AndreasP
02.12.2004, 16:48
Hallo zusammen,
ich wollte mal meine Erfahrung mit dem Tüv und Xenon schildern.
Also ich habe beim Tüv in Düsseldorf Benrath angerufen, um mal zu fragen, wie es aussieht, ob ich bei meinem Fahrzeug den nachträglichen Einbau von Xenon und Zubehör eintragen muß.
Ich habe dem Tüv-Menschen gesagt, das ich nur Originalteile (was auch stimmt) verwendet und verbaut habe. Also original Valeo Klarglasscheinwerfer FÜR Xenon, die originale SWRA (in Audi-S4 Stossstange), die originalen Vorschaltgeräte/Zündgräte, die originalen Xenonbrenner und die originale ALWR.
Als ich Ihm das gesagt habe, war erstmal Ruhe am anderen Ende. Er hat bestimmt gedacht, das ich diese Lösungen von Ebay oder Selbstversuche bei mir verbaut habe.
Er hat mir dann gesagt: " Da sie Originalteile verbaut haben, und diese auch normal bei Audi zu beziehen sind, und da ihr Fahrzeug auch mit Xenon und die damit verbundenen anderen Sachen(SWRA und ALWR) bei einem Kauf zu bestellen sind, müssen Sie Ihren Umbau nicht eintragen lassen. Sie können es durchaus bei uns machen, aber es ist kein muß."
Ich habe ihn dann mal darauf angesprochen, ob es nicht eine Bauartliche Veränderung der Lichtanlage wäre, aber er hat gesagt: " Das ist so schon richtig, aber wie gesagt da man das Fahrzeug von Werk aus auch mit Xenons ordern kann, ist eine Eintragung nicht pflicht, da in den Fahrzeugpapieren von Xenon-Fahrzeugen kein Eintrag zu Xenon zu finden ist."
PS: Ich bin dann auch mal zum Tüv gefahren und habe mich dann mal vor Ort erkundigt. Die Leute haben dann meinen Umbau genauer angeschaut. Die haben die Scheinwerfer ausgebaut und die Teilenummern kotrolliert(Scheinwerfer, Zündgerät, LW-Motoren und Brenner). Haben dann gesagt ok. Dann haben die mit einem Diagnosegerät nach meinem ALWR-Steuergerät gesucht, Teilenummer verglichen und die Einstellungen kontrolliert. Waren auch soweit ok. Dann haben die die Funktion der ALWR getestet. Also erstmal in Licht an und mit dem Lichteinsteller geschaut, ob das Licht nicht blendet, war ok. Dann ein paar Gewichte in den Kofferraum gelegt, um zu schauen ob sich die ALWR anpasst. Hat auch funktioniert. Dann haben die Leute zu guter letzt die SWRA geprüft. War nur ein Mangel: Zwei Düsen waren nicht richtig auf die Scheinwerfer eingestellt, und haben den zweiten Menschen der am Kotflügel stand angepieselt :) . Die haben mir dann auch gesagt, das ich keine Eintragung benötige, da 1. Nur Originalteile verwendet wurden, 2. ALWR und SWRA funktioniert und 3. da man für mein Fahrzeug auch vom Werk aus Xenon ordern kann. Aber eine Extra-Eintragung könnte ich machen, muß ich aber nicht. Werde ich aber nächste Woche machen.
Mit freundlichen Grüßen
AndreasP
ich wollte mal meine Erfahrung mit dem Tüv und Xenon schildern.
Also ich habe beim Tüv in Düsseldorf Benrath angerufen, um mal zu fragen, wie es aussieht, ob ich bei meinem Fahrzeug den nachträglichen Einbau von Xenon und Zubehör eintragen muß.
Ich habe dem Tüv-Menschen gesagt, das ich nur Originalteile (was auch stimmt) verwendet und verbaut habe. Also original Valeo Klarglasscheinwerfer FÜR Xenon, die originale SWRA (in Audi-S4 Stossstange), die originalen Vorschaltgeräte/Zündgräte, die originalen Xenonbrenner und die originale ALWR.
Als ich Ihm das gesagt habe, war erstmal Ruhe am anderen Ende. Er hat bestimmt gedacht, das ich diese Lösungen von Ebay oder Selbstversuche bei mir verbaut habe.
Er hat mir dann gesagt: " Da sie Originalteile verbaut haben, und diese auch normal bei Audi zu beziehen sind, und da ihr Fahrzeug auch mit Xenon und die damit verbundenen anderen Sachen(SWRA und ALWR) bei einem Kauf zu bestellen sind, müssen Sie Ihren Umbau nicht eintragen lassen. Sie können es durchaus bei uns machen, aber es ist kein muß."
Ich habe ihn dann mal darauf angesprochen, ob es nicht eine Bauartliche Veränderung der Lichtanlage wäre, aber er hat gesagt: " Das ist so schon richtig, aber wie gesagt da man das Fahrzeug von Werk aus auch mit Xenons ordern kann, ist eine Eintragung nicht pflicht, da in den Fahrzeugpapieren von Xenon-Fahrzeugen kein Eintrag zu Xenon zu finden ist."
PS: Ich bin dann auch mal zum Tüv gefahren und habe mich dann mal vor Ort erkundigt. Die Leute haben dann meinen Umbau genauer angeschaut. Die haben die Scheinwerfer ausgebaut und die Teilenummern kotrolliert(Scheinwerfer, Zündgerät, LW-Motoren und Brenner). Haben dann gesagt ok. Dann haben die mit einem Diagnosegerät nach meinem ALWR-Steuergerät gesucht, Teilenummer verglichen und die Einstellungen kontrolliert. Waren auch soweit ok. Dann haben die die Funktion der ALWR getestet. Also erstmal in Licht an und mit dem Lichteinsteller geschaut, ob das Licht nicht blendet, war ok. Dann ein paar Gewichte in den Kofferraum gelegt, um zu schauen ob sich die ALWR anpasst. Hat auch funktioniert. Dann haben die Leute zu guter letzt die SWRA geprüft. War nur ein Mangel: Zwei Düsen waren nicht richtig auf die Scheinwerfer eingestellt, und haben den zweiten Menschen der am Kotflügel stand angepieselt :) . Die haben mir dann auch gesagt, das ich keine Eintragung benötige, da 1. Nur Originalteile verwendet wurden, 2. ALWR und SWRA funktioniert und 3. da man für mein Fahrzeug auch vom Werk aus Xenon ordern kann. Aber eine Extra-Eintragung könnte ich machen, muß ich aber nicht. Werde ich aber nächste Woche machen.
Mit freundlichen Grüßen
AndreasP