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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Re: Tiefer tortz AHK, wie bekomme ich TÜV für beides?



User gelöscht!
08.01.2003, 12:12
Hallo, ich habe meinen A4 40mm tiefergelegt, jetzt sagt der TÜVER mit AHK nichts zu machen, da Kugelkopfmitte zu tief kommt, hat das Problem schon mal jemand in süddeutschland gelöst?

Angus McLoud
09.01.2003, 01:04
Zu Tief gibts net...

Nein mal im Ernst..ist Einschätzung des jeweiligen Prüfers, es gibt keine konkrete gesetzliche Grundlage über die Mindesthöhe eines Autos, nur über die Höhe der vorderen Scheinwerfer und der Kennzeichen (vo/hi).

Summa-Summarum wenn du zu nem anderen Prüfer gehst kanns schon wieder ganz anders aussehen...Ausnahme...es steht in der ABE für das Fahrwerk drin (nicht mit AHK).

Andreas Köhler
09.01.2003, 20:07
Hallo,

kann schon sein, daß keine Anhängerkupplung möglich ist.
Ich hatte mal eine Astra der mit Federn tiefer war, da hatte der Prüfer auch gesagt, daß bei einer evtl. Anhängerkupplung eine Mindesthöhe eingehalten werden müsste.

In meinem A4 ist ein komplettfahrwerk von ABT drinn (30mm). Im Gutachten steht u.a. folgendes:

"Beim Anbau einer Kupllungskugel mit Halterung ist auf die vorgeschriebene Höhe der Kugel über der Fahrbahn zu achten; bei zulässigem Gesammtgewicht des Fahrzeugs minimal 350mm, maximal 420mm. Dieser Wert ist bei der Abnahme nach §19(3) StVZO zu überprüfen."

tschüß

Andreas

Angus McLoud
10.01.2003, 00:39
Hab ich mir nicht so richtig überlegt...

Das mit der Höhe ist ja logisch..wenn du da nen Hänger dranmachst..dann darf der ja nicht nach vorne gekippt stehe und schon gar nicht darf die ganze Fuhre bei einer welle aufstauchen...naja, da wirst du dich wohl dran halten müßen

krelli
10.01.2003, 08:55
@Agnus

Hast aber trotzdem recht, zu tief gibs nicht...

InndiesemFalle wär der einzige Punkt die Höhe des Kugelkopfes und die darf nun mal nicht außerhalb des Toleranzbereiches sein, ansonsten verändern sich die Fahreigenschaften des gesamten "Zues" bei irgendwelchen Lastwechseln und Bremsmanövern und diese könnten dann böse folgen haben.

Die Mindesttiefe (11cm) sind so zu bewerten, dass der Prüfer das Fahrzeug gemäß seinen Richtlinien nach VDTÜV eintragen kann. Wie gesagt es sicnd Richtlinien... Eine andere Tiefe sollte unter >umständen per Einzelabnahme möglich sein. <Die 11cm haben den Hintergrund, dass ein Kfz. im normalen Straßenverkehr über jede Art von "Hindernissen" z.B.: Bodenwellen, Biordsteinkanten etc. fahren kann, ohne! dabei irgendwelchen Schaden anzurichten. Sollte bei einem tieferen Fahrzeug irgendwo die Ölwanne reißen, dann wirds teuer wenn nachgewiesen wird, das Fahrzeug war tiefer als 11cm bzw. der chaden hätte vermieden werden können.

Krelli

Crashpilot
10.01.2003, 16:26
Ich habe Gewindefahrwerk und eine abnhembare AHK.
Die Aussage lautet: die Mindesthöhe des Kugelkopfes muß eingehalten werden !
Jetzt fragt mich nicht danach. Müßte auch erst mein Gutachten suchen.

Angus McLoud
11.01.2003, 02:38
@ Krelli

Bitte, Bitte, Bitte nenn mich Angus und nicht Agnus....:(


PS: hast wie immer recht...wo er´s nur her weiß?????;)

krelli
11.01.2003, 03:35
Schande auf mein Haupt!

ANGUS!;)

Krelli

User gelöscht!
13.01.2003, 18:25
Kleiner Tipp von mir, erst die AHK eintragen lassen, dann den Audi tieferlegen... dann könnte es sein, das dem TÜVer die Kupplung garnicht auffällt.
Andererseits, bei meinem Golf 3 waren erst Federn drin und dann später die AHK. Bei der Abnahme sollte ich mich auf die Kofferraumkante setzen, damit mehr Gewicht auf der Achse war und der gute Mann vom TÜV hat dann die Höhe der Kugelmitte gemessen. Also, alles in allem auch kein Problem.
Ich werde mir aber wahrscheinlich keine Kupplung an den Audi machen, sondern mir einem 2.Wagen zulegen, mit dem ich Anhänger fahren kann. Hab da an nen T3 syncro gedacht:)