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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Re: Eintragung Spurverbreiterung



Holgi
20.02.2003, 20:20
Hi,

mit meinen Sommerreifen fahre ich vorn und hinten eine Spurverbreiterung.

Hinten: FK-Automotive, 10mm pro Seite, 8x17 ET35 mit 235/40/17
Vorn: SCC Fahrzeugtechnik, 5mm pro Seite mit ebenfalls 8x17 ET35 & 235/40/17

Tieferlegung mit H&R CupKit 60/40, irgendwelche Zieh/Bördelaktionen waren bei Abnahme des Fahrwerks ohneder Spurverbreiterung nicht notwendig.

Bei beiden Spurverbreiterungen ist ein Teilegutachten für den Golf 4 dabei und im Anhang befinden sich dann viele Tabellen mit anderen Autos (u.A. auch A4)

Zur Zeit habe ich nur die beiden Teilegutachten dabei aber keine Eintragung oder ähnliches.

Meine Fragen jetzt:
1) Müssen die Sachen eingetragen werden?
2) Was muss ich machen und was kostet das ganze?

schmidtddi
20.02.2003, 21:32
Hallo,
Ja klar musst du die eintragen lassen!! Es muss ja geprüft werden, ob irgendwo was schleift und ob die Felgen zentriert werden. Kann mir also nicht vorstellen, dass man ohne Eintragung damit fahren darf!
Kann dir nicht genau sagen wieviel es bei mir gekostet hat, da ich es zusammen mit meinen Reifen machen lassen habe und ich eine Einzeleintragung benötigt habe.

Gruss Stefan

Angus McLoud
21.02.2003, 21:01
Eine Eintragung ist unbedingt erforderlich....ein Teilegutachten ist wertlos und nur für den TüV-Fritzen notwendig, damit er es dir eintragen kann ohne eine Einzelabnahme machen zu müssen.

Das können mal ganz schnell 3 Punkte in Flensburg werden...oder noch schlimmer, bei nem Unfall stellt der Sachverständige diesen Mangel fest... :shock:

Holgi
21.02.2003, 21:04
Hi,

dann werd ich das ganze mal dem Tüv-Menschen vorführen sobald ich meine Sommerfelgen wieder drauf habe.

Gibt es eine möglichkeit vorher schonmal selbst zu prüfen ob man das eingetragen bekommt oder nicht?

schmidtddi
22.02.2003, 13:40
Hallo,
Ja du kannst schauen, ob deine Reifen nicht über den Kotflügel herausstehen und ob die Felgen auf der Nabe noch ausreichend zentriert werden. Dafür musst du sie ohne Felgendeckel montieren und dann schauen ob sie auf der Nabe aufliegen und nicht nur noch von den Schrauben gehalten werden!

Gruss Stefan

Holgi
22.02.2003, 13:58
Hi,

soweit mir bekannt muss doch nur die Lauffläche innerhalb der senkrechten von der Kotflügelkante sein oder? Es fahren doch mehr als genug wagen rum, wo die Felgen rausstehen aber die Lauffläche nicht.

grand
15.03.2007, 12:54
Hi,

soweit mir bekannt muss doch nur die Lauffläche innerhalb der senkrechten von der Kotflügelkante sein oder?


hat er damit recht?

bauks
15.03.2007, 13:23
Hi,

soweit mir bekannt muss doch nur die Lauffläche innerhalb der senkrechten von der Kotflügelkante sein oder? Es fahren doch mehr als genug wagen rum, wo die Felgen rausstehen aber die Lauffläche nicht.


Ich meine mich zu erinnern, dass diese "Regelung" nicht mehr allgemeingültig ist. Unter anderem weil die Gesamtreifenbreite ja je nach Hersteller unterschiedlich ist.

Ich habe auch SV versch. Hersteller (auch FK und SCC glaube ich). War nicht ganz so einfach - jeder TÜV hatte versch. Gründe, diese nicht einzutragen. Als ich mir dann ein Gutachten "angefertigt" habe, geriet ich an einen praxisgerechten Prüfer, der sich für den papierkram wenig interessierte... ;o)