Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Re: 225 / 45 R17 auf AUDI A4 B6/8E
Hallo,
wollte mir zum Sommer hin neue Felgen kaufen und habe auch welche gefunden,
die haben allerdings eine Riefengröße von 225/45 R 17 91W.
In meinem Brief sind aber bei 17" nur 235/45 17 eingetragen.
Bekomme ich die Felgen so beim TÜV eingetragen? Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
MfG Keno
Michi0020
04.03.2006, 14:13
Hi,
ich habe bei meinem auch 225 er auf 17 Zoll Felgen gefahren. Eintragung ist kein Problem. Die Kosten müssten so bei 35 € liegen, halt eine normale Eintragung. Natürlich immer unter der Bedingung, dass auch der Traglastindex usw. stimmt.
Gruß Micha
Also im Brief steht 91 V und die neuen haben 91 W von da aus dürfte ich dann ja keine Probleme bekommen. Und du meinst das ich beides zusammen so eintragen kann also neue Felgen (die Größe ist im Brief) und die Reifen für 35 Euro? MfG keno
Michi0020
04.03.2006, 14:17
Ja hatte damals 8x17 Felgen (Größe stand also nichtmal im Brief) mit 225/45. Zu beachten wäre höchstens noch die Einpresstiefe deiner Felgen, nicht das sie irgendwo schleifen.
Micha
Hmm also im Brief steht ET45, die Felgen werden angeboten in ET35 oder ET50 abhängig vom Fahrzeug Typ.
MfG Keno
Michi0020
04.03.2006, 14:22
bei mir waren es ET35. Wie gesagt, draufschrauben, ab zum TÜV, eintragen lassen und fertig :)
Gruß Micha
Alles klar. Danke schonmal.....
Coolfroschi
04.03.2006, 15:10
Also im Brief steht 91 V und die neuen haben 91 W von da aus dürfte ich dann ja keine Probleme bekommen.
Vergiss es! ;)
V= 240 km/h
W= 210 km/h
Was steht den im Brief an Vmax?
Coolfroschi
Also w Steht für bis 270 KmH
N 140
P 150
Q 160
R 170
S 180
T 190
U 200
H 210
V 240
W 270
Y 300
VR und ZR: Spezielle Hinweise
Für sehr schnelle, ältere Fahrzeuge werden Reifen mit den Bezeichnungen VR (Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h) und ZR (über 240 km/h) angeboten. Die maximale Geschwindigkeit, mit der diese Reifen tatsächlich gefahren werden dürfen, wird vom Hersteller in Abhängigkeit von Radlast, dem Sturzwinkel und anderen Spezifikationen des Fahrzeugs festgelegt.. Aus diesem Grund gibt es in der betroffenen Fahrzeuggruppe dringend einzuhaltende Fabrikats- und Typenbindungen.
Allgemein darf das Geschwindigkeitssymbol der montierten Reifen nur gleich oder höherrangig sein als die Angabe im Fahrzeugschein. Dies gilt auch, wenn die tatsächliche Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs weit unter der, lt. Typenschein geforderten, Höchstgeschwindigkeit der Reifen liegt.
Korrigiert mich falls ich falsch liege
MfG Keno
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