sven73
07.01.2003, 14:30
Hallo,
vor 4 Wochen ist mir jemand auf einem Parkplatz ins Auto gefahren. :evil:Ergebnis: der linke Kotflügel muss erneuert werden. Der Typ hat sich aber zum Glück bei mir gemeldet (ist ja auch selten heute). Jedenfalls haben wir alles aufgenommen und gleich bei seiner Versicherung die Schadensmeldung gemacht usw.
Mein Problem ist jetzt, dass die Versicherung nicht mit der Bearbeitung der Schadensmeldung aus dem Knick kommt und ich mein Auto deshalb noch nicht in die Werkstatt bringen kann. Möchte nämlich nicht in Vorkasse gehen.
Nun meine Frage: Giibt es vielleicht irgendwelche gesetzlich festgelegte Fristen, die Versicherungen für die Abarbeitung so einer Angelgenheit einhalten müssen? Oder habe ich vielleicht noch andere Möglichkeiten?
Gruß Sven
vor 4 Wochen ist mir jemand auf einem Parkplatz ins Auto gefahren. :evil:Ergebnis: der linke Kotflügel muss erneuert werden. Der Typ hat sich aber zum Glück bei mir gemeldet (ist ja auch selten heute). Jedenfalls haben wir alles aufgenommen und gleich bei seiner Versicherung die Schadensmeldung gemacht usw.
Mein Problem ist jetzt, dass die Versicherung nicht mit der Bearbeitung der Schadensmeldung aus dem Knick kommt und ich mein Auto deshalb noch nicht in die Werkstatt bringen kann. Möchte nämlich nicht in Vorkasse gehen.
Nun meine Frage: Giibt es vielleicht irgendwelche gesetzlich festgelegte Fristen, die Versicherungen für die Abarbeitung so einer Angelgenheit einhalten müssen? Oder habe ich vielleicht noch andere Möglichkeiten?
Gruß Sven