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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Re: Fahren ohne Stoßstange erlaubt?



A4-Avanti
23.06.2005, 23:16
Ich möchte in den nächsten Tagen mal meine neue Frontschürze. sowie die Schweller und die Heckschürze lackieren lassen. Ich habe alle Teile neu, bis auf das Oberteil der Heckschürze, das aber auch mitlackiert werden soll. Muss also bis nach dem lackieren nichts abnehmen, bis auf die Heckschürze. Müsste dann ein paar Tage ohne rumfahren - ist das überhaupt erlaubt?

Leech
23.06.2005, 23:39
Nee, ist verboten.
Wurd glaub ich mal behandelt, geht nämlich darum, dass es nicht sicher genug ist. Wenn man zum Beispiel leicht schon einen Fußgänger anrempelt, enstehen bereits schwere Verletzungen, welche durch Pralldämpfer etc. hervorgerufen werden.

wildtiger79
23.06.2005, 23:56
Leech schrieb am 23.06.2005 22:39:
Nee, ist verboten.
Wurd glaub ich mal behandelt, geht nämlich darum, dass es nicht sicher genug ist. Wenn man zum Beispiel leicht schon einen Fußgänger anrempelt, enstehen bereits schwere Verletzungen, welche durch Pralldämpfer etc. hervorgerufen werden.


Japp, genauso ist es....
hatte ich selbst mal das mich die grünen angehalten haben. Die haben mirs erklärt und ich mußte dann mit Stoßfänger vorfahren und kontrollieren lassen.

Coyote
24.06.2005, 01:40
und wenn ich dann immer diese ganzen SUVs sehe mit Ihren Kinder.... äh Bullfängern.
Wenn Du von so einem Teil erwischt wirst hast Du gar keine Chance.
Aber sowas ist dann wieder O.K. weil in unseren Städten brauch man das ja wegen den ganzen wilden Tieren.

Coyote

chappie83
24.06.2005, 08:20
Und aus einem zweiten Grund ist es verboten. Die im Brief angegebene Fahrzeuglänge stimmt nicht mehr, ergo ohne ABE.

Audi18_AC
24.06.2005, 11:10
Aber bin 3 Wochen mit nem alten Jetta rumgefahren. Ohne Heck- und Front Schürze, selbst die blinken hingen nur so raus. Bin kein mal angehalten wurden.

A4Roli
24.06.2005, 11:21
Audi18_AC schrieb am 24.06.2005 10:10:
Aber bin 3 Wochen mit nem alten Jetta rumgefahren. Ohne Heck- und Front Schürze, selbst die blinken hingen nur so raus. Bin kein mal angehalten wurden.

...dann sei froh, dass du nicht angehalten wurdest. Ohne Stoßstange zu fahren ist doch viel zu gefährlich, weil jede Menge scharfe Kannten zum Vorschein kommen :(

User gelöscht!
24.06.2005, 11:23
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parabea
24.06.2005, 19:45
Hmmm - ich glaube es kommt auch immer darauf an:

Welches Bundesland

wie viele KM fährst du

Du wohnst auf´m Dorf und der Polizist ist dein Schwager :D

Verboten ist es - aber steht es auch unter Strafe :?

Es ist wohl besser wenn du (wenn überhaupt ) nur wenig und kurze Strecken fährst.
Ohne TÜV fahren ist auch erlaubt --- bis zur am nächsten gelegenen Prüfstation :roll:



cu Ralf

nimrod
24.06.2005, 19:55
Beim ersten mal wars ne alte Schulfreundin wo nur meinte "Darf man das??"
:D :D :D Das finde ich doch mal richtig gut.

parabea
24.06.2005, 21:08
Das war wohl "vonhintendurchdieBrustinsAuge" gemeint :D :D




cu Ralf

A4-Avant-FSI
25.06.2005, 10:29
wir reden hier ja nicht von der vorderen sondern von der hinteren Stoßstange,

hier ist es ja nicht so relevant wg der abstehenden Teile...da hinten keine sind....
auch die Gefahr zwecks Fußgänger etc. ist nicht so groß....außer man fährt nur rückwärts :lol:

außer das es ein wenig panne aussieht hinten ohne Stoßfänger zu fahren würde ichs machen...
das Nummerschild ist ja in der Heckklappe und von daher kann dir auch niemand was...

das einzige was dann wirklich hinten rausschaut ist dein Auspuff...
und der is ja freundlich nach unten gebogen

ich würde so fahren...

PS.
die hintere Stoßstange beim Avant B6/8E wegzumachen is ne ganz schöne Plackerei....
du kannst hinten so gut wie alles demontieren
:troest:

sm0007h
15.03.2006, 22:49
Wie sieht das denn mit Abschleppen aus, wenn keine Stoßstangen dran sind? Ist das auch verboten?

ZwoSechs
16.03.2006, 00:36
Abschleppen ist sicher nicht verboten, das macht man mit betriebsunfähigen Fahrzeugen. Wenn du allerdings Schleppen meinst, das heißt, das Fahrzeug wäre an sich fahrbereit, aber z.B. nicht zugelassen oder hat eine erloschene Betriebserlaubnis, könntest du gleich gegen mehrere Gesetze verstoßen:

http://www.fahrtipps.de/pkw/abschleppen-schleppen.php

sm0007h
16.03.2006, 07:06
Zugelassen ist das Fahrzeug, steht zur Zeit nur beim Lackierer und ich muss den Wagen "ohne Stoßstangen" irgendwie legal zu mir bekommen. Ich habe eigentlich keine Lust für die Strecke nen Trailer zu mieten.

Aber versteh ich das jetz richtig? Selbst abschleppen wäre nicht legal?

ELTOTO
16.03.2006, 08:02
Ich bin letztens auch ne ganze Zeit lang ohne die vordere Stoßstange rum gefahrne und sie haben mich sogar raus gezogen (Geblittzt und dann sofort Kasse) haben aber nur gefragt was passiert ist und sonst nichts.

ZwoSechs
16.03.2006, 11:01
sm0007h schrieb am 16.03.2006 07:06:
Zugelassen ist das Fahrzeug, steht zur Zeit nur beim Lackierer und ich muss den Wagen "ohne Stoßstangen" irgendwie legal zu mir bekommen. Ich habe eigentlich keine Lust für die Strecke nen Trailer zu mieten.

Aber versteh ich das jetz richtig? Selbst abschleppen wäre nicht legal?

Das, was du vorhast, ist kein Abschleppen. Abschleppen hieße, dass das Auto z.B. nicht anspringt und darum zur Reparaturwerkstatt gezogen wird.

Du aber willst schleppen, sprich: du möchtest dein eigentlich so nicht verkehrstaugliches, aber fahrbereites Auto "legalisieren", indem du ein Auto davorhängst. Denn "mangelnde Lust" ist kein Betriebshindernis ;)

Ob das geschleppte Fahrzeug eine Stoßstange haben muss, kann ich dir nicht beantworten. Wovor ich dich warnen wollte, sind die Folgen, die das z.B. für die Führerscheinpflicht hat. So braucht z.B. der Fahrer des Zugfahrzeugs mindestens die Klasse BE. Und da können Verstöße halt teurer werden als "nur" ein Bußgeld wegen der fehlenden Stoßstange.

Ansonsten bin auch ich vor ein paar Wochen ohne Stoßstange (und ohne rechten Blinker/Scheinwerfer) unterwegs gewesen. Prompt kam mir nach einem Kilometer (!) die Polizei entgegen...und fuhr zum Glück einfach weiter. Glück gehabt, sonst hätte ich zahlen müssen.

helldriver.2306
16.03.2006, 11:09
Ich denke das fahren ohne Stoßstange führt erstmal nicht zum Erlöschen der BE (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 23.06.1983 - 4 StR 39/83). Je nachdem wie kulant die Rennleitung ggf. ist werden die nichts machen oder einen Mängelschein ausstellen. Wenn die Front aber eh wieder montiert wird sollte das kein grosses Problem darstellen. Nur das Kennzeichen sollte gut sichtbar irgendwo plaziert werden.

mfG