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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Re: Sanikasten ...



User gelöscht!
08.07.2004, 23:03
Vor zwei Wochen in der Polizeikontrolle wurde ich von den Grünen höflichst darauf hingewiesen, dass mein Sanikasten abgelaufen ist ... Schon mal dran gedacht auf das Verfallsdatum zu achten? ;)

pimpi
08.07.2004, 23:06
Ja. Ich hab mir diese Woche erst einen neuen gekauft weil mein alter seit Juni abgelaufen ist.

Gritzel
08.07.2004, 23:06
meiner laüft in 4 monaten ab....wurde auch durch die rennleitung drauf hingewiesen :D


gruß Manuel

kfh
08.07.2004, 23:26
Hat nicht letztens jemand behauptet dass unsere "Privatsanikästen" nur ein empholenes Verwendungsdatum haben, aber wenn er abgelaufen ist kann uns "Privatfahrern" keiner was. !? :?


Angeblich soll das eine neue Regelung sein.
Weis sonst noch jemand von dieser Regelung?

mfg,
KFH

wildtiger79
08.07.2004, 23:38
Hmmm...

also soweit ich weiß, muß man den Sankasten auf jedenfall
wenn er abgelaufen ist erneuern.
Man kann allerdings auch nur den Inhalt tauschen,
nur wird ein neuer Kasten günsteger sein ;)

pimpi
08.07.2004, 23:59
Naja so ein Ding hält ja 5 Jahre. Da bricht man sich bestimmt kein Zacken aus der Krone wenn man mal einen Neuen kauft.

Splash
09.07.2004, 00:46
Vor allem bringt der Kasten sehr viel, wenn die Pflaster schon so weit drüber sind, dass die nicht mal mehr kleben...

Also ich weiss es nicht, aber logischer wäre, wenn der dann auszutauschen ist ...

TheBigG
09.07.2004, 07:18
Füllen die den in der Apotheke nicht umsonst auf?

Lowfish
09.07.2004, 08:37
Schon mal in der Apotheke was umsonst bekommen ? :)

Du bekommst da Nachfüllsets, die sind aber nicht umsonst.

Gruß Christian

zwiebelring
09.07.2004, 08:52
Paragraph 35 h der StVZO:
"(3) In anderen als den in Absatz 1 genannten Kraftfahrzeugen [das sind LKW und Omnibusse. Der Verf.] mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen, Krafträdern, Zug- oder Arbeitsmaschinen in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben sowie anderen Zug- oder Arbeitsmaschinen, wenn sie einachsig sind, ist Erste-Hilfe-Material mitzuführen, das nach Art, Menge und Beschaffenheit mindestens dem Normblatt DIN 13164, Ausgabe Januar 1998 entspricht. Das Erste-Hilfe-Material ist in einem Behältnis verpackt zu halten, das so beschaffen sein muss, dass es den Inhalt vor Staub und Feuchtigkeit sowie vor Kraft- und Schmierstoffen ausreichend schützt. "

In der DIN 13164 ist kein Verfalldatum vorgesehen, also ist das Alter kein Merkmal der Beschaffenheit. Da wird die Rennleitung wohl in die Röhre gucken.
Ich habe auch bei keinem meiner Verbandkästen nach DIN 13164 ein Verfalldatum gefunden.
Ob das so sinnvoll ist, sei mal dahingestellt.

planetvision
09.07.2004, 09:10
Servus Jungs,

es ist ganz einfach:

fuer den Privatmann gilt folgendes ist der Kasten abgelaufen müssen alle Teile die abgelaufen sind erneuert werden.

Es gibt Sachen die Halten länger als 5 Jahre manchen nur 5 Jahre (ca ;)
)

Und da kommt die Apotheke ins Spiel,die tauschen fuern Appel und ein Ei die Sachen nämlich aus.Und Du bekommst einen neuen Aufkleber damit die netten Kollegen auch zufrieden sind.

Grüße Andy

User gelöscht!
09.07.2004, 10:05
mein neuer Sanikasten hat nur 6.99 gekostet ..

Splash
09.07.2004, 11:05
Bei den Minimalbeträgen, die so ein San-Kasten kostet, wäre es mir zu blöd mit TÜVvi oder Sherrif darüber diskutieren zu müssen. Und alle 5 Jahre mal n neuen rein legen ist ja echt kein Problem. Wenn ich mir da sned leisten könnte, würde ich wohl eher Lupo fahren :D


Und abgesehen davon -> die noch brauchbaren Sachen aus dem Kasten kann man in der Hausapotheke ja weiter verwenden ;)

ROLIA4
09.07.2004, 11:35
Also ich hab noch nicht drauf geachtet!!! Muss ich mal in meine hintere MAL gucken.

Gruss
RoliA4

schmidtddi
09.07.2004, 11:57
Hallo,
Bei meinem letzten Tüv Termin wurde ich auch darauf hingewiesen, dass mein Sanikasten abgelaufen sei! Habe ihn aber wenn ich ehrlich bin noch nicht ausgewechselt!! Schande über mich!

Gruß Stefan

zwiebelring
09.07.2004, 12:29
Bei den Minimalbeträgen, die so ein San-Kasten kostet, wäre es mir zu blöd mit TÜVvi oder Sherrif darüber diskutieren zu müssen.
Es wäre ir vor allem zu blöd, im Ernstfall untaugliches Material zur Verfügung zu haben. Nichtklebendes Pflaster wurde schon angesprochen.