sabimi
27.04.2003, 11:58
Hallo,
ich war beim TÜV Oldenburg, der mir den § 50 kopiert hat und mich gefragt hat ob ich die Scheinwerfer (original Audi A4 Facelift) schon vor Mai 2000 eingebaut hatte. Das bestätigte ich und dann hat der Prüfer gesagt, dass ich keine Reinigungsanlage und auch keine autom. Leuchtweitenregulierung brauche.
Mein Renner ist Bj. 12/96
War jetzt wieder beim TüV und wurde nicht beanstandet, habe nur die kopie des § 50 gezeigt und kurz erzählt was der Tüv-Prüfer vor zwei Jahren sagte und dann war es okey.
Grüsse Michael
PS: habe auch noch andere Xenon-biren mit 6000 K von Philips drin
hat auch keiner was gesagt
ich war beim TÜV Oldenburg, der mir den § 50 kopiert hat und mich gefragt hat ob ich die Scheinwerfer (original Audi A4 Facelift) schon vor Mai 2000 eingebaut hatte. Das bestätigte ich und dann hat der Prüfer gesagt, dass ich keine Reinigungsanlage und auch keine autom. Leuchtweitenregulierung brauche.
Mein Renner ist Bj. 12/96
War jetzt wieder beim TüV und wurde nicht beanstandet, habe nur die kopie des § 50 gezeigt und kurz erzählt was der Tüv-Prüfer vor zwei Jahren sagte und dann war es okey.
Grüsse Michael
PS: habe auch noch andere Xenon-biren mit 6000 K von Philips drin
hat auch keiner was gesagt