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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Re: Brauche ich unbedingt die Stellmotoren??



User gelöscht!
21.05.2003, 09:41
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zwiebelring
21.05.2003, 09:52
Zitat:<HR>Frage: muss ich diese Stellmotoren unbedingt mit einbauen??? Hab noch nie in meinem ganzen Leben diesen Schalter für die Leuchtweitenregulierung benötigt. <HR>
Eine vom Innenraum des Fahrzeuges aus bedienbare Leuchtweitenregulierung ist Vorschrift, wenn das Auto kein Xenon hat. Also wirst Du um die Stellmotoren wohl nicht rumkommen.

ThomasS
21.05.2003, 12:49
Was???

Wieso soll man für die Klarglas eine Leuchtweitenregulierung haben müssen??? Die Leuchten gleich wie die mit Streuglas.

Für die Klarglas MIT Xenon Leuchten ist es klar, da ist es Vorschrift.

In diesem FAQ ist der Einbau klar für Klarglas MIT Xenon Leuchten beschrieben. Wenn ich mich recht erinnere mit einigen zusätzen für die Klarglas OHNE Xenon. Ob so ein Zusatz bei den Stellmotoren war weis ich nicht mehr.

Die Faceliftmodelle OHNE Xenon haben doch keine Leuchtweitenregulierung verbaut, oder? Soll einer beantworten der Facelift fährt...

zwiebelring
21.05.2003, 14:10
Für Fahrzeuge ab Erscheinungsdatum 1997 braucht man eine MANUELLE, vom Innenraum aus bedienbare Leuchtweitenregulierung zum Ausgleich der Beladung des Fahrzeuges-wenn diese Fahrzeuge KEIN XENON haben.

Bei Xenon-Scheinwerfern muss eine AUTOMATISCHE, DYNAMISCHE Leuchtweitenregulierung vorgesehen sein.

Dann ist die Frage, ob der Fäslift als neues Modell gewertet wurde. Wenn Aufnahmen für die Stellmotoren dran sind, dann offensichtlich ja, sonst wären die Stellmotoren nicht eingeplant.
Der 8E ohne Xenons hat z.B. auch die Stellmotoren aber eben mit manueller Bedienung.

H-P
21.05.2003, 15:00
...wenn Du für Dein Auto nochmal eine HU (TÜV) machen möchtest,
musst die LWR haben. Vorschrift. Ausser Du hast in Deinem Fahrzeug
keinen Schalter für die LWR. Aber einen A4 ohne Schalter?

Grüsse H-P

hagen
21.05.2003, 15:39
@zwiebelring

...hat vollkommen Recht! Da ist nichts hinzuzufügen!

@all

der Reflektor hebt doch gar nicht ohne Stellmotor im Scheinwerfergehäuse! Außer man hat so einen "Blindstopfen", wie er bei in-pro mitgeliefert wird! Ansonsten kann man nachts ja sonst nur den Ameisen den Weg ausleuchten :D

Gruß

Hagen

shadow one
21.05.2003, 18:00
@Zwiebelring:
Fast richtig. Die Leuchtweitenregulierung wurde schon 1990 oder 91 Pflicht. Ausnahme EG-Wagen, die hatten anfangs keine drinn, später dann doch.
Übrigens, Mercedes hat die schon seit Anfang der Achtziger drin, serienmäßig bei allen Modellen.

See you

Heinz

LarsSpotke
21.05.2003, 20:05
Hi,

Also ich halten die LWR oder ALWR für sehr sinnvoll.

Aber mal was anderes, welchen TÜV-Prüfer interessiert es bei der HU ob die LWR geht. Vorallendingen wen der Schalter bei dem Modell schon Serie ist und es damit ersichtlich ist, das da wohl auch eine verbaut seien müsste.

Gruss Lars :)

H-P
21.05.2003, 20:16
...wenn der TÜV-Prüfer ein bischen was bei seiner Ausbildung gelernt hatt,
dann MUSS er die LWR prüfen. PFLICHTPROGRAMM!!!

Grüsse H-P

PS: Wusste ich aber bis zu meinem letzten TÜV auch nicht...

Holgi
21.05.2003, 20:42
Hi,

also bei meiner letzten HU wurde die LWR (manuell) geprüft. Es wurde zwar nicht geprüft wie weit es ging aber die haben nachgeschaut ob sich vorn am Hallentor die Ausleuchtung nach unten bewegt hat.

hagen
22.05.2003, 00:31
@all

eigentlich gehört die Prüfung der LWR schon dazu beim TÜV/DEKRA, aber erlebt hab ich das bis dato auch noch nie bei denen!!!

Gruß

Hagen

PeterM
22.05.2003, 02:22
Also die LWR hat schon ihren Sinn, sonst könnte man sie ja gleich weglassen... Wenn ich Auto voll mit Leuten hab oder schwere Sachen im Kofferraum und ich vergesse runterzustellen werd ich vom Gegenverkehr schon dran erinnert... :D Also, wenn Umrüstung auf Klarglas ansteht (wie bei mir) Stellmotoren mit dazu holen (gibts bei teileguru.de für 20,20/Stück) und auf die 40 Euro kommts dann auch nimmer an.

Peter

ThomasS
22.05.2003, 09:59
Hey Leute: Es geht nicht über den Sinn oder Unsinn der LWR. Das die praktisch und sinnvoll ist stellt wohl niemand ernsthaft in abrede!

Wenn sie eingebaut ist, sollte sie auch funktionieren, auch das ist klar.

Aber: Wenn sie nicht serienmässig drin ist, brauch ich sie dann, wenn ich auf Klargals umrüste (hab jetzt ja bei den alten, originalen auch keine LWR drin!?)? Das war die Frage. Zwiebelring sagt ja, kann das wer bestätigen? Haben alle, die Klarglas drinnen haben auch die LWR miteingebaut?

Intressiert mich brennend, weil ich auch auf Klarglas umrüsten möchte, war aber bisher eben der Ansicht, das die LWR nur bei Xenon Plicht ist...

User gelöscht!
22.05.2003, 09:59
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André
22.05.2003, 12:16
Hallo,

du musst die Stellmotoren einbauen! Wenn du sie nicht einbaust sind deine Linse nicht richtig fixiert und leuchten sonstwo hin, aber nicht da wo sie sollen. Außerdem wackeln und klappern die Linsen/Reflektoren dann.

Ob du die LWR dann anschliesst ist deine Sache, aber spätstens beim TÜV wirst du sie brauchen. Außerdem sind es doch nur 3 Kabel die sowieso schon da liegen.

@ThomasS

ich würde sagen wenn du noch keine hattest, dann brauchst du auch keine Nachrüsten. Du willst ja nicht auf Xenon umrüsten. Aber da würde ich lieber zum TÜV fahren und fragen.

Gruß André

hagen
22.05.2003, 12:23
@André

...das meinte ich ja, die Refelktoren sind dann nicht fixiert und strahlen den Boden an. Bei in-pro sind Transportstopfen drin, die fixieren auch ohne LWR-Motor, sind aber nicht zulässig!

Es wird immer besser, da wollen manche echt wegen der Optik auf die vom Gesetzgeber vorgeschriebene LWR verzichten 8)

Gruß

Hagen

PeterM
22.05.2003, 13:07
Zitat:<HR> Wenn ich sowas machen würde würde mein auto schleifen
<HR>

:D :D

<HR>

ThomasS
22.05.2003, 13:56
@hagen: Hey, hallo!? War der Ansicht, dass es die LWR nicht benötigt (vom Gesetz her und auch von der Montage her!) Möchte mein Auto schon möglichst legal haben, vorallem bei so wichtigen Dingen wie die Beleuchtung! Ich fahre ja schliesslich IMMER mit Licht rum, auch am Tag. Als Motorradfahrer weis ich warum... :shock:

Ausserdem wollte ich mir schon einmal LWR einbauen lassen, da hat der Mann von der Werkstatt dann gemeint, das wäre viel zu teuer, all die Sensoren und so. Daraufhin hab ich ihm gesagt, dass er die automatische LWR meint, aber ich möchte eine manuelle? Davon wüsste er nichts. Dann hatte sich das für mich erledigt. Das war auch der Grund, wieso ich jetzt keine LWR einbauen wollte.

Wenn die Kabel eh schon dran sind, eh kein Problem. Sind die beim 97er schon dran? Dann brauch ich noch die Betätigung im Innenraum (so ein Stufendrehschalter?) dazu und logischerweise noch die Stellmotoren. Passen die überhaupt tadellos in den 97er, oder gibts da auch noch was zu beachten?

zwiebelring
22.05.2003, 14:32
Zitat:<HR>Fast richtig. Die Leuchtweitenregulierung wurde schon 1990 oder 91 Pflicht<HR>
Diese Form der LWR durfte aber auch von aussen bedienbar sein. Ab 1997 musste sie dann vom Fahrersitz aus zu bedienen gehen.

Zitat:<HR>Übrigens, Mercedes hat die schon seit Anfang der Achtziger drin, serienmäßig bei allen Modellen. <HR>
In Frankreich hatten schon in den Sechzigern fast alle Autos eine LWR, selbst Popelkisten wie R4 oder Ente. Der Citroen DS (und der unvergessliche SM) hatte ab 1966 sogar eine dynamische und automatische LWR samt Kurvenlicht.

Scherz am Rande: Der Fiat barchetta hat keine LWR, bis heute nicht. Das Ding hat allerdings auch nur 163 Kilo Zuladung und verändert wahrscheinlich damit die Schweinewerferpositoin nicht so stark, dass es eine LWR bräuchte.

shadow one
22.05.2003, 18:04
@Zwiebelring:
Die Leuchtweitenregulierung wurde, wie schon gesagt 1990 Pflicht (im Januar). Von da an war sie vom Fahrersitz aus zu betätigen. Ich weiß nicht, wie Du auf 97 kommst. :?

Mit dem Citroen DS meinst Du sicherlich den "Haifisch". Kenne ich noch aus meiner Kindheit. Und sein Kurvenlicht war damals (eigentlich) eine Sensation. Schade, daß das erst jetzt wieder aufgegriffen wird.

Darf ich mal klugscheißen?
Es heißt nicht DER Barchetta, sondern DIE Barchetta. Aber das wissen die allerwenigsten. :D

See you

Heinz

hagen
23.05.2003, 13:20
@ThomasS + @all

wir haben hier ein offensichtliches Austattungsproblem, bzw. ein Problem von unterschiedlicher Gesetzgebung! @ThomasS ist in der Schweiz beheimatet, es kann also sein, das der Gesetzgeber hier keine LWR vorschreibt, oder??? Mehr kann ich jetzt dazu auch nicht sagen an dieser Stelle? Nur vermuten!

Ein ähnliches, allerdings rein austattungstechnisches Problem gibt es hierzu ja bereits schon, seht mal:
http://7797.rapidforum.com/topic=100184641276

Gruß

Hagen

ThomasS
23.05.2003, 13:48
Wie es hier genau ist weis ich nicht, aber ich hab nie davon gehört, dass LWR in der Schweiz pflicht ist. Hab LWR auch noch nie bei anderen Autos gesehen (ausser als Sonderausstattung), ist also sicher nicht vorgeschrieben.

Der von der Werkstatt hat mich auch recht karriert angeschaut, als ich ihm erzählt hab, das wäre gesetzlich vorgeschrieben... :D

Vorerst bau ich mir keine LWR ein. Die Werkstatt hat auch davon abgeraten, weil die Elektronik recht empfindlich ist, wenn man nachträglich versucht was anzuhängen.

Besten Dank nochmals an Hagen, du hast für mich das Rätsel gelöst! ;)

Gruss
Thomas

hagen
23.05.2003, 15:21
@ThomasS

ob ich es gelöst habe weiß ich nicht, ist nur ne logisch klingende Vermutung ;) !

Aber ich verstehe nicht, warum Dir das keiner sagen, ob das bei Euch in der schönen "Nichteuroschweiz" vorgeschrieben ist, oder nicht?

Bring das doch mal in Erfahrung und teile uns das mal hier mit! Wäre nicht schlecht es zu wissen!

Gruß

Hagen

ThomasS
23.05.2003, 17:33
Bin schlichtweg noch nicht dazu gekommen jemanden kompetenten zu fragen...

Willibald
10.06.2003, 23:10
Wobei die nachträgliche Installation der manuellen LWR keine große Schwierigkeit ist.

LWR-Regler, 2x Stellmotor, ein bisschen Kabel verlegen und anklemmen Fertig.

Natürlich währe ein SLP und ein bisschen technisches geschick nicht schlecht... :shock:

Willi ;)