Raser blalala ...

Versicherung hat keinen Stress gemacht nichts, hatte jedoch 7 Monate später Post von der Frau, bzw deren Mann.

Ging dann alles weit hinaus ( Gericht ) ... hat sie auch verloren. Habe keinerlei Teilschuld bekommen.

Gruss
atze

PS: Frohe Weihnachten + Feiertage


das hört sich echt super an, was du schreibst, man hört zu viele unterschidliche meinung,
hast du vieleicht noch deine aussage vom unfallhergang, möchte gern die richtigen worte BZW vormulierung finden ??

wenn ich erst mt der versicherung rede, kann der anwalt es schlecht anders vormuliern!

mfg pukke

UweS
24.12.2007, 18:55
wenn man lessen kann, ist man im vorteil , scheiß auf satz zeichen.


Wenn man lesen kann, weiß man auch, daß man sich an Forenregeln zu halten hat!


WICHTIG 13. Aufbau eines Beitrages
Die meisten Leute aus dem Netz kennen und beurteilen dich nur über das, was Sie in Posts, Artikeln oder Mails schreiben. Versuche daher, deine Posts leicht verständlich und möglichst ohne Rechtschreibfehler zu verfassen. Ein Duden bzw. ein Wörterbuch neben dem Rechner mag manchem als Übertreibung erscheinen, aber in Anbetracht der Tatsache, dass viele Leser den Autor eines vor Fehlern beinahe unleserlichen Artikels für einen (um es ganz deutlich zu sagen) Vollidioten halten, ist diese Investition vielleicht nicht ganz verfehlt.

Bedenke dass dein Anliegen nicht rüberkommt, wenn es nicht einmal den elementaren Anforderungen an Stil, Form und Niveau genügt. Nimm dir dann lieber die entsprechende Zeit um einen grammatisch und rechschreibungs-richtigen Post oder Thread zu verfassen. Außerdem sollten Punkte und Kommas selbstverständlich vorhanden sein! Durch Groß- und Kleinschreibung wird der Text leserlicher. Absätze lockern den Text auf, wenn sie alle paar Zeilen eingeschoben werden.

FOKKEL
24.12.2007, 19:28
Wenn man lesen kann, weiß man auch, daß man sich an Forenregeln zu halten hat!



hallo Forensponsor UweS, selbst verständlich sollten wir uns alle, an die vorgegebenden forum regel halten. und ich entschuldige mich,für meinen satz,(wenn man lessen kann, ist man im vorteil , scheiß auf satz zeichen) aber sonst kamm von chris nur (Klemmen bei dir die Tasten mit den Satzzeichen) und an sonst hat er sich weiter nicht zu diesen tehma geäusert.es ist in meinen augen, sehr schwach und oberflächlig.

zudem gibt es hier menschen, die nicht so begabt sind,was die schreib weise angeht,zum beispiel (legasthenie) die dann auch problemme haben mit den duden.

aber nichts zum trotz etwas mehr toleranz , würde schon gut sein , ich könnte den satz ohne zeichen sehr gut lessen.

ps ,ich hoffe ich habe nicht zu viele fehler für dich drin, falls ja bitte ich um endschuldigung.