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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Re: Kann das sein??? Eingefärbte Rückleuchten mit TÜV?



Cyrus666
22.04.2004, 20:45
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=2474596413&category=57323


Zitat:

Ich habe auf diversen Fahrzeugen noch nie Probleme mit Ordnungshütern wegen der StVO gehabt, trotzdem bekommen sie bei mir eine gültige TÜV Bescheinigung dabei welche bestätigt das das einfärben der Rückleuchten zulässig ist...

Comet
22.04.2004, 21:02
Hallo,

also wer das glaub und die kauft ist selber schuld.....

Der TÜV würde den Wagen sofort stillegen....... :)

COMET

Goldi
22.04.2004, 21:02
Das glaube ich eher nicht.

Braucht man dafür nicht so ein elend teures Licht-Gutachten?
Dann noch für jeden Autotyp da kommt bestimmt ne hübsche Summe zusammen.
Und außerdem weißt er darauf hin das die orginalen Logos und zeichen noch zu lesen sind?! :?

Gruß Chris

Insanity
22.04.2004, 21:13
Und darauf weist er auch noch hin:


Ich kann keine Garantie auf eine Eintragung geben.das liegt immer im ermessen des Prüfers....

:D :D :D

Micro
22.04.2004, 21:38
Und darauf weist er auch noch hin:


Ich kann keine Garantie auf eine Eintragung geben.das liegt immer im ermessen des Prüfers....

:D :D :D

Damit wäre eigentlich alles gesagt. http://i-networx.net:8007/smileys/zwinkgrin.gif
Durch diese Schutzbehauptung kann ihm nachher keiner mehr was wollen. Hauptsache, er ist seinen Krempel los.
Hatten wir vor Kurzem schon mal, das Thema, guckst Du hier:
http://7797.rapidforum.com/topic=202082475999

Gruß M.

michel
22.04.2004, 21:41
Nach der Beschichtung unbenutzt!!!


Was glaubst du wohl warum?! :D :D :D

Cyrus666
22.04.2004, 22:00
Klar das, war auch nur ne Frage weil mich das mitm TÜV verwirrt hat
Werde morgen mal meinen Nachbarn anhauen, der kontrolliert den TÜV das alles klar läuft *G*

pimpi
22.04.2004, 23:46
Da kommt doch gar kein Licht mehr durch. Hatten wir ja schonmal hier - das kriegst du nie und nimmer abgenommen.

Thomas Schäfer
23.04.2004, 05:01
das ist ja wohl mal Ober-lächerlich!!!! also bitte, wer bietet denn auf sowas? sowas kann er für nen 2er golf anbieten, aber A4 fahrer sind doch glaub ich alle so Realistisch, das sie wissen das das Quatsch ist, was der da verzapft!!!!

Will nicht Arogant klingen, aber es ist nunmal so, das viele Blauäugige Hüpfer eher andere Autos fahren. ARGH! Will hier jetzt niemand auf die Füsse Treten!!!! ;)

gruß Thomas

A4-Lover-Rica
23.04.2004, 17:17
also ich finde eine dezente einfärbung gar nicht mal schlecht. ich fahre diese komische aubergine-bordeaux-lila-braun farbe wenn jeder weiss welche ich meine und da sind schwarze zu aufdringlich. ich habe mit decorband streifen in regelmäßigen abstand angeklebt und somit erscheint eine fast wagenfarbige Rückleuchte.
Werde warscheinlich irgendwann mal das deco abmachen und sie dezent einsprühen.

Lange Rede kurzer Sinn:

Hat jemand so eine ABE von eingefärbten Rückleuchten ?

Angus McLoud
23.04.2004, 17:57
Wollt ihr euch auch noch mit ner Urkundenfälschung belasten...reichen doch schon die 3 Punkte und die Kohle oder??

schorsch22
24.04.2004, 15:34
hallo @all,

ich kann euhc nur sagen, dass es nicht erlaubt ist, die rückleuchten einzufärben. der kunststoff wird durch das einfärben undurchlässiger und somit auch natürlich dunkler.
wer mit sowas rumfährt bekommt nicht nur mit der StVZO in konflikt, sondern auch spätestens beim nächsten tüv-termin.

@a4-lover-rica:
das mit dem abkleben der rückleuchten mit dem dünnen dekorband erfüllt die selben tatbestände wie das einfärben.
glaubt mir, ich weis wovon ich spreche.

ich denke, die paar euro, die farbige rückleuchten mit abe kosten, könnte man doch anstelle des fälligen owi-bußgeldes für das erlöschen de BE hinblättern. zudem sehen meiner meinung nach die eingefärbten leuchten eh nicht so gut aus! (um es mal dezent gesagt zu haben!!)

Micro
24.04.2004, 21:55
hallo @all,

ich kann euhc nur sagen, dass es nicht erlaubt ist, die rückleuchten einzufärben. der kunststoff wird durch das einfärben undurchlässiger und somit auch natürlich dunkler.
wer mit sowas rumfährt bekommt nicht nur mit der StVZO in konflikt, sondern auch spätestens beim nächsten tüv-termin.

@a4-lover-rica:
das mit dem abkleben der rückleuchten mit dem dünnen dekorband erfüllt die selben tatbestände wie das einfärben.
glaubt mir, ich weis wovon ich spreche.

ich denke, die paar euro, die farbige rückleuchten mit abe kosten, könnte man doch anstelle des fälligen owi-bußgeldes für das erlöschen de BE hinblättern. zudem sehen meiner meinung nach die eingefärbten leuchten eh nicht so gut aus! (um es mal dezent gesagt zu haben!!)

Man sollte sich vor Allem immer einer Sache bewusst sein:
Erlöschen der Betriebserlaubnis ===> Fahren ohne Zulassung ===> gleichbedeutend mit Fahren ohne Versicherungsschutz.
Denkt da jetzt nur mal an 'nen Unfall, denn man durch eigenes Verschulden verursacht hat und dabei ist eine fremde Person so zu Schaden gekommen, daß sie ihr Leben lang pflegebedürftig ist.
Dreimal dürft ihr raten, wer dann sein Lebtag für die entstehenden Kosten aufkommen darf. Da kann man sich gleich selber den Strick nehmen.
Eigentlich unglaublich, daß einem genau das schon passieren kann, wenn man sich nur solche dämlichen Rückleuchten ohne Zulassung ans Auto geschraubt hat.

Gruß Micro