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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Re: Frage zur Gebrauchtwagengarantie



bauks
07.10.2003, 20:21
Kennt jemand die gesetzl. Bestimmungen diesbzgl.? Ist es zulässig, dass der Kaüfer nach bspw. einem Motorschaden einen Eigenanteil leisten muss trotz gesetzl. Garantie durch einen Händler?

hagen
08.10.2003, 01:17
@bauks

Ups, ein Thema für mich etwa?

Bezüglich Deiner Frage, kann ich Dir nur sagen, das die Garantie nicht gesetzlich vorgeschrieben ist!!!

Wiedereinmal wird hier die Garantie mit der gesetzlichen Gewährleistung verwechselt!

Der Händler ist vom Gesetzgeber her dazu verpflichtet, als Gewerbetreibender an eine Privatperson eine 24Monatige Gewährleistung gewähren!

Der Gewerbetreibende sichert sich hier selbst nur durch die zusätzlich von ihm angebotene Garantie durch einen Rückversicherer (Hersteller haben auch manchmal Eigengarantien!!!) ab in einem Schadenfall, nach Ablauf der ersten sechs Monate nach Kauf.

Ein etwaiger Eigenteil an Reparaturkosten im Garantiefall ist je nach Garantiebedingungen eher die Regel und selten die Ausnahme.

Im Falle eines von Dir angesprochenen Motorschadens, sind die genaueren Umstände wichtig um eine genauere Aussage dazu machen zu können!!!

Babsi
08.10.2003, 09:29
was man aber sagen kann, in den erst 6 Monaten muß er beweisen, daß der Mangel nicht schon war, danach mußt Du beweisen, daß der Mangel schon so ziemlich am Anfang war. Die Garantie ist unabhängig davon. D.h. Motorschaden in den erst 6 Monaten, und die Herren weigern sich, geh vor Gericht und die Chancen sind groß, daß Du recht bekommst. Danach wirds schwieriger und dann nimmt man lieber die Garantie in Anspruch und zahlt den Anteil.
Cu Babsi

LumpiStefan
08.10.2003, 14:10
Würde mich da mal ganz spontan dem Thema anschließen.
Hab mir Anfang Juni diesen Jahres einen gebrauchten A4 Avant vom Händer geholt (B5 BJ 00). Inzwischen wurde festgestellt, dass das Steuergerät der Klimaanlage defekt ist und getauscht werden muss. Kosten für das Steuergerät ca. 600 Euronen. Laut Händler ist das Teil nicht in der Gebrauchtwagengarantie mit drin. Audi selbst hat eine Sonderkulanz von 70% auf das Material eingeräumt.
Der Händler hat mir jetzt angeboten den Rest der Kosten zu teilen. Was meint Ihr dazu? Zustimmen zu dem Angebot, ablehnen und eventuell über Anwalt volle Übernahme fordern? (übernimmt sowas der Rechtsschutz???)

Über Kommentare dazu würde ich mich freuen....

Stefan

AndreasP
08.10.2003, 14:38
@LumpiStefan

Hallo Stefan,

also ich persönlich würde das Angebot annehmen, da Du ja letztendlich "nur" 176,47€ zahlen würdest. Und ich finde das eigentlich vertretbar, wenn das Steuerteil nicht mal in der Garantie drin sein sollte.

Mit freundlichen Grüßen

AndreasP

bauks
08.10.2003, 14:44
Wie? Mir sagte der Händler gestern, dass Zusatzsteuerungen wie die vom Klima mit in der Garantie drin sind... !

Babsi
08.10.2003, 14:57
@lumpistefan:
Das halbe Jahr ist nicht rum, da beißt der sich die Zähne aus wenn er nachweisen will, daß das am Anfang nicht war. Also nichts zahlen sondern zahlen lassen. Ja der Rechtschutz fürs KFZ übernimmt das, jedenfalls meiner (ADAC).
Cu Babsi

Thorsteneberhardt
09.10.2003, 12:42
Das ist doch ein leidiges Thema... ich bin momentan wegen meinem A4 mit dem Anwalt zugange. Mein Händler will nix übernehmen, ausser auf Gebrauchtwagengarantie - Sachmangelhaftung kennt der gar nicht.

ZV Pumpe, elekt. Fensterheber, Türschlösser, Tankgeber, Kombigerät...und alles schon mit Kostenbeteiligung.

Jetzt ist aufgefallen, das der Rahmen vom elek. Schiebedach gebrochen ist. Material knapp 450 Euro + Einbau. Das wäre noch nicht einmal in der Garantie drin, somit 100% meine Kosten. Den Wagen habe ich erst Ende 05/03 gekauft...Also voll in den 6 Monaten.

Aber die Händler drehen und Wenden sich in alle Richtungen. Und das bei einem Audi Vertragspartner! Selbst die Zentrale in Ingolstadt winkt ab. Das wäre alles im ermessen der Händler. Kulanz, keine Chance.

Aber ich will ja auch nicht Kulanz, sondern Gewährleistung! Was soll´s, der Richter wirds klären. Mahnbescheid läuft schon ;-)

zwiebelring
09.10.2003, 13:05
Selbst die Zentrale in Ingolstadt winkt ab. Das wäre alles im ermessen der Händler. Kulanz, keine Chance.
Gewährleistung ist keine Ermessensfrage, sondern ein gesetzlich verbrieftes Recht. Den Anspruch auf Gewährleistung hast Du gegen den Händler, nicht gegen Audi Ingolstadt. Die Händler stellen sich *immer* dumm, schliesslich kostet Nachbesserung ihr Geld.
Ab zum Anwalt, zur Schiedsstelle des KFZ-Handwerks oder zur Verbraucherzentrale. Das wirkt Wunder!

hagen
10.10.2003, 01:45
@all

die Audibetriebe sind rechtlich gesehen selbstständig und haben nichts mit dem Werk zu tun!

Daher verweist Ingolstadt auch immer an den jeweiligen Händler (Vertragspartner)!!!


@Thorsteneberhardt

in Deinem Fall sehe ich sehr gute Chancen, das Du Dein Recht bekommen wirst!
Verstehe auch nicht, wieso es immer noch so viele und vorallem Markenbetriebe gibt, welche sich im neuen Gewährleistungsrecht immer noch nicht auskennen :? ???


LumpiStefan

aus Deinem Beitrag geht leider nicht hervor, ob das Problem mit der Klima schon von Anfang an (sprich bei Übernahme des Fahrzeugs) vorgelegen hat und ob der Verkäufer darüber auch gleich in Kenntnis gesetzt wurde? Wenn ja, ist es eine reine Gewährleistungssache und ich würde (weil ich auch nicht muß!!!) keinen Kompromiss eingehen und da was selber zuzahlen, auch wenn es wirklich gut gemeint ist :( Der Verkäufer steht ganz alleine dafür gerade!!! Wenn nein, hast Du etwas schlechtere Karten, obwohl der Verkäufer ja die Beweislast zu tragen hat! Aber den Richter würde es dann auch wundern, warum der Mangel nicht schon viel früher gemeldet wurde?!
Hoffe ich konnte Dir etwas weiterhelfen.

zwiebelring
10.10.2003, 08:32
Verstehe auch nicht, wieso es immer noch so viele und vorallem Markenbetriebe gibt, welche sich im neuen Gewährleistungsrecht immer noch nicht auskennen
Nicht die Betriebe kennen sich nicht aus sondern die Kunden. Die Kunden lassen sich mit fadenscheinigen Räubergeschichten leicht abwimmeln und schon hat man Geld gespart.
Die Masche ist doch so alt wie das Gewährleistungsrecht und läuft immer nach demselben Schema: der Händler versteckt sich hinter dem (rechtlich gar nicht betroffenen) Hersteller und der Käufer schaut in die Röhre. Oder man stellt sich einfach dumm.
Vor ein paar Wochen ist am Golf IV meiner Frau hinten ein Fensterheber verreckt. Das Auto war da 16 Monate alt (als Jahreswagen vom Belegschaftsverein in WOB gekauft) und der Händler wollte mir erzählen, dass es keine Gewährleistung gäbe weil es ein Gebrauchtwagen gewesen sei und dass die Gebrauchtwagengarantie keine Fensterheberdefekte bezahlt.
Erst nach einer etwas lautstärkeren Auseinandersetzung über das aktuelle Gewährleistungsrecht (O-Ton Kundendienstbetreuer: "kenne ich nicht, sagt mir nichts. Was, zwei Jahre Garantie auf Neuwagen-seit wann soll denn das ein Gesetz sein? Macht VW ganz freiwillig und gilt deswegen nicht für Gebrauchte!") gab's die Reparatur umsonst.

Für die Gewährleistung ist übrigens entscheidend, dass der Mangel im Keim bereits bei Übernahme des Fahrzeuges angelegt war. Im Fall Fensterheber Golf IV reicht die Kaufberatung "Gebrauchtwagenheft auto motor und sport", die in mehreren Ausgaben den Kommentar "Typische Mängel: Fensterheber defekt" enthält um diesen Beweis zu erbringen.
Wenn Klimadefekte beim A4 zu typischen Fehlern gehören, dürfte es für die Werkstatt eng werden, den Beweis zu erbringen dass der Mangel *nicht* schon beginnend vorhanden war.

Thorsteneberhardt
13.10.2003, 16:21
Freitag bekam ich von meiner Werkstatt in Essen eine Mahnung. Ich soll 580 Euro zahlen.

Warum? ---> Mein Händler in Witten (da habe ich das gute Stück gekauft)hat die Reparaturfreigaben erteilt. Audi in Essen repariert. Ich zahle zähneknirschend meinen Eigenanteil, trotz meines Rechts auch Sachmangelhaftung. Aber leider zahlt der VVD nicht teile wie Kombigerät oder Tankgeber. Oder Fensterheber oder ZV Pumpe. Und der Händler in Witten will nix übernehmen!

Jetzt soll ich zahlen, denn es ist mein Wagen. Aber warum soll ich zahlen, wenn ich den Wagen grade mal 4 1/2 Monate habe???

Meine Vermutung: Der VVD zahlt nix, weil der weiß das der Händler alles tragen muß, wegen Gewährleistung. Und der Händler stellt sich quer!

Auch das ist schon beim Anwalt, mit dem bin ich bald schon per Du ;-)

mari
13.10.2003, 16:39
Ich kann auch nur jedem raten zu einem Anwalt zu gehen,und sich beraten lassen...
Die wissen immer eine gute Antwort,und wenn das AH vom Anwalt hört,sind die plötzlich sehr kulant und zuvorkommend!!!!!
Hab es selber mitgekriegt!!!!

Viel Glück euch allen,mein nächstes Auto wird ein altes Modell,damit ich auch selber noch was dran machen kann!!!!

LumpiStefan
13.10.2003, 17:26
LumpiStefan

aus Deinem Beitrag geht leider nicht hervor, ob das Problem mit der Klima schon von Anfang an (sprich bei Übernahme des Fahrzeugs) vorgelegen hat und ob der Verkäufer darüber auch gleich in Kenntnis gesetzt wurde? Wenn ja, ist es eine reine Gewährleistungssache und ich würde (weil ich auch nicht muß!!!) keinen Kompromiss eingehen und da was selber zuzahlen, auch wenn es wirklich gut gemeint ist :( Der Verkäufer steht ganz alleine dafür gerade!!! Wenn nein, hast Du etwas schlechtere Karten, obwohl der Verkäufer ja die Beweislast zu tragen hat! Aber den Richter würde es dann auch wundern, warum der Mangel nicht schon viel früher gemeldet wurde?!
Hoffe ich konnte Dir etwas weiterhelfen.


Servus Hagen.
Ob das Problem bereits beim Kauf vorlag kann ich nicht mit 100%iger Sicherheit sagen, aber ich geh zu 99,9% davon aus. Das Problem stellt sich insofern dar, das er bei mir die Werte der Klimaanlage nicht speichert. Nachdem es sich bei dem Auto um meinen ersten Audi handelt, hat es eine Weile gedauert, bis ich realisiert habe, das ein Defekt vorlag. Leider war ich zu der Zeit im Endteil meiner Diplomarbeit, so dass es sich nochmals um ca. 1 Monat nach hinten verzögert hat, bis ich dem Händeler den Defekt mitteilen konnte. <br>
Gebe mich wohl inzwischen mit den 170 Euronen Selbstbeteiligung ab, da auch verschiedene Rechtsberater der Meinung sind, das es keine klare Aussage gibt und eine Entscheidung vom Richter abhängig wäre. Da meine Rechtschutz sowieso einen Selbstbehalt von 150 Euro hat, lohnt es sich nicht wirklich dafür einen Rechtsstreit zu führen. <br>
Was mich allerdings immer mehr stört ist die ganze Gebrauchtwagen-Garantie.Leider hatte ich mich im Vorfeld nicht damit befasst (wer erwartet schon ein Problem...)
Das Teil ist ein Standardwisch schon x-mal kopiert. Darauf steht unter anderem eine Liste an Teilen, die mit der Garantie abgedeckt sind. Alles was da nicht mit drin steht ist nicht abgedeckt. Je nach Sonderausstattung kann das unterschiedlich ausfallen. ASR ist zum Beispiel nicht aufgeführt, Nix von Xeon mit der SWRA, und so weiter und so fort. Das kann es ja eigentlich auch nicht sein, oder?
Hab auf alle Fälle die Backen voll davon.
Man wird sehen, wie es weitergeht.

Trotzdem Danke für die Infos....


Stefan

hagen
15.10.2003, 12:08
@mari

eine individuelle Entscheidung, die ich aber in Zukunft auch so treffen werde! Ein älteres aber robusteres und zuverlässigeres Auto kommt dann wieder her...


@LumpiStefan

also ich weiß ja jetzt nicht genau, was an Deinem Wagen wirklich defekt ist (Motorschaden?), aber ich würde die 150Euro SB zahlen, den Fall gewinnen und die 30Euro sparen die Du auf den SB von 170Euro gutmachen würdest! In der Regel reicht da aber auch nur ein Brief vom Rechtsanwalt (der kostet ja nicht die Welt und kann aus eigener Tasche bezahlt werden) und dann hast Du noch mehr Geld gespart!!!