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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Original mitführen oder reicht Kopie



Guido_A4
08.05.2007, 21:27
Hallo,

habe heute Felgen, Räder und Fahrwerk abnehmen lassen, also ein Abnahme nach §21... :-) von Änderung der Fahrzeugpapiere steht nichts drauf. Mir ist es aber zu unsicher das Gutachten mitzuführen. Was ist wenn die Kiste mal aufgebrochen wird... :-? muss ich das orignal dabei haben oder reicht auch ne Kopie ?

Danke.

scirocco_roegi
08.05.2007, 21:28
Meine freundliche PI will das im Original sehen.

Guido_A4
08.05.2007, 21:38
mmhh, :-( ist ja nicht so schön. Und was ist wenn die doch mal das ganze Auto ausräumen. Muss ich dann wieder die Abnahme machen ???? naja, dann werde ich es wohl doch in die Papiere eintragen. :motz:

coupe110
08.05.2007, 22:28
auf dem Gutachten steht eine Nummer.
an der kann nachvollzogen werden, wer wann was abgenommen hat.

Frechdachs
08.05.2007, 22:35
also mir wurde gesagt das ich die originalen zuhause lassen darf und nur die abnahmebescheinigung der teile mitführen muss.

Drifter
09.05.2007, 07:46
Mach dir doch einfach ne Kopie und lass sie dir "amtlich beglaubigen" (macht bei uns das Rathaus) - kostet 5 Euro (in Ingolstadt) und is dann so gut wie das Original! Hab das auch mit meinem Führerschein machen lassen - bisher hat noch kein Grüner sich darüber ausgelassen...

Gruß,

Drifter

Magicfriend
09.05.2007, 09:28
Geht das auch mit dem Fahrzeugschein?
Weil mir das immer zu Umständlich ist, mit meiner Frau dauernd die Papiere zu wechseln. (Bzw. denk da nicht immer dran ;) )

Drifter
09.05.2007, 11:37
Geht mit allen "amtlichen Dokumenten"! Ist halt ne Kopie mitm Stempel vom Amt drauf "Kopie stimmt mit Original überein". Eigentlich ne ganz praktische Sache...

Gruß,

Drifter

Black_A4
09.05.2007, 14:10
Geht das auch mit dem Fahrzeugschein?
Weil mir das immer zu Umständlich ist, mit meiner Frau dauernd die Papiere zu wechseln. (Bzw. denk da nicht immer dran ;) )

Steck den doch einfach in die Sonnenblende und gut ist

Frechdachs
09.05.2007, 16:17
Steck den doch einfach in die Sonnenblende und gut ist


klar und wnen das auto geklaut wird hat der gleich den fahrzeugschein, gute idee :daumen:

neun0r
09.05.2007, 16:28
Ist doch nur der Fahrzeug schein oder führst du den Fahrzeugbrief beim Fahren mit? :shock:

Frechdachs
09.05.2007, 16:37
ne aber wer macht das schon, den meisten reicht heutzutage schon der fahrzeugschein

neun0r
09.05.2007, 16:49
Macht doch nix wenn der Fahrzeugschein verloren geht, kannste doch auch neu beantragen! kostet 20€ oder so. Nur wer den Fahrzeugbrief hat besitzt das Fahrzeug und kann es auch neu anmelden!

Coolfroschi
09.05.2007, 18:30
Was ist wenn die Kiste mal aufgebrochen wird...

Dann verschonen sie natürlich das Radio und nehmen die Papiere welche eine ID von deiner FIN tragen... :mrgreen:

Wie schon gesagt der TÜV/Dekra weis bescheit --> neuer Ausdruck! ;-)

Coolfroschi

DTM edition
09.05.2007, 18:38
Original oder Kontrollaufforderung+Verwarnungsgeld

UweS
09.05.2007, 18:56
Eben! Führerschein und Fahrzeugschein dürfen nicht als Kopie vorgelegt werden.

Schöne Grüße
Uwe

Denis76
09.05.2007, 22:37
Hallo
Abnahmen nach §21 sind innerhalb von 6 Monaten in die Papiere einzutragen.
Ich bin deshalb 3 1/2 Jahre ohne Betriebserlaubnis rumgefahren. :shock:
Ich habe mir vor 4 Jahren das KW Gewinde mit den AEZ Bimo 18" nach §21 bei der Dekra abnehmen lassen & noch den Prüfer gefragt ob es eingertagen werden muß oder das mitführen reicht. Er sagte damals mitführen reicht.
2 Jahre später war GTÜ zur Hu im meiner freien & ich habe ohne Problem die Plakette bekommen.
2 Jahre später war Dekra zur Hu in meiner freien & verweigert die Plakete.
Ich habe dann mit den Prüfer (noch nie Probleme mit ihm gehabt) geredet & den Sachverhalt geschildert.
Er zeiget es mir dann schriftlich das es innerhalb von 6 Monaten einzutragen ist & gab mir auch den Tip das ich es versuchen sollte noch auf der Zulassungstelle in die Papiere eintragen zu lassen.
Ende der Geschichte was das ich die Abnahme nach §21 nochmal machen mußte.
Preislich hat er das geringst angesetzt waren aber auch ca.80 Euro :-( dafür braucht ich aber die 1. Prüfung bzw. den 1. Versuch nicht bezahlen ;-)
Denis 76

Drifter
10.05.2007, 07:53
Eben! Führerschein und Fahrzeugschein dürfen nicht als Kopie vorgelegt werden.

Schöne Grüße
Uwe


Tja, dann muss die Polizei in Ingolstadt das wohl nicht wissen (die in EI, PAF, LA, M, KA, MA, KL und LU aber auch nicht). Ich habe in den letzten 10 Jahren jedenfalls noch NIE ein Originalpapier vorgelegt bzw. vorlegen müssen...

Gruß,

Drifter

Guido_A4
10.05.2007, 10:42
Aber wenn die Abnahme nach §21 innerhalb von 6 Monaten eingetragen werden muss sollte das doch irgendwo stehen.
Auf meiner Abnahme steht jetzt gar nichts drauf. Auf der alten stand "bei nächster Gelegenheit" - also ich fahre jetzt nicht extra zur Zulassungsstelle und zahle nochmal Kohle nur damit ich das im Fahrzeugschein habe.

Hier mal mein Gutachten, steht nicht weiter drauf:

http://foto.arcor-online.net/palb/alben/96/2578396/1280_3631643733396536.jpg

Drifter
10.05.2007, 11:08
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht... Im Zweifelsfall ziehst du den kürzeren! Ich würde die paar Euro investieren und irgendwann die nächsten 6 Monate zur Zulassungsstelle fahren.

Gruß,

Drifter

UweS
10.05.2007, 18:35
Tja, dann muss die Polizei in Ingolstadt das wohl nicht wissen (die in EI, PAF, LA, M, KA, MA, KL und LU aber auch nicht). Ich habe in den letzten 10 Jahren jedenfalls noch NIE ein Originalpapier vorgelegt bzw. vorlegen müssen...

Gruß,

Drifter


Mit der Begründung kommst du bei uns nicht durch ...
:loolwech: Kopie vom Führerschein? Nee is klar - erst saufen, abnehmen lassen und dann Kopie vorlegen...

Schöne Grüße
Uwe

Drifter
11.05.2007, 07:40
Mir reicht das als Begründung. Nur weil du es nicht glaubst muss es nicht automatisch falsch sein.
Im übrigen sehen die Dienstvorschriften der Jungs in Grün vor, dass bei einer Verkehrskontrolle der Führerschein nicht nur vorgezeigt werden muss. Jeder kontrollierende Bemate ist auch angehalten per Funk die Gültigkeit des Führerscheins zu überprüfen. Was bringt also eine Kopie wenn der Führerschein in der Datenbank als "eingezogen" geführt wird?

Gruß,

Drifter

neun0r
11.05.2007, 08:05
Da muss ich Drifter aber recht geben! Bei mir wird auch jedesmal die gültigkeit überprüft!

McBunny
11.05.2007, 17:36
Japp, muss ja, denn bei einem Fahrverbot wird der Führerschein schließlich nicht eingezogen! Daher wird die Gültigkeit bei JEDER allgemeinen Verkehrskontolle überprüft (sollte zumindest).

Übigens finde ich 5 Euro für eine amtlich beglaubigte Kopie eine Unverschämtheit! Meines Wissens gibt es einen Katalog, in dem Gebühren stehen und da sollte für eine beglaubigte Kopie eine Spannweite von bis zu 2,30 Euro pro Blatt (Führerschein geht auf eins, weil Vorder- und Rückseite ja eh auf ein Blatt müssen) drin stehen. Zumindest vor vier Jahren war das noch so....

A4-Testfahrer
12.05.2007, 12:43
Also nur Abnahmen nach §21 müssen "umgehend" eingetragen werden wie schon erwähnt, nur bei Abnahmen nach §19.3 reicht ein mitführen aus.
Sollte aber auf jeden Fall auf dem Schreiben egal ob Vorder- oder Rückseite stehen!

Strg
12.05.2007, 14:32
Sorry, kurz offtopic. aber:



Hier mal mein Gutachten, steht nicht weiter drauf:

http://foto.arcor-online.net/palb/alben/96/2578396/1280_3631643733396536.jpg


Fährst du vorn wirklich ET 59?

Guido_A4
12.05.2007, 15:04
Hi, nein...ET 59 ist nur das Grundrad...habe noch ne 35er Platte pro Seite drauf. Keine Ahnung warum die nicht mit eingetragen wurde, war aber bei der letzten Abhnahme genauso bei den RH Rädern. Also effektiv fahre ich eine ET 24

Gruß

Strg
14.05.2007, 21:29
habe noch ne 35er Platte pro Seite drauf. Keine Ahnung warum die nicht mit eingetragen wurde

Dann können ja die Grünen immer sagen, die seien nicht eingetragen. :roll:
Hast nicht mal beim Prüfer nachgefragt oder hat der die vllt. nicht gesehen?