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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Radarwarner



le_brasseur
02.07.2007, 22:39
Hallo !

Darf man hier über Radarwarner sprechen ? oder wird das Topic geschlossen ?

Grüss

Marc

JanOWL
02.07.2007, 23:00
warten wir es ab ... in D ist bereits das betriebsbereite mitführen im KFZ verboten. Über den "nutzen" dieser Dinger will ich lieber nicht sprechen. In Tests waren die nicht sonderlich erfolgreich. Naja und wenn wie teilweise im Umland (z.B. in NL) mit Lichtschranke fotografiert ist der Nutzen noch höher ...

checker01
03.07.2007, 00:08
Gibts überhaupt noch Radarpistolen und so ein Zeug ? Ich wurde bis jetzt ausschließlich nur von Lichtschrankenanlagen hoch genommen. Da ist so ein Radarwarner natürlich schwerst sinnig.

le_brasseur
03.07.2007, 00:16
der Valentine One schafft die doch, nein ?

Strg
03.07.2007, 08:13
Habe gerade wieder die aktuellen Blitzerwarner für TomTom bekommen, ist die Verwendung im Navi eigentlich erlaubt?

Hilfreich ist es schon, warnt vor vielen Starenkästen und Stellen wo häufig geblitzt wird...
Finde ich sogar besser als diese Warngeräte im Auto, die auf Infrarot reagieren.

lindi
03.07.2007, 08:17
In D dürft ihr das nicht mehr verwenden soviel ich weiß.

Black_A4
03.07.2007, 09:51
Habe gerade wieder die aktuellen Blitzerwarner für TomTom bekommen, ist die Verwendung im Navi eigentlich erlaubt?

Hilfreich ist es schon, warnt vor vielen Starenkästen und Stellen wo häufig geblitzt wird...
Finde ich sogar besser als diese Warngeräte im Auto, die auf Infrarot reagieren.

Das ist auch nicht erlaubt aber ob das so ein grün/blauer Hamppelmann feststellen kann ich natürlich die andere Frage.

Ich finde die Teile auch sehr gut :cool:

Protonic
03.07.2007, 10:00
hat jemand mal ein bild, wie sowas aussieht?(eingebaut und nicht eingebaut)

kann mir darunter nicht viel vorstellen.

Black_A4
03.07.2007, 10:07
hat jemand mal ein bild, wie sowas aussieht?(eingebaut und nicht eingebaut)

kann mir darunter nicht viel vorstellen.

Vom Raderwarner oder von der Software?

Charlie
03.07.2007, 10:15
@le_brasseur : Soweit ich weiß ist der Valentine 1 doch ein Jammer, und kein Warner, nicht wahr? D.h. es stört bzw verfälscht die Messung... Das könnte Ärger geben... :-|

le_brasseur
03.07.2007, 10:28
nein, der Valentine ist ein Warner. Die Jammer sind nicht gut .

]Delta[
03.07.2007, 10:39
Also Radarwarngeräte sind definitiv verboten.. steht sogar ne ziemlich empfindliche Strafe drauf.

Bei diesem TomTom Warnsoftwaren bin ich mir nicht ganz sicher, theoretisch dürfen sie nicht verboten sein, denn auch Privateradiosender bringen ja Blitzerwarnungen... also schätz ich mal is die Software auch nicht verboten

Drifter
03.07.2007, 10:49
Sind verboten, egal ob Software für PDA, PNA, Handy, Smartphone oder was auch immer...

§ 23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muss dafür sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Er muss auch dafür sorgen, dass die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrädern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu erwarten ist, dass sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung nötig ist (§ 17 Abs. 1).

(1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.

(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

(2) Der Fahrzeugführer muss das Fahrzeug, den Zug oder das Gespann auf dem kürzesten Weg aus dem Verkehr ziehen, falls unterwegs auftretende Mängel, welche die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigen, nicht alsbald beseitigt werden; dagegen dürfen Krafträder und Fahrräder dann geschoben werden.

(3) Radfahrer und Führer von Krafträdern dürfen sich nicht an Fahrzeuge anhängen. Sie dürfen nicht freihändig fahren. Die Füße dürfen sie nur dann von den Pedalen oder den Fußrasten nehmen, wenn der Straßenzustand das erfordert.