PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Re: LWR nachträglich einbauen



ThomasS
23.05.2003, 13:01
Hallo,

Einige Leute sind der Meinung, dass es verboten ist, auf Klarglas umzurüsten, ohne LWR miteinzubauen (siehe Topic weiter unten). Da ja schon einige auf Klarglas umgerüstet habe, möchte ich von denen gerne hören, wie das denn geht, eine manuelle LWR einzubauen?

Wohlgemerkt: mein Auto hat original KEINE LWR verbaut! Also was muss man da alles kaufen und einbauen? Bloss mit den Stellmotoren ist es ja nicht getan! Da fehlt der Schalter im Innenraum, ein Aktuator (Befehlsgeber) für die Stellmotoren und was noch? Wie sieht es mit dem Kabelbaum aus, sind da die Kabel schon drin? Usw...

hagen
23.05.2003, 13:10
@ThomasS

wobei wir auch hier mal wieder bei den Austattungsunterschieden bei Exportmodellen wären ;)

Also wenn Du einen 30V hast, dann handelt es sich ja sicherlich um ein mindestens 97'er Baujahr, oder? Und in der Schweiz schreibt der Gesetzgeber keine LWR voraus?

Bei uns in Deutschland sind bereits die ersten A4 serienmäßig mit LWR ausgeliefert worden, weil der Gesetzgeber es so vorgeschrieben hat!

Also ich kann hier jetzt nichts zu Deiner eigentlichen Frage beisteuern, aber diese unterschiedlichen Gesetzgebungen kann verstehen wer will?

Gruß

Hagen

ThomasS
23.05.2003, 13:33
Danke, das hilft mir schon sehr viel weiter! Jetzt wird mir so einiges klar, auch einige Bemerkungen im anderen Topic kapier ich jetzt endlich...

Das Verstehen von gesetzlichen Regelungen hab ich aufgegeben... :shock:

Damit trotzdem mal zurück zu meiner Frage:

Ja, ist ein 97er. Und richtig erkannt: ein schweizer Modell.

Wenn ichs mir recht überlege, wird wohl keiner mit einem deutschen Modell vor diesem Problem gestanden sein... Tja.

moky
23.05.2003, 13:46
@ ThomasS

Ich glaube dass bei uns (CH) LWR nicht Vorschrift ist, oder noch nicht. Ausserdem nehme ich an, dass es auf das Baujahr des Fahrzeugs ankommt, das heisst, wenn damals keine LWR vorgeschrieben war, brauchst Du auch keine bei Umrüstung auf Klarglas.

Die Schweizer sind ja Vorschriften mässig eh kompliziert. Als der Kat kam war er bei uns absolut verboten, kurz darauf absolutes Muss, genauso mit der dritten Bremsleuchte, wehe man hatte eine. Seit kurzem sind auch die ein Muss bei Neuwagen ;)

Wir sind doch ein niedliches Volk :D

Gruss Marc

hagen
23.05.2003, 15:28
@ThomasS + @moky

eigentlich kann man sich schon danach richten, das ab den Modellen wo die LWR vom Gesetzgeber vorgeschrieben wurde, von den Herstellern auch eingebaut wurde!

In Deutschland waren diese LWR ab 91 vorgeschrieben, demnach hatten/mussten auch alle neuzugelassenen PKW diese Einrichtung am Fahrzeug haben. Anderenfalls hätten diese Fahrzeuge bei uns keine Betriebserlaubniss bekommen und wären durch die Typprüfung gefallen!

Also wenn bei Euch kein A4 einen Drehschalter für die LWR hat, dann wird die auch nicht vorgeschrieben sein, davon gehe ich jetzt einfach einmal aus!

Gruß

Hagen

P.S.: Ich lobe mir sfr und nicht € ;) das ist doch schon mal ein klarer Vorteil bei Euch :D

Willibald
10.06.2003, 23:01
Wobei die nachträgliche Installation der manuellen LWR keine große Schwierigkeit ist.

LWR-Regler, 2x Stellmotor, ein bisschen Kabel verlegen und anklemmen Fertig.

Willi ;)