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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Re: Xenon Gutachten...schaut mal....



RED
10.04.2003, 00:33
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=28643&item=2410191981

Mal ein neuerer Link zu audiman's Auktionen, da die erste Auktion bald ausläuft.
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=28643&item=2411620581

ist da was dran oder ist es nur Quatsch???

Crashpilot
10.04.2003, 11:08
Dieses Gutachten kann garnicht existieren..jedenfalls nicht so, daß man es eingetragen bekommt.
Hier Details dazu zum aktuellen Stand:
http://www.meckisfaq.de/antworten/aussen/xenon.htm

RED
10.04.2003, 22:57
wenn ich das recht verstanden habe, hole ich mir für meinen 96er die xenons vom S4 und habe ohne ALWR und SWRA TÜV oder ist das falsch

Crashpilot
10.04.2003, 23:35
Zitat : alle Fahrzeuge, welche mit Xenon geordert werden konnten und eine Erstzulassung vor dem 01.01.98 haben, können problemlos mit original Teilen auf Xenon umgerüstet werden und haben eineABE ohne beim TÜV vorgeführt werden zu müssen und benötigen keine SWR und ALWR...

Ja, das siehst Du richtig !!!
Zumal aber schon mal gesagt wurde, daß man sich den Einbau bescheinigen lassen soll. Ich hatte in meinem Coupe Typ89 Xenon drin und konnte bescheinigen, daß es in dem Modell Xenon gab...ohne SWRA und automatischer LWR.

Oliver
11.04.2003, 21:50
Soweit ich das beurteilen kann, gab's die ersten Xenons im S4 (B5)!

....und der wurde erst gegen Ende 98 auf den Markt 'geschmissen'!

Ergo: Geht es nicht, sondern nur mit ALWR und SWRA!

Crashpilot
11.04.2003, 22:12
Du darfst nicht von den deutschen Zulassungen ausgehen...im S2/RS2 gab es auch Xenon .. das war 1994

Falk
12.04.2003, 10:23
Ja, aber wir reden ja hier von Fahrzeugen, die eine Erstzulassung vor dem 01.01.98 haben - und nur die können ohne ALWR und SWRA auf Xenon umgerüstet werden. Also nur S2/RS2 nicht aber der B5!

Crashpilot
12.04.2003, 10:58
@falk
Da hast Du mich nicht richtig verstanden.
Halter von Audi B3/B4 hatten auch die Möglichkeit, auf Xenon umzurüsten, da es im S2/RS2 im Ausland Xenon-Scheinwerfer gab...so habe ich es in meinem Coupe gemacht gehabt.
Genauso kann es durchaus beim B5 sein, daß Fahrzeuge mit Xenon ins Ausland exportiert wurden .. sprich A4s mit baujahr vor 1998 .... und das wird sicherlich so sein ... man muß es nur herausfinden.

@Quattro Warrior
Die letzte Frage ist gut.

QuattroWarrior
12.04.2003, 10:58
Auszug aus Mecki's FAQs:

XENON-NACHRÜSTUNG geht nur für Fahrzeuge mit Betriebserlaubnis für den passenden Typ (sprich den Fahrzeugtyp muss es miit Xenonlicht geben) und die nötigen Voraussetzungen wie Scheinwerferwaschanlage und dynamische Leuchtweitenregelung sind für alle Xenonscheinwerfer Pflicht.
Einzige Ausnahme sind Fahrzeuge mit einen Zulassungsdatum vor 1998 und deren Fahrzeugtyp schon mit Xenon-Licht ausgestattet wurde. Diese Typen, wie z.B. AUDI A8, BMW E38 7er und AUDI C4 haben eine Ausnahmegenehmigung für XENON-LICHT.


Sich auf die US-Modelle zu berufen um Xenon ohne SWRA und ALWR zu montieren wird wahrscheinlich nicht funktionieren, weil die doch sicher keine EG-Typgenehmigung haben.

Also ist die entscheidende Frage doch wohl:

Muss es das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Zulassung (die dann natürlich vor dem 01.01.98 liegen muss) mit Xenon gegeben haben oder reicht es, wenn es im Bauzeitraum ein und derselben EG-Typgenehmigung später eine Xenon-Variante gab?



so long

QW

Falk
12.04.2003, 13:23
@Crashpilot: Ja, da habe ich dich wohl ein klein wenig fehlinterpretiert.
Die Frage von Quattro Warrior würde das ganze dann relativieren - aber bei dem guten alten deutschen Recht glaube ich da nicht so recht dran.

Crashpilot
12.04.2003, 15:07
@falk
Du kommst doch aus der Rechtsverdreherei ... dreh da doch mal ein bißchen an irgendwelchen Rädchen :p

Falk
12.04.2003, 17:49
@Crashpilot
Du könntest mir ja richtig schwere Aufgaben zum frühen Nachmittag stellen - na mal sehen, ob ich dazu was finde. 8)

taz
12.04.2003, 19:02
Hallo Leutz

ich hab eingetragenes Xenon ohne ohne LWR drin, Anfang 98 sah man die Sachen noch nicht so eng ;-)

Das Gesetz ist glaube ich von 2000 oder so, also es gab Schlupflöcher.

Denk dopch mal einer zum Bsp. an die S6 Plus die alle ohne LWR waren.

MFG TAZ

UweS
20.04.2003, 13:12
Da das Angebot (wenn ich es richtig sehe ;) ) von jemandem aus diesem Forum kommt und fleißig erneuert wird, könnte derjenige sich ja auch mal dazu äußern ... oder jemand ersteigert es und macht es öffentlich!

Schöne Grüße
Uwe

M.P.
20.04.2003, 13:28
Eigentlich könnte derjenige es ja auch für die A4-Freunde öffentlich zugänglich machen!

<a href="http://cgi6.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewSellersOtherItems&userid=cult.society83&include=0&sin

ce=-1&sort=3&rows=25" target="_blank">Zu den Auktionen</a>

User gelöscht!
20.04.2003, 13:31
ja wer es haben will kann mir bescheid sagen...
ich habs selber nur ersteigert und verkaufs weiter...obs funzt keine ahnung

RED
21.04.2003, 03:36
also ich will eins, bitte mail an:

koray.m@web.de

Crashpilot
21.04.2003, 10:09
Auf irgendeiner Page habe ich dieses "Gutachten" schon mal gesehen, weiß jetzt aber nicht mehr wo.
Wenn ich es wiederfinden sollte, stelle ich es hier rein.

micha
21.04.2003, 11:37
So hier mal das Gutachten. Bringt meiner Meinung aber nicht sehr viel!!
Gruß Micha

http://www.michas-seiten.de/a4-freunde/xenon-gutachten.jpg

Crashpilot
21.04.2003, 12:50
Naja, wirklich aussagekräftig ist das ja nicht gerade.
Aber ich habe da nochwas:
http://www.lokus-tieftaucher.de/kbaxenon.gif
http://www.lokus-tieftaucher.de/Xenon_StVZO.htm

Aber eins sagen alle aus: ES IST BESSER ORIGINALTEILE ZU VERWENDEN !

User gelöscht!
21.04.2003, 14:11
ja genau das selbe hab ich auch...brauch ich dann wohl nich mehr zu verschicken...geht eh nich da 10mb...(höchstens in stücken)

mfg db

Lowfish
21.04.2003, 16:04
§ 50 Abs. 10 fordert:

Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, di mit Gasentladungslampen ausgestattet

sind, müssen mit

1. einer automatischen Leuchtweitenregelung im Sinne Absatzes 8,

2. eine Scheinwerferreinigungsanlage und

3. einem System, daß das ständige Eingeschaltensein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt.

ausgerüstet sein.

Diese Vorschrift ist anzuwenden auf Kraftfahrzeuge,

1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden

oder

2. die am dem 1. Juni 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr kommen.




da sich 2000 die "nationale Vorgabe" geändert hat
ist die Aussage von 1997 an Hella null und nichtig wenn man heute eintragen will...

Gruß Christian

Crashpilot
21.04.2003, 16:10
Hättest es nicht nochmal extra niederschreiben müssen ;)

micha
21.04.2003, 18:53
Das ganze wäre auch zu schön gewesen :p

chappie83
02.11.2005, 16:53
(Trackback von http://7797.rapidforum.com/topic=102276918940)



Crashpilot schrieb:
Ich hatte in meinem Coupe Typ89 Xenon drin und konnte bescheinigen, daß es in dem Modell Xenon gab...ohne SWRA und automatischer LWR.
[...]im S2/RS2 gab es auch Xenon .. das war 1994

Falsch, Xenon gabs nie, weder Typ89/B4 bzw. Audi 80 /S2 / RS2


....und der wurde erst gegen Ende 98 auf den Markt 'geschmissen'!
auch Falsch, schon Ende 97

Weiterhin steht in Fahrzeugen vor 2000 nix von Xenon im Schein/Brief.
Ergo vertrete ich die Meinung, dass es mit S4-Xenons bei Fzg. mit EZ vor 98 zulässig ist. Bitte Gegenargumente :D

André
02.11.2005, 17:08
Hallo,

also für alle A4 die gern Xenon nachrüsten und auch eingetragen haben wollen kann ich eine Eintragung möglich machen.

Vorrausetzung ist eine Scheinwerferreinigungsanlage. KEIN ALWR!

Habe bei mir auch das BiXenon vom B7 eingetragen bekommen (mein Fahrzeugschein inkl. der Eintragung habe ich ja in meinem Umbautopic hochgeladen.

Gruß André

krelli
02.11.2005, 17:09
hohoho, da hat aber jemand tief in der threat-sammelkiste gekramt.

aktueller rechtlicher stand:

xenonscheinwerfer konnten mit so einem gutachten eingetragen werden - allerdings nur bis 01.04.2000 - danach kam eine andere tüv-anweisung heruas und das schlupfloch wurde geschlossen.

der trick funktionierte für 5er, 7er bmw, audi a6 c4 und vw passat - nicht für den a4! der s4 kam erst anfang 98 aufn markt und somit logischerweise nicht vor 97.

um meine aussage zu bekräftigen: hab mich wochenlang dienstlich (polizeilich) intensivst mit tüv und dekra verständigt um eine verbindliche aussage über diese ganze wischerei zu machen und meine ausführungen weiter oben sind das endergebnis.

mittlerweile wurde dies sogar gerichtlich von einem verkehrsrichter in leipzig bestätigt. (war selbst im gerichtssaal als zeuge anwesend)

würds liber lassen mit diesen halbherzigen illegalen umbauten, passt einfach nicht in die sparte der audi-fahrer, eher zum hyundai clan oder was weis ich...

edit:

war etwas langsamer als andre - ich möcht / will kein spielverderber sein. solche gutachten sind nicht wasserdicht und können angezweifelt werden (eigene erfahrung) mit der evtl. folge, dass der umabu rükgängig gemacht werden muss und die eintragung gelöscht wird.

wer schon zig euros in das lauto investiert, dem sollten die 250euro für die alwr nicht fehlen, zumal die bei ebay schon relativ oft verkauft werden.

chappie83
02.11.2005, 17:40
der s4 kam erst anfang 98 aufn markt und somit logischerweise nicht vor 97.
Quelle?

Als ich nach einem Ausschau gehalten habe sind mir einige EZ xx.xx.97 untergekommen. Auch ein probegefahrener hatte ??.12.1997 im Schein stehen. Es gibt nur verhältnismäßig wenige, da 1) absolut neu 2) erst 3. oder 4. Quartal 1997.

Da sollte sich einfach jemand, der es genau wissen will, sich an Audi wenden und Datum der Markteinführung erfragen.

krelli
02.11.2005, 21:13
laut der modelljahrpolitik audis wär es dann ein 98er was hier unerheblich ist, da die ez massgebend ist. ist ja nun auch völlig egal und unerheblich, definitiv ist der 01.04.2000 vorbei und geplante eintragungen sollten eigentlich pustekuchen sein und nicht mehr möglich.

meine meinung zu diesen ganzen selbst umgebauten zeugs vertret ich weiterhin - entweder richtig oder garnicht. amen

André
02.11.2005, 21:28
war etwas langsamer als andre - ich möcht / will kein spielverderber sein. solche gutachten sind nicht wasserdicht und können angezweifelt werden (eigene erfahrung) mit der evtl. folge, dass der umabu rükgängig gemacht werden muss und die eintragung gelöscht wird.

wer schon zig euros in das lauto investiert, dem sollten die 250euro für die alwr nicht fehlen, zumal die bei ebay schon relativ oft verkauft werden.

ich sehe das etwas anders. Es gibt diese Baujahr bedingte Ausnahmegenehmigung (auch ausführliches als auf diesen Ebay Zetteln) und dieses ist grundlage für die Eintragung ohne ALWR. Das mit dem anzweifeln der Eintragung habe ich auch bei meinen Chromrädern schon öfter gehört (gerade im Süden Deutschlands), aber noch nie ist eine Eintragung gelöscht wurden. Dafür muss diese schon stichhaltig illegal sein und das ist diese nicht.

Aber ich muss dir natürlich recht geben mit der ALWR Nachrüstung. Wir geben für soviel Kram Geld aus, da sollte man daran nicht sparen. Kommt bei mir auch noch rein, aber nicht die Originale (zu umständlich). Rüste diese aber nur wegen dem Airride nach und nicht wegen dem Licht (blendet auch so nicht).

Gruß André

Crashpilot
02.11.2005, 21:43
Falsch, Xenon gabs nie, weder Typ89/B4 bzw. Audi 80 /S2 / RS2
@chappie
diese Aussage bezog sich auf den nachträglichen Einbau von Xenon in mein Coupe.
Beim Typ89 gab es auch nie Xenon, aber bei den Export-Modellen von S2 bzw. RS2.
Aber damals stand es auch noch offen im Raum, wie es wohl mit dem Recht beim Nachrüsten ausschaut.
Ich kann voller Stolz sagen, dass ich zu den Ersten gehörte, die das in ein Coupe eingebaut haben, und zwar mit Originalteilen.

Und der heutige Stand ist der, dass eine Umrüstung in jedem Modell unabhängig vom Baujahr o.ä. vollzogen werden kann, solange ALWR und SWRA vorhanden sind !