PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Re: Alufelgen eintragen lassen?



QuattroWarrior
12.11.2002, 21:09
Ich habe heute meine Winterräder gekriegt.

205/55 auf 7,5x16 ET35

Die Reifengrösse ist schon ab Werk eingetragen. Mein Reifenhändler sagte mir, er würde die Felgen gar nicht eintragen lassen.
Das Gutachten hätte ich ja dabei, falls es mal zu einer Kontrolle kommen sollte. Das einzige, was mir nach seiner Aussage passieren könnte, wäre eine Mängelanzeige (wie z. B. bei defekten an der Beleuchtung etc.) verbunden mit der Auflage einer Eintragung innerhalb einer Woche.

Auch bei einem eventuellen Unfall sieht er kein Problem für mich, weil angeblich nicht eingetragene Reifengrößen (die sind bei mir ja eingetragen) und/oder Felgen nicht mehr zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen.

Hat er damit recht oder gibt's doch irgenwo einen Haken?


danke



QW

cBoLsmUiEc
12.11.2002, 22:20
alles was nicht eingetragenist führt zum erlöschen der betriebserlaubnis!!!
keine ausnahme ...

Dietmar Klein
12.11.2002, 22:42
Hi,
da in deinem Kfz-Schein die 205/55 er mit Sicherheit in Kombination
mit 7x16 Felgen vermerkt sind, müssen die 7.5x16 Felgen auf jeden Fall
eingetragen werden. Alles andere führt, wie oben schon gesagt zum
Erlöschen der Betriebserlaubnis des Autos.
Wenn statt des Tüv-Gutachtens eine ABE bei deinen Rädern wäre,
dann wär`s was anderes.

Gruß
Dietmar

Falk
13.11.2002, 12:43
Da stimm ich meinen Vorrednern absolut zu!!

Im übrigen würde ich mir das von dem Reifenhändler schriftlich geben lassen - nur mal so aus Spaß wegen der Haftung - aber mit dran biste auf jeden Fall, wen was passiert - also ab zum Eintragen!!

kajos1
13.11.2002, 14:06
Hallo,

ich kann auch nur sagen: Ab zum Eintragen!!!

Es nutzt Dir garnichts wenn Du 205/55R16 a. Felge 7x16 ET 45 im Fahrzeugschein stehen hast und Du 7,5x16 ET 35 montierst.
Das muss in Verbindung mit den 7,5x16er im Brief/Schein stehen, sonst hast Du ein Problem.
Der Händler kann da sagen was er will, haften wirst normalerweise Du als Halter und Fahrer des Fahrzeugs.

Gruss Josef

krelli
13.11.2002, 15:19
Würd dann laut Tatabestandskatalog ungefähr so klingen:

"...Sie setzten das o.a. geführte Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis infolge Änderungen erloschen war. *Änderungen: Sonderfelgen 7,5x16ET? i.V. bereifung... ohne erforderliche Anbauabnahme gefahren..."

Das ganze macht dann schalppe 50,- EUR Verwarngeld zzgl. Bearbeitungsgebühr zzgl. 3 Punkte in Flensburg zzgl. eine Wiedererlangung der BE von einem stattlichen! anerkannten Sachverständigen.

Falls sogar die ET anders ist, als bereits im Fzg.-Schein vermerkt, dann ab zum TÜV - sowas könnte einem im Notfall das Genick brechen, denn Reifengröße ist das eine und Felgen das andere.

Krelli

MischelS
17.11.2002, 08:36
Hab auch 7,5er drauf, sehen auch fast original aus, aber eben nur fast. Eintragung kostet 35€ und tut nicht weh - spart aber die ganze Latte, die du dir jetzt anhören mußtest. Na, jetzt überzeugt???

@Krelli: Gibt es die Punkte dann nicht sogar pro Rad, also 12 im Gesamten???

krelli
17.11.2002, 14:18
Nein, die Punkte gelten insgesamt, sogar wenn ein nachträglich eingebautes Sportfahrwerk i.V.m. Spurplatten i.V.m. Alufelgen i.V.m. Sportlenkrad ohne Anbauabnahmen montiert wird und davon ist nix eingetragen bedeutet das nur einmal 3 Punkte - weil "Tateinheit", bis auf spezielle Ausnahmen, da wird einzeln gezählt.

Wär ja dumm, wenn vier Felgen nicht eingetragen, dann 12 Punkte, einmal mit 21 km/h und nochmal ein Punkt dazu, macht dann 13 und anschließend gibts ne Einladung zur MPU (Idiotentest).

Krelli

frog
18.11.2002, 10:12
Hallo Leute,

ich will mal folgendes klarstellen:

Die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs erlischt nicht automatisch, wenn Änderungen am Fahrzeug vorgenommen werden. Nach §19(2) StVZO erlischt die Betriebserlaubnis nämlich nur noch, wenn 1. eine Gefährdung durch die Änderung hervorgeht (z.B. die Räder schleifen an den Radkästen oder stehen über), 2. das Geräusch- oder Abgasverhalten negativ beeinflusst wird (Auspuff wird zu laut)oder 3. wenn sich durch die Änderung die Fahrzeugart ändert (bei Zweirädern z.B. aus einem Mofa wird ein richtiges Mopped, da es ja durch die Änderung schneller wird).
Dabei reicht es aus, wenn eine der drei Varianten erfüllt wird.
Das heißt aber gleichzeitig nicht, daß man machen darf, was man will.
Eine Mängelkarte bei nicht eingetragenen Änderungen gibts trotzdem und der Weg zum TÜV bleibt einem nicht erspart.

Ich hoffe euch hiermit ein wenig geholfen zu haben

m.f.G.
frog

krelli
18.11.2002, 10:24
@frog

ist richtig was du sagst, aber:

Woher weiß ein Polizist ob bei nichteingetragenen Alufelgen, Sportfahrwerk, Spoiler oder Lenkrad eine Gefährdung vorliegt oder nicht???? Die Polizei nimmt vor Ort die Ordnungswidrigkeit auf und den weiteren Werdegang entscheidet das Ordnungsamt bzw. die Bußgeldstelle.

Generell gilt: Alle bauartlichen Veränderungen an einem Kfz. die sich auf das Fahrverhalten auswirken könnten!, stellen grundsätzlich eine negative Veränderung und somit eine Verschlechterung dar. Fertig aus! Eine erforderliche Anbauabnhame durch die DEKRA oder TÜV ist daher dringend erforderlich, damit der Prüfer die ordnungsmäßigkeit begutachten kann und somit keine Verschlechterung der Fahreigenschaften ausgeschlossén ist - so ist man auf der sicheren Seite.

Verschleißerscheinungen und Abnutzung stellen keine Veränderung dar, sodass ein durchgerostéter zu lauter Endschalldämpfer nicht nach 18/II, 19/II, 69a StVZO abgestraft werden kann - dafür gibts dann lediglich ne Mängelkarte!

Krelli

frog
18.11.2002, 10:52
@krelli

ein wenig Fingerspitzengefühl kann man ja wohl von jedem Polizisten erwarten.
Desweiteren hat das Ordnungsamt recht wenig mit solchen Sachen zu tun. Das ist ganz alleine Aufgabe der Busgeldstelle.
Weiterhin ist richtig, daß ein durchgerosteter Auspuff keine Änderung im Sinne der StVZO ist. Darum reicht eine Mängelkarte auch aus. Zum TÜV muss er aber trotzdem.

m.f.G.
frog

Falk
18.11.2002, 13:39
Also die ganze Diskussion nochmal zusammengefasst - ab zum eintragen! Hab ich doch schon vor Ewigkeiten gesagt!!

Bei mir sind neulich die Freunde und Helfer während einer "allgemeinen" Kontrolle auf der Landstraße (die 35 min !! gedauert hat) unter anderem unters Auto gekrochen und haben angefangen mit dem Maßband die Länger des Gewindes und der Federn am Fahrwerk nachzumessen, ob mein Auto auch ja nicht zu tief ist - ich sag euch - die Spinnen doch alle!!

krelli
18.11.2002, 15:23
Stimmt auch, die Bussgeldstelle regelt den weiteren Verlauf, doch die gehört nun mal zum O.-Amt.

@frog:

Wenn du dir mal eine Mängelkarte anschaust hast du ganz unten drei Felder zum ankreuzen:

1. Feld: durch eine Polizeidienststelle
2. Feld: durch eine Werkstatt oder Vulkanisierbetrieb
3. Feld: durch einen staatlich geprüften Sachverständigen

...allein dieses Feld entscheidet im Nachgang wo der Betroffene seinn Fahrzeug wieder vorstellen lassen soll.

Ausserdem sind Mängelkarten sowie das gesamte Ordnungswidrigkeitenverfahren alles Ermessenssache des Polizisten - d.h. wenn er nicht will brauch er auch garnix ausstellen und macht nur mal kurz "dudu" mit dem Zeigefinger.

Krelli

QuattroWarrior
18.11.2002, 20:15
Kleine Nachfrage:

Wenn jeder Änderung an Fahrwerk/Reifen davon auszugehen ist, daß das Fahrverhalten davon negativ beeinflusst werden könnte und deshalb ein Sachverständiger den Ordnungsgemäßen Zustand bescheinigen muß, was ist dann mit dem Einbau von Originalteilen aus größeren Brüdern?

Ich meine damit zum Beispiel, wie mit "Falk" im Fahrwerks-Forum schon erörtert, den Einbau eines RS4-Stabis. Müsste der dann genaugenommen auch eingetragen werden?

Halte ich zwar für vollkommen blödsinnig, aber ich würde doch gerne wissen, was unsere Rechtsexperten (nicht böse gemeint ;) ) dazu sagen.


so long


QW

Angus McLoud
18.11.2002, 22:19
@quattrowarrior

Nein muß net abgenommen werden, weil in der selben Baureihe verbaut.
Also auch ein A4! Das gilt natürlich nicht für Sachen, die beim RS4 auch eingetragen sind z.B. was weiß ich 255er Reifen etc.

@ dem rest

in der StVZO steht nicht irgendwas sondern genau das (und nur genau das!,nicht einfach etwas weglassen!, das is bei Gesetzten fatal)!:

Die BE erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der BE genehmigten Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Und genau der 2. Absatz hat nämlich den wichtigsten Passus im "erwarten", welches nach deutscher Rechtsprechung eine abstrakte Gefahrensdarstellung nach sich zieht. Auf Deutsch...man kann sich alles möglich Erdenken, was damit passieren könnte.
Das Problem ist nämlich...läßt dich der "gute" Polizist fahren und dein Rad lößt sich dank Übergröße im Radkasten auf und du fährts dadurch gegen Nachbar Freds 9-jährige Nichte Gerda, dann sagst du, wenn ein Gutachter die ganze Sache aufnimmt, "aber der Polizist hat mich bei der Kontrolle fahrenlassen". ---und er hat die Scheiße am Bein!
Das nächste ist doch..wenn er dir nur nen Mängelschein gibt, was machst du dann? Kann ich dir sagen, du nimmst die Karre, stellst Serienzustand wieder her und läßt dir den Stempel (von wem auch immer) geben, danach wird die Kiste wieder umgebaut. Hab ich recht?
Legt er dir die Kiste still und gibt dir einen Mängelschein, dann kotzt du erstens rum, weil 3 Punkte und 68€. Zweitens machst du alles wieder i.O. Drittens läßt du ein Gutachten zur Wiederherstellung der BE anfertigen, was nochmal Zeit und Kohle kostet. Und weißt du was du danach machst (spätestetns beim 2. mal), kann ich dir ebenfalls sagen...du läßt die Karre so wie sie ist.
Und mit welcher Version meiner Geschichte hat der Polizist seine Arbeit effektiver gemacht??? :p

Falk
19.11.2002, 10:24
Dem kann ich insoweit voll und ganz zustimmen. Mit einer klitzekleinen Ausnahme - das ist nämlich die 9-jährige Nichte. Stellen wir da mal lieber auf eine 11-Jahrige ab, da es nach neuem Schadensersatzrecht ja bei Kindern von 7 bis 10 auf die Einsichtsfähigkeit ankommt, ob du verantwortlich bist oder nicht - egal ob du Mängel am Auto hast oder nicht - das nur mal am Rande.

krelli
19.11.2002, 15:59
@Agnus

...richtige schönes Beispiel und alles richtig erläutert, entspricht jetzt ungefähr 'ne 1,5 nach Bewertungskriterien der FHPol ;)

Für ne 1,0 müsste es im Gutachterstil geschrieben sein :D

Krelli

Angus McLoud
21.11.2002, 17:24
@ krelli


Das mit dem "Gutachterstil" wollte ich hier niemanden antun!


PS: jetzt weiß ich woher ich diese Karre kenne...hihi...hast so braun-rotes Leder drinne oder???

krelli
21.11.2002, 19:52
@ Agnus

...du kennst dich wohl in Sachen "Gutachterstil" aus ????

Was heisst hier Karre ;) - jap habe das Leder drinnen.

Musst mir jetzt nur noch verraten woher du ihn kennst...
Kann auch als PN sein, da wir sonst zu sehr vom eigentlichen Thema abweichen würden.

Krelli