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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Re: 2 Nebelrückleuchten erlaubt ?



Chief05
27.03.2004, 18:25
Hi,

tja der Titel sagt eigentlich schon alles. Habe bei meinen kürzlich eingesetzten Facelift II Rückleuchten auf beiden Seiten die Nebelrückleuchte mit nem Lämpchen bestückt.
Ich muss nächsten Monat zum TÜV, daher meine Frage ob heckseititg 2 Stk. davon erlaubt sind.


thx and greetz

Danny

Rene F.
27.03.2004, 18:49
tja, gute frage. im § 53 d (2) StVZO steht drin:
´

Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlußleuchte ausgerüstet sein.

demnach sollte es eigentlich kein problem sein, bin mir aber dennoch nicht sicher. die StVZO ist dermaßen verworren...

edit: aber wenn du nächsten monat eh zum tüv musst, würde ich sie so lange erstmal draußen lassen und dann den tüv-prüfer fragen. wenn der sagt, ist ok, bau sie ein, ansonsten lass es halt.

pimpi
27.03.2004, 19:11
Das sieht dann so aus. Aber mal eine andere Frage: Was bringt's dir? Ich habe die NSL wenn hochkommt zwei mal im Jahr an.

http://home.arcor.de/pimpi/dscn1118.jpg

LarsSpotke
27.03.2004, 19:15
Hallo,

@pimpi

Ich habe sie wahrscheinlich auch nicht viel öfter an als du. Aber da ich noch eine Birne rumliegen hatte, ist die halt auf die andere Seite gekommen.

Gruß Lars :)

LordofChaos
27.03.2004, 19:59
ich finde 2 NSL absolut bescheurt.
Jedesmal wenn ich nen Fahrzeug mit 2 NSL sehe, denke ich im ersten moment der steht auf der Bremse. :evil:

Chief05
27.03.2004, 20:09
naja, nen Auto mit nur einem Bremslicht ist mir auch schon öfter untergekommen...

...mir gings wie Lars... es war ne Lampe über und ne Fassung frei - wollt nu wissen obs erlaubt ist



greetz
Danny

LarsSpotke
28.03.2004, 10:25
Hallo,

@LordofChaos

Wie gesagt, bei mir wirst du es nicht sehr oft sehen! Habe sie vielleicht ein- zweimal im Jahr an. Und in den Situationen ist es wohl egal, ob der Hintermann denkt ich bremse oder ich habe die NBSL an. Hauptsache er sieht mich. ;)

Gruß Lars :)

shadow one
28.03.2004, 13:21
Natürlich sind 2 Nebelschlußleuchten erlaubt. Zumindest, wenn werksseitig ausgerüstet.

Der A6 Avant z.B. hat 2 NSL. Bei der Limo bin ich mir nicht sicher.


CU

Heinz

T-Killa
28.03.2004, 14:25
hallo,

ja ist definitiv erlaubt. ich war vor 3 wochen bei der HU
und det tüvmann hats gesehen und nichts dazug esagt.

sind klarglasrückleuchten bei denen 2 nebelschlussleuchten vorgesehen waren.

also keine sorgen

gruß

Mark
28.03.2004, 14:58
ich hab auch 2 drin, gab keine probleme bis jetzt

pimpi
28.03.2004, 14:59
Der A6 Avant z.B. hat 2 NSL. Bei der Limo bin ich mir nicht sicher.

Sicher? Ich glaube nämlich nicht. Der A6 Avant meines Onkel hat nur eine.

rs254
28.03.2004, 17:00
amerikanische import fahrzeuge haben auch oft 2 nsl. dürfte also kein problem sein weil die mussten ja auch durch den tüv. hab ich schon in A und in D gesehen

JanOWL
29.03.2004, 00:13
Ist erlaubt! Wieso auch nicht?? Der Betrieb der NSL ist ja eindeutig geregelt. Bei Sichtweite von unter 50 m ist es mir sogar sehr lieb, wenn der (zu) schnelle Hintermann denkt ich Bremse. Diese Schön-Wetter-NSL-Fahrer sind mir nen greul...

Gruss Jan

zwiebelring
29.03.2004, 08:23
Wenn die NSL wenigstens mit dem Tacho gekoppelt wären! So nach dem Motto: NSL an, Tempo auf 60 km/h begrenzt. Schneller darf man eh' nicht fahren, wenn man die NSL legal benutzt (nur erlaubt bei Sichtweite unter 50 Meter, dabei gilt automatisch Tempo 60). Dann würden die depperten Dinger wenigstens nicht mehr benutzt...

Falk
29.03.2004, 08:58
Schneller darf man eh' nicht fahren, wenn man die NSL legal benutzt (nur erlaubt bei Sichtweite unter 50 Meter, dabei gilt automatisch Tempo 60).

Scheinbar wird es zur Gewohnheit, dass ich dich korrigiere (ich aber keine böse Absicht)!

§ 3 I 3 StVO: Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf nicht schneller als mit 50 km/h gefahren werden!

zwiebelring
29.03.2004, 10:30
Korrekt. Limit auf 50 km/h bei aktivierter NSL wäre noch besser, dann macht sie garantiert keiner mehr an. Wenn ich daran denke, wie ich mich fühle wenn auf den Brücken der A45 ich mit Tempo ca. 30 km/h mich durch den Nebel taste (weil wirklich absolut nichts zu sehen ist) und dann mehr fühle als sehe wie ein Vierzigtonner mit Volldampf an mir vorbeibricht-da hilft auch keine NSL mehr.

Subway
21.06.2004, 14:31
Ich habe welche von FK drinnen und die haben von hause aus 2 NSL....habe mich auch erst gewundert aber naja....was mich noch mehr wundert....wenn ich normales Licht anhabe leuten die Birnen von NSL und Bremslicht (haben beide ne 2-Phasen-Birne drinnen).
Darf das sein...will nicht unbedingt Kabel kappen müssen? :?

JanOWL
21.06.2004, 16:57
wenn die Nebler und Bremsleuchten mit 21W brennen, dann ist es natürlich nicht erlaubt ... denke Du meinst, dass nur der "kleine" Drath für normales Licht bei den 2 Phasenbirnen brennt oder? Dann ist es soweit okay ... bezüglich geteilten Lichtquellen musst Du nochmal in die StVO schauen, da weiss ich gerade nicht, wie die Auflagen sind. Irgendwas war da noch...
Aber wenn die Leuchten (inkl. Träger) eine ABE haben, sollte dass doch passen. :?


Gruss Jan

Syndicate-AoD
12.09.2004, 00:52
Ich habe dazu noch folgendes gefunden:

Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm under der höchste Punkt nicht mehr als 1000 mm über der Fahrbahn liegen. In allen Fällen muß der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Nebelschlußleuchte und der Bremsleuchte mehr als 100 mm betragen. Ist nur eine Nebelschlußleuchte angebracht, so muß sie in der Mitte oder links davon angeordnet sein.
Dazu nehme man dann noch dieses:

Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlußleuchte ausgerüstet sein.
Dazu meinte jemand dann dieses

naja, der Punkt ist folgender: es ist vielleicht prinzipiell erlaubt, aber dann nur wenn ein auto das ab werk hat oder wenn für die Nachrüstung eine ABE vorliegt
Wobei die Frage "ab Werk" interresant ist. Da man ja eigentlich nur die Öffnung frei machen muß und eine Birne einstecken in die Fassung (war zumindestens bei mir so, kabel ect. alles schon fertig). Ist das jetzt nur für den Fall gedacht das der Besitzer nach England oder so zieht oder geht das auch als AB Werk durch? :?
Ich für meinen Teil werde morgen mal bei meiner Bekannten im Straßenverkehrsamt anrufen. Hoffe die Bußgeldstelle weiß darüber bescheid!

Bernd
12.09.2004, 12:06
Hatte ich bei meinem damaligen Audi90 schon gemacht. Als ich ihn mit 14 Jahren verkauft (jo, war noch gut in Schuss), hatte der mehrmals TUEV beim Verkehramt und Dekra hinter sich.

ES HAT SICH NIE JEMAND MUCKIERT.

Also, wenn man es gut findet - machen !

Gruss
Bernd