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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Re: TÜV Sondereintragungen! Speziell Scheibentönung



A4-Power
05.05.2004, 19:57
Moin zusammen!
Ich war am Sonntag ja in Osnabrück auf dem VW-Treffen. Dort ist mir aufgefallen, das viele ihre Fahrer- und Beifahrerscheiben mit Folie (ich behaupte mal, das es Folie war. Andere Maßnahmen kosten doch viel zu viel Geld) getönt hatten, was in Germany ja verboten ist. Das müssten dann ja Sondereintragungen sein. Wie muss man sowas regeln, um diese Eintragungen zu bekommen und was kostet der Spaß?

UweS
05.05.2004, 21:28
Glaubst Du im Ernst, daß die Folien eingetragen waren?
Ich habe bisher ungefähr 30 Leute gefragt, keiner hatte die in den Papieren. Aber wenns kracht ein dummes Gesicht machen ...

Schöne Grüße
Uwe

German-Style
05.05.2004, 21:32
Es gibt/gab schon welche, die das eingetragen haben, doch kann jeder Polizist an jeder Ecke die Folie an Ort und Stelle rausreißen lassen.

Es ist definitiv nicht legal!
Gib natürlich auch Außnahmen, aber die sind für uns eh uninteressant.

Gruß

audi a4 1,8T
05.05.2004, 21:33
Glaubst Du im Ernst, daß die Folien eingetragen waren?
Ich habe bisher ungefähr 30 Leute gefragt, keiner hatte die in den Papieren. Aber wenns kracht ein dummes Gesicht machen ...

Schöne Grüße
Uwe


is doch egal...
das dumme gesicht sieht man hinter den scheiben ja nicht. :D

Splash
05.05.2004, 21:59
Ist definitiv verboten - hab mal n TÜVi dazu befragt, der mir als mein Kunde gegenüber stand - und da kann ich mich auf die Aussage verlassen. Alles, was nicht werksmässig getönte Scheiben sind (oder bei autos, die dies werksmässig haben nachgerüstet), ist in DE ned erlaubt ...

mounty
05.05.2004, 22:43
Hallo

Ich setzt noch einen Drauf http://i-networx.net:8007/smileys/zwinkgrin.gif WENN es Eingetragen ist es noch Schlimmer das es gegen Geltendes RECHT verstößt und somit NICHT ERLAUBT ist. Wenn du den richtigen erwischt, dann hast nicht nur DU sondern auch derjenige der es Eingetragen hat ein PROBLEM :shock: .

gruß mounty

FRÄNKY
05.05.2004, 23:21
und jetzt komm ich wenn es aber keine folie war kannst du es eintragen lassen hatte schon einmal irgentwo nen preis gepostet war was bei 550Eur für alle scheiben ja für alle auch frontscheibe ich glaube bis 20 oder 25%

Reginald1980
05.05.2004, 23:59
Ein Kumpel fährt auch mit schwarzen Scheiben rundrum und der hat die Frontscheibe so schwarz das keiner reinschauen kann. Und alles legal :D

P.S. Er fährt als ihn als zweitwagen ist ein Opel Admiral ( ehemaliges Botschaftsfahrzeug vollpanzerung und schwarze Scheiben ) sowas müsste man bekommen können.

TL;-)
06.05.2004, 00:57
@fränky: Und ich behaupte, dass es auch bei "Nicht-Folien", sprich Scheibenlackierung etc. illegal ist und nicht eingetragen werden kann. Die normale Scheibentönung ab Werk hat schon etwa 10% bis 15% und da geht nicht mehr viel. Alles was vor der B-Säule ist ist nicht erlaubt. Punkt...

michel
06.05.2004, 05:24
Man kann die Scheiben fluten lassen, die Frontscheibe (bis 25%) die vorderen Seitenscheiben (bis 30%) per Einzelabnahme eintragen und ab B-Säule (bis 97%). Alles was drüber hinaus geht ist und bleibt verboten! Ist zwar etwas aufwendiges Verfahren dafür aber 100% legal und wird dann auch später beim TÜV eingetragen. Der Spass kostet ungefähr doppelt so viel wie normales Tönen, die Scheiben müssen dafür noch ausgebaut werden, allerdings kann man wie gesagt auch vordere Scheiben beschichten lassen. Wenn man die Scheiben selber ausbaut und denen bringt dann kosten die Seitenscheiben ca 60 € und die Front- und Heckscheibe 80 € .... Die Folie ist aus einem einzigen Grund an den vorderen Scheiben nicht erlaubt, und zwar wenn ein Unfall passiert, zersplittern die Frontscheiben in 1000 Stücke und machen so den Weg für Fahrer und Beifahrer frei. Die Folie hat den Nachteil dass das ganze Glas an dieser kleben bleibt. Beim Bedampfen der Scheibe wird eine Schicht aufgetragen, die im Falle eines Unfalles keine Auswirkungen auf das Glas hat!

P.S: Ahja wie die Autos aussehen könnt ihr zB hier anschauen: http://www.kaefershop-niederrhein.de/glastone.html unter Showcars ... sieht einfach Top aus!

A4-Testfahrer
06.05.2004, 09:47
Nennt sich dieses Verfahren nich zufällig tauchen?
Ich denke mal die Fahrzeuge ab Werk haben auch keine Folien dran, sondern eher getauchte Scheiben.

TL;-)
06.05.2004, 11:19
@michel: Sehr seriöse Firma, die auf ihrer Website ein TÜV-Zertifikat abbildet, wo es nicht um die Scheibentönungs-Abnahme geht, sondern darum, dass der Betrieb ein Qualitätsmanagementsystem anwendet. Desweiteren steht auch nirgends auf der Preisliste, dass sie die Frontscheibe tönen, sondern nur im Falle eines Schadens austauschen können. In der Preisliste wird nie die Frontscheibe mitgetönt etc.
Also für mich bleibt der Punkt offen, dass es rundum vom TÜV genemigt werden kann...

kwoth84
06.05.2004, 11:29
Man kann es eingetragen bekommen, wenn man ein Lichtempfindlichkeitsgutachten vom Arzt vorlegen kann.

Gruss Tomy

Lowfish
06.05.2004, 11:55
Das berechtigt dich mittlerweile nur noch zum bekleben von durchsichtiger Folie mit 92% UV Block.

Die ist 1. Schweineteuer und 2. nicht getönt ;)

Gruß Christian

German-Style
06.05.2004, 12:46
Man kann es eingetragen bekommen, wenn man ein Lichtempfindlichkeitsgutachten vom Arzt vorlegen kann.

Gruss Tomy

Das ist genau das, was ich oben meinte.
Sonnenlichtempfindliche Menschen können sowas bekommen.

Kennt jemand zufällig nen Augenarzt? :D

FRÄNKY
06.05.2004, 13:49
@T.L. ich kenne zahlreiche fahrzeuge die es so gemacht haben wie Michel sagt du hast dein standpunkt aber es ist legal möglich mit dieser sache das macht auch nicht nur diese firma das machen schon ein paar mehr aber das gutachten wird auch keine firma die schlau ist raus geben die firmen die ich kenne tragen es nur vor ort ein geben das gutachten nicht raus

michel
06.05.2004, 18:03
@michel: Sehr seriöse Firma, die auf ihrer Website ein TÜV-Zertifikat abbildet, wo es nicht um die Scheibentönungs-Abnahme geht, sondern darum, dass der Betrieb ein Qualitätsmanagementsystem anwendet. Desweiteren steht auch nirgends auf der Preisliste, dass sie die Frontscheibe tönen, sondern nur im Falle eines Schadens austauschen können. In der Preisliste wird nie die Frontscheibe mitgetönt etc.
Also für mich bleibt der Punkt offen, dass es rundum vom TÜV genemigt werden kann...

LOL, ich habe den Link auf die Schnelle rausgegooglt damit ihr den Eindruck vom Scheibenfluten gewinnen könnt. Ob es eine seriöse Firma ist oder nicht kann ich nicht beurteilen. Es gibt in D allerdings mehrere Firmen die so etwas machen. Einfach mal suchen ...

Ich habe noch vergessen hinzuzufügen, dass bei den meisten Fahrzeugen die Scheiben bereits vom Werk aus getönt sind. Und meine Werte (25%, 30% usw.) sind bereits Gesamtwerte. Sprich ihr müsst zu eurer bereits vorhandenen Tönung den Wert addieren und der darf eben diese angegebenen Grenzwerte nicht überschreiten!

Zum TÜV nochmal, es wird definitiv per Einzelabnahme vom TÜV eingetragen. Allerdings sollte man sich schon strikt an die Grenzwerte halten. Eine gute Firma übernimmt beim Fluten auch die TÜV Abnahme ...

A4-Avant-FSI
06.05.2004, 18:21
ist ja eine nette Disku hier...

mal klargestellt:
die vorderen Scheiben und die Frontscheibe fluten ist immernoch nicht legal einzutragen..

die Firma hat beim Tüv ein Gutachten beantragt...
welches aber noch nicht bestätigt ist...

ergo sind alle bisher eingetragenen Scheiben eigentlich illegal...

und wenn ein Polizist ein wenig Ahnung von der Materie hat dann weiß er diese Geschichte auch...

mounty
06.05.2004, 19:38
Hallo

Also Nochmal die STVZO sagt ganz klar aus im §35b Absatz 2

§ 35b Einrichtungen zum sicheren Führen der Fahrzeuge.

(2) Für den Fahrzeugführer muss ein ausreichendes Sichtfeld unter allen Betriebs- und Witterungsverhältnissen gewährleistet sein. (Sichtfeld 180° um den Fahrzeugführer herum)

Im §40 Absatz 1 steht weiterhin:

Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, müssen klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein.

Ach ja und zum Schluß kommt noch der §22a mit Absatz 3 ins Spiel wo steht:

§ 22a Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile.

(1) Die nachstehend aufgeführten Einrichtungen, gleichgültig ob sie an zulassungspflichtigen oder an zulassungsfreien Fahrzeugen verwendet werden, müssen in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein:

3. Scheiben aus Sicherheitsglas (§ 40) und Folien für Scheiben aus Sicherheitsglas;

Und es werden Sicher KEINE Folien oder Tauchtönungen oder was auch immer gegen Bestehende Gesetze vom Gesetzgeber freigegeben/Zugelassen.

So und nun soll mir nochmal Einer sagen das Irgendwelche getönte Front oder Vordere Seitenscheiben LEGAL eingetragen sind!!
Auch ne Einzelabnahme ist keine Aussage für eine LEGALE Eintragung!!


Gruß mounty

A4-Testfahrer
06.05.2004, 22:11
Und wie ist das denn wenn man sowas vom Werk aus hat?
Ist das dann auch illegeal?

eggaz
06.05.2004, 22:16
Meinst du eine Color-Verglasung?

Solange die in deisem 30%-fenster liegt ist das a egal!

A4-Testfahrer
06.05.2004, 22:25
Meinst du eine Color-Verglasung?

Solange die in deisem 30%-fenster liegt ist das a egal!

Nein, keine Colourverglasung.
Es gibt hier nen neuen s600 in unserer Gegend und der hat defenitiv vorn und hinten verspiegelt!
Dort kann man nichtmal auf Amaturenbrett und Austattung schielen!
Aber das ist nicht der einzigste hier.
Es git auch mehrere 7er BMW's wo es auch so ist und es ist auch keine Folie, soviel steht fest!

michel
06.05.2004, 22:59
Dann haben die Mercedes Fahrer auch eine Sichtbehinderung ab Werk aus ;-) Blautönung ... Sie wissen aber nicht dass sie illegal fahren! :D :D :D

Ich glaube manche hier müssten sich erstmal mit der Materie auseinandersetzen bevor sie mit irgendwelchen Auszügen aus der STVZO rumprallen ...

eggaz
07.05.2004, 00:22
Es gibt definitiv keine Verspiegelumg ab Werk!

Das ist genauso illegal wie bei einem Polo!

M.P.
07.05.2004, 09:16
Ich glaube manche hier müssten sich erstmal mit der Materie auseinandersetzen bevor sie mit irgendwelchen Auszügen aus der STVZO rumprallen ...

Und ich glaube manche müßten sich einmal mit dem Aufbau einer Frontscheibe auseinandersetzen. http://i-networx.net:8007/smileys/motz.gif


Die Folie ist aus einem einzigen Grund an den vorderen Scheiben nicht erlaubt, und zwar wenn ein Unfall passiert, zersplittern die Frontscheiben in 1000 Stücke und machen so den Weg für Fahrer und Beifahrer frei.

Eine Frontscheibe zersplittert eben nicht in 1000 Teile. Sondern bekommt nur Sprünge da Sie aus zwei Schichten mit einer Folie dazwischen besteht, eben Verbundglas.

Anders sieht es bei allen anderen Scheiben aus.



Das nur mal so OT nebenbei http://i-networx.net:8007/smileys/zwinkgrin.gif

mounty
08.05.2004, 00:10
Dann haben die Mercedes Fahrer auch eine Sichtbehinderung ab Werk aus ;-) Blautönung ... Sie wissen aber nicht dass sie illegal fahren! :D :D :D

Ich glaube manche hier müssten sich erstmal mit der Materie auseinandersetzen bevor sie mit irgendwelchen Auszügen aus der STVZO rumprallen ...

Hallo

Falls du mich damit meinst mit den Auszügen aus der STVZO
Bei uns in der Fa ist noch KEIN Mercedes mit DEUTSCHER Zulassung ausgeliefert worden der vorn eine Tönung oder verspiegelung hat.
Ansonsten kann ich dir auch gern das ganze Schriftlich Bestätigen lassen das Mercedes KEINE Autos mit Tönung der vorderen Scheiben für den Deutschen Markt anbietet.

Übrigens Prahle ich nicht mit den Auszügen sondern ZITIERE Nur die STVZO , kannst es dir aber auch selber durchlesen zum Bilden unter
http://www.stvzo.de/stvzo/inhalt.htm

gruß mounty

krelli
09.05.2004, 12:07
um nochmal etwas öl ins feuer zu kippen:

für normale kfz.-halter (keine behörden) ist es in deutschland definitv nicht möglich eine 100% wasserdichte legale eintragung von folien auf vorderen seitenscheiben und frontscheibe zu bekommen - fertig aus! das thema wurde schon zigmal durchgekaut.

ich persönlich war schon zweimal wegen getönter scheiben vorm kadi (einmal folie einmal flutung) und immer wieder haben die fahrzeugbesitzer den kürzeren gezogen und mussten entweder die scheiben wechslen lassen oder die folie rausreißen und anschließend noch ne ordentl. geldbuße berappen. nebenbei wurde außerdem ein prüfer der dekra offiziell abgemahnt, eben weil ich mich mit dieser materie beschäftigt habe und den prüfer gleich mit angezeigt habe und das ganze verfahren vom ordnungsamt auf der großen schiene bearbeitet wurde (exempel statuiert).

den trick mit dem augenattest würde ich bleiben lassen, denn ein blickiger augenarzt schreibt evtl. so ein blöden attest dass die ladies von der führerscheintelle einem das autofahren im dunkeln versagen können - na das nenn ich dann richtig cool ;).

mfg