Karl
03.11.2005, 12:59
Angenommen, ich habe einen Unfall, der den Wagen irreparabel beschädigt (Karosserie verzogen z.B.). Dann muss ich ja den Wagen abmelden und eine "Erklärung über den Verbleib" des Fahrzeuges abgeben. Ihn zu verkaufen ist auch nicht so schwierig, gibt ja schließlich die Autoverwerter. (Glaubhaft machen, dass man ihn restauriert, wird wohl nicht gehen.)
Kann man aber nach deutscher Gesetzeslage den kaputten Wagen behalten, um Einzelteile zu verkaufen und den Rest als Ersatzteilspender für seinen neuen Wagen gleichen Modells zu verwenden??? Die Einzelteile einzeln sollen ja dreimal so viel wert sein wie verbaut.
(Z.B. könnte man Teppich, Himmel, Mittelkonsole, Zierleisten, Sitze, Türen und Dachreling verkaufen und die gerade neu gemachten Bremsen und Filter, Scheibenwischer, Schalter/Microschalter, ZV-Pumpe, Turbolader, Einspritzpumpe, Stoßstangen und sonstige Zusatzausstattung für seinen neuen aufheben, also quasi das ganze Auto außer halt der Karosserie.) Wenn das nicht geht, bin ich enttäuscht, dann das würde Autohersteller und Autoverwerter bevorteilen.
Hier ein paa Worte zur Altautoverordnung http://www.flat4.de/altautov.htm
Kann man aber nach deutscher Gesetzeslage den kaputten Wagen behalten, um Einzelteile zu verkaufen und den Rest als Ersatzteilspender für seinen neuen Wagen gleichen Modells zu verwenden??? Die Einzelteile einzeln sollen ja dreimal so viel wert sein wie verbaut.
(Z.B. könnte man Teppich, Himmel, Mittelkonsole, Zierleisten, Sitze, Türen und Dachreling verkaufen und die gerade neu gemachten Bremsen und Filter, Scheibenwischer, Schalter/Microschalter, ZV-Pumpe, Turbolader, Einspritzpumpe, Stoßstangen und sonstige Zusatzausstattung für seinen neuen aufheben, also quasi das ganze Auto außer halt der Karosserie.) Wenn das nicht geht, bin ich enttäuscht, dann das würde Autohersteller und Autoverwerter bevorteilen.
Hier ein paa Worte zur Altautoverordnung http://www.flat4.de/altautov.htm