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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nummernschild seitlich?



KayDee
07.10.2007, 17:57
Hallo.

Habe eine Frage, darf das Nummernschild seitlich an der Front sein?

So wie bei dem hier...


Muss man das Eintragen lassen oder so?

UweS
07.10.2007, 18:19
Die Frage war nicht, wie ihr das Auto findet!

s4Tom
07.10.2007, 18:28
Hi...

Also nix hieb- und stichfestes kann ich dir net sagen...

Aber ich denk du kannst dir dein Schild hinmachen wo du willst. Es muss halt sicher befestigt sein und deutlich sichtbar.

Und eintragen lassen würd ich jetzt sagen nein... weil du veränderst ja jetzt net wirklich was "bauartbedingtes" an deinem Hobel... :mrgreen:

Greez s4Tom

T0bi
07.10.2007, 18:34
also ich kenne das nur von Alfa-Romeo`s und da muss es ja so montiert werden, wegen des Kühlergrills :roll:


@Uwe

weisst du nichts drüber? :roll:

du bist doch von berufsweegen erfahrener in solchen Rechtsfragen!?

UweS
07.10.2007, 18:36
Ich vermute, man darf, aber nur nach links. Also tatsächlich wie Alfa. Nur das was der geknipste da hat, müßte eigentlich todlich für die LLK sein.

V6Chris
07.10.2007, 18:48
Ja darf man aber die höhe der Schildes muß eingehalten werden.
Am besten an deinen Messen und dann nach links montieren.
Für den, den es gefällt, ist es das höchste ;-) Ich würde mich schämen und der LLK würde es dir danken wenn das in der Mitte bleibt

Commander
07.10.2007, 18:51
@ Uwe..


Die Frage war nicht, wie ihr das Auto findet!

Hmmmm...dabei wars ga nich schwer!
Ein Klick auf datt Bild.......
und schwupps....
schon hatt ich den wagen gefunden!!! :-P

UweS
07.10.2007, 18:57
:daumen:

s4Tom
07.10.2007, 19:02
@ Uwe..

Hmmmm...dabei wars ga nich schwer!
Ein Klick auf datt Bild.......
und schwupps....
schon hatt ich den wagen gefunden!!! :-P


:loolwech: :loolwech: einfach geil...

AlexTDI
07.10.2007, 20:08
also unser Tüv-Gutachter sagt man müsste es eintragen :motz:

KayDee
07.10.2007, 20:21
Vielleicht hat der Kollege ein Front LLK ein-/umgebaut und deswegen das Nummernschild, logischerweise, rechts hin?


Bye

Eisenmann
07.10.2007, 21:03
wer sagt denn das es überhaupt ein turbo ist.

KayDee
07.10.2007, 21:29
.

aerox
07.10.2007, 22:24
Die Heckklappe gefällt mir

masterTGA
07.10.2007, 23:09
Ich werd im nächstet jahr warscheinlich , mein Kennzeichen auch seitlich fahren mal sehen was die grünen sagen.

aber wüste nicht das des verboten ist .

Lowfish
07.10.2007, 23:22
Kann bei gelegenheit mal meinen Nachbar überreden ein Shooting von seinem S4 zu machen
Der hats seitlich sitzen wg. grösserem Ladeluftkühler in der Mitte.

Gruß Christian

bauks
08.10.2007, 11:24
@ Uwe..

Hmmmm...dabei wars ga nich schwer!
Ein Klick auf datt Bild.......
und schwupps....
schon hatt ich den wagen gefunden!!! :-P

Nein... damit hast du nur das Foto des Wagens gefunden! ;-)

Ich bin mir sicher, dass Alfa eine Sondergenehmigung für die seitliche Befestigung erhalten hat.

xentri
09.10.2007, 07:09
Ich bin mir sicher, dass Alfa eine Sondergenehmigung für die seitliche Befestigung erhalten hat.


jupp genau!! Nummernschild seitlich anbringen ist verboten. Es gibt durchaus Tüv´s in D die des nicht wissen und des trotzdem eintragen aber eintragen kann man vieles lassen.

Alfa hat für seine Auto´s nee Sondergenehmigung (War damals ein rießen Tara, weil Alfa diese Genehmigung nicht erhalten sollte aber des Auto war ja schon fertig entwickelt)

andorra
09.10.2007, 19:09
also ganz erlich habe ich keine ahnung ob man darf oder nicht, aber ich finds auch net schlecht und habe hier schon ein paar gesehen bei dennen es echt gut ausschau!
ps: ich weiss es geht nicht um den wagen auf dem bild aber nur um meinen senf dazu zugeben : ICH FIND IHN ECHT GEIL :mrgreen:

Paradiesgruen
11.10.2007, 02:55
eintragungspflichtig, da es in einem anderen Winkel zur Fahrtrichtung bzw Fahrzeuglängsachse steht.
Und das ist nicht geraten, sondern Fakt!
Schaut mal in die STVZO ... da steht irgendwo was davon, wie und wo das Kennzeichen anzubringen ist.
Und soweit ich weiß, bedarf es für diese Eintragung tatsächlich einer Sondergenehmigung.
Was dort oben bzgl. Alfa und Sondergenehmigung steht, ist jedenfalls absolut korrekt!

reiner
11.10.2007, 08:36
(StVZO)

§ 60 Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen

Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen; bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an deren Vorderseite, bei Anhängern die Anbringung an deren Rückseite. An schrägen Außenwänden können an Stelle jedes vorderen und hinteren Kennzeichens je 2 Kennzeichen beiderseits an jedem Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49a Abs. 9 Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen - gegebenenfalls zusätzlich - auf dem Leuchtenträger angebracht sein. Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein. Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein. Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.

Demnach ist es freigestellt ob mann das Kennzeichen vorne mittig oder seitlich anbringt insofern die Maße der Höhe und Winkel beachtet werden.


Reiner

neun0r
11.10.2007, 09:14
*klatsch* jetz sind wir alle schlauer! :hihi:

DIESEL
11.10.2007, 09:55
trotzdem schauts kacke aus :mrgreen:

mfg

KayDee
11.10.2007, 10:17
trotzdem schauts kacke aus :mrgreen:

mfg


G-Sache oder? ;)


Ich meine mich auch erinnern zu können, dass mir mein TÜV´ler gesagt hatte, dass es egal sei...hauptsache die Höhe stimmt.

xentri
11.10.2007, 10:56
Der Gesetzes Text ist gut!! Der geht aber davon aus das das KEnnzeichen (normale Größe und normales Blech) mittig angebracht werden muss (letzer Absatz)


Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
.


So und jetzt mal einen Alfa sich im Gedanken vorstellen man steht vor dem Auto entlang der längsachse und geht dann ein paar schritte nach recht um 30 grad Man sieht das Kennzeichen jetzt perferkt vor sich da dieses ja an der Fahrerseite festgemacht ist. Und Nun das ganze von der Längsachse nach Links ein paar schritte bis 30 grad und schon hat man ein Problem das Kennzeichen richtig zu lesen (vobei die Wölbung der Stossstange und deren Winkel den Effekt verstärken) so das man einen Blickwinkel von ca 75 grad Plötzlich hat. und schon ist es nicht mehr soo leicht zu lesen. Ergo Verboten gemäß dieses textes

Frag mal die Besitzer von Us-Kennzeichen was das für eine Hürde darstellt oder am besten versuch mal ein Klebekennzeichen zu bekomme, das wird richtig spassig! Was in England kein Problem darstellt wird in Deutschland zu desaster. Da gibt es LRA´s die Fahrzeuge nicht zulassen wollen deswegen (da habert es bereits bei kleinen Dienstweg) Alfa musst die Genehmigung bei obersten Strassen-Verkehrsamt beantragen (ich nenns mal den großen Dienstweg) Alfa musste da sogar Anwälte einschalten und des wär beinnahe sogar vor Gericht gelandet wenn das Amt nicht nachgegeben hätte. Das Design nachträglich bei einem Fertigen Auto nur wegen dem Kennzeichen zu ändern wäre zu Aufwendig

Ich kenn des Problem von einigen Leon-Fahrern da gibt es soo nee Front die ähnlichkeiten mit Alfa aufweist und keinen Platz für Nummernschild hat. Einfach daneben rann machen stellt in der Schweiz z.b kein Problem dar. Aber in D schon. Ich kenne eine Fall persönlich da hat der Tüv die Front abgenommen mit seitlich angebrachten Nummernschild auch die Polizei hat bei Kontrollen nix gesagt aber eines Tages fand er einen schönen Aufkleber auf seiner Seitenscheibe vom Ordnungsamt die haben die zulassungaufkleber abgekratz und des Auto quasi still gelegt weil des Nummernschild nicht ordungsgemäß angebracht war. (Wahrscheinlich nur soo im vorbei gehen)

im Übrigen was sehr sehr viele Autohändler falsch machen ist, dass Kennzeichen einfach bei der WIndschutzscheibe reinzulegen für Probefahrten oder so! Ich denke des wird zwar oft von der Polizei nicht verfolgt aber wenn die Polizei des beanstandet zahlt der Autofahrer die Strafe auch wenns nur nee Probefahrt war.

DIESEL
11.10.2007, 10:59
im Übrigen was sehr sehr viele Autohändler falsch machen ist, dass Kennzeichen einfach bei der WIndschutzscheibe reinzulegen für Probefahrten oder so! Ich denke des wird zwar oft von der Polizei nicht verfolgt aber wenn die Polizei des beanstandet zahlt der Autofahrer die Strafe auch wenns nur nee Probefahrt war.



von innen gut sichtbar an die scheibe kleben ist aber erlaubt!

Paradiesgruen
11.10.2007, 18:27
xentri hat es genau richtig erkannt.
Es ist eben nicht egal, ob ich es mittig oder rechts oder links anbringe.
Und in dem Text steht auch, dass ggf. 2 Kennzeichen - je Seite 1 - anzubringen sind, wenn es sonst unter den vorgegebenen Bedingungen nicht einwandfrei lesbar ist.
Rechts UND links je ein Kennzeichen (also vorne 2 insgesamt) sind somit erlaubt! :mrgreen:
Wer das umgehen will, muss eben auf die Einhaltung der Bestimmungen achten oder eine Sondergenehmigung vorweisen.

Und das "hinter die Scheibe legen" ist nicht erlaubt, sondern wird (MEIST!) nur geduldet. Wenn ein Streifenhörnchen einen schlechten Tag hat, und man keinen besonderen Grund für diese Anbringung hat, gibt das auch 'n Ticket!
Duldung und "rechtlich erlaubt" sind 2 völlig verschiedene Schuhe.

BTW:
Allein die Anbringung eines zusätzlichen Aufklebers auf dem Nummernschild (oft gesehen zB bei Fußball- oder Sylt-Fans, die sich so'n Sticker da drauf pappen) ist verboten, und kann als Urkundenfälschung geahndet werden.