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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Re: Frage zur Altautoverordnung



Karl
03.11.2005, 12:59
Angenommen, ich habe einen Unfall, der den Wagen irreparabel beschädigt (Karosserie verzogen z.B.). Dann muss ich ja den Wagen abmelden und eine "Erklärung über den Verbleib" des Fahrzeuges abgeben. Ihn zu verkaufen ist auch nicht so schwierig, gibt ja schließlich die Autoverwerter. (Glaubhaft machen, dass man ihn restauriert, wird wohl nicht gehen.)
Kann man aber nach deutscher Gesetzeslage den kaputten Wagen behalten, um Einzelteile zu verkaufen und den Rest als Ersatzteilspender für seinen neuen Wagen gleichen Modells zu verwenden??? Die Einzelteile einzeln sollen ja dreimal so viel wert sein wie verbaut.
(Z.B. könnte man Teppich, Himmel, Mittelkonsole, Zierleisten, Sitze, Türen und Dachreling verkaufen und die gerade neu gemachten Bremsen und Filter, Scheibenwischer, Schalter/Microschalter, ZV-Pumpe, Turbolader, Einspritzpumpe, Stoßstangen und sonstige Zusatzausstattung für seinen neuen aufheben, also quasi das ganze Auto außer halt der Karosserie.) Wenn das nicht geht, bin ich enttäuscht, dann das würde Autohersteller und Autoverwerter bevorteilen.

Hier ein paa Worte zur Altautoverordnung http://www.flat4.de/altautov.htm

Survivor
03.11.2005, 13:59
Klar kann man sein altes Auto ausschlachten, um die Ersatzteile weiterzuverwenden bzw. verkaufen... Musst halt alle Flüssigkeiten fachgerecht entsorgen, und musst halt drauf achten, dass du keinen Ärger wg. Umweltschutz bekommst...

Dietmar Klein
03.11.2005, 20:34
Ich glaube kaum, das einen Unterschied macht, ob Du dem Schrotti das ganze Auto oder nur die
leere Karosse mit entwertetem Brief übergibst und dafür die entsprechende Bescheinigung bekommst.
Möglicherweise würde er für`s komplette Auto noch ein paar Euros rausrücken, nur für die Karosse bekommst du nichts, musst evtl. noch was drauflegen damit er sie nimmt.
Das dürftest Du aber durch den Verkauf der Einzelteile um ein vielfaches gut machen.

Was das ausschlachten zu Hause anbetrifft, so solltest Du besser dafür sorgen, das die Aktion in einer Garage/Halle stattfindet. Es gibt hier und da Bürokraten, die was gegen Schrottautos
auf Privatgelände haben...

Karl
03.11.2005, 20:51
@Survivor
So ohne weiteres geht das aber nicht.
"Man kann seinen Wagen gegen Vorlage eines Verbleibsnachweises nur für maximal 1,5a abmelden. Danach wird das abgemeldete Fahrzeug als Abfall betrachtet, da es nicht mehr in den Verkehr gekommen ist. Jetzt hat das Ordnungsamt die Handhabe, das abgemeldete Fahrzeug entfernen zu lassen."
Das ist doch furchtbar :shock:
Da ist es wahrscheinlich am besten, bis dahin alles von der Karosserie abzubauen und nach 1,5a die nackte Karosserie zu entsorgen, falls das geht (und der Staat damit zufrieden ist). Wäre aber praktischer, die Sachen am Auto zu belassen, als eine eigene Lagerhalle bauen zu müssen.