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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Re: Nebelscheinwerferfunktiontest und TÜV



pimpi
11.11.2002, 18:28
Aloha!

Mal ein paar allgemeinen Fragen bzgl. Nebelscheinwerferfunktionstest beim TÜV. Die machen das bei der Hauptuntersuchung doch oder?

Wie müssen die Nebler (richtig) funktionieren?

Bei:
- Stand-, Abblend- und Fernlicht?
- Stand-, Abblendlicht? Müssen die bei Fernlicht ausgehen?
- Müssen die beim Anmachen der Nebelschlussleuchte automatisch angehen?

Bekommt man trotzdem 'ne neue Plakete auch wenn die die NSW nur bei Abblendlicht funktionieren. :D

thx/bye/pimpi

Mikrobi
11.11.2002, 19:12
Hi

Also ich will jetzt nichts falsches sagen aber meines Wissens nach dürfen die Nebelscheinwerfer nur mit dem Ablendlicht funktionieren. Definitiv sollen sie nicht mit Standlicht gehen denn dafür wurde ich schon mehrfach von den Grünen verwarnt. Ob sie bei Fernlicht gehen dürfen weiß ich nicht genau aber ich glaube eher nicht denn mit Fernlicht durften doch nur Zusatzscheinwerfer verwendet werden oder lieg ich da falsch. Die andere Sache ist das ich die Nebelscheinwerfer in allen Lichtstufen einschalten konnte und der TÜV hat das nie bemängelt -- wer weiß ob die das auch überprüft haben aber ich kann ja auch Schwein gehabt haben.

CIAO und Grüße aus Sachsen

Cheese
11.11.2002, 19:34
Sie dürfen mit Standlicht betrieben werden wenn der Abstand der Nebler zur Fahrzeugseite (Ende Außenspiegel!) nicht mehr als XXcm (Ich meine 40cm, aber nagelt mich da nicht drauf fest) beträgt. Daß sie angehen müssen wenn die Nebelschlußleuchte eingeschaltet wird wüsste ich jetzt nicht, ist aber das Praktischste. Laut einer EU-Richtlinie dürfen sie auch mit dem Fernlicht zusammen eingeschaltet sein, laut StvZO war das früher mal verboten.
@Mikrobi: war denn überhaupt Nebel als Du Deine Verwarnungen eingefangen hast? ;)

kajos1
11.11.2002, 19:46
Hallo,

ich kann nur sagen wie´s bei meinem ist:

Nebler können mit Stand-, Abblend- und Fernlicht betrieben werden.

Beim Einschalten der Nebelschlussleuchte gehen Sie automatisch mit an (war auch bei meinem letzten A4 Bj. 11/94 und meinem Audi 90 Bj 05/87 so)

Gruss Josef

Oliver
11.11.2002, 19:51
War im September mit meiner Möhre selbst beim TÜV, der hat sie noch nicht mal eingeschaltet!

Hätte sie gar nicht anschliessen brauchen!

Willibald
11.11.2002, 23:42
Habe da auch noch ne frage zu:

Ich habe meine S4 Nebler auf Xenon umgebaut und betreibe sie jetzt als Fernlichtzusatz,sie schalten sich automatisch nach 2 sekunden nach dem einchalten des Fernlichts ein (wegen dem Aufblenden).
Als Nebelscheinwerfer habe ich mir 2 Hella Micro DE hinter die Gitter montiert, das die NSW-Leitungen/schalter auch ne funktion haben.

Was meint der Tüv dazu. Dachte mir bei der nächsten HU einfach die Sicherung rauszumachen das die Xenons nicht gehen.... und nur die Hella Nebler.

Gibts bei Fernlichtzusatzscheinwerfer auch Richtlinien, oder darf man da alles haben. Denn wenns fernlicht an ist kannst ja keinen blenden ;o)

Willi

User gelöscht!
13.11.2002, 14:30
Hi

hab auch voir Xenon in die Nebler einzubauen!! Wie hast du das gelöst...kannst ja mal ne email schicken...

grüzi aus Essen

Cheese
14.11.2002, 21:43
@Willi: Ein Scheinwerfer (Egal welcher) erhält seine Betriebserlaubnis nur mit dem dazugehörigen Leuchtmittel. Wenn Du also Halogen gegen Xenon tauscht verliert der Scheinwerfer und damit das gesamte Fahrzeug seine Betriebserlaubnis. Hinzukommt daß Du Deine Zusatzscheinwerfer da sie von der Konstruktion her Nebelscheinwerfer sind nur bei Nebel betreiben darfst, folglich sollten sie nicht mit dem Fernlicht zusammen eingeschaltet werden, da kommst Du beim TÜV auch in Erklärungsnot.... Kurz zusammengefasst: Lass das besser keinen sehen!

User gelöscht!
15.11.2002, 14:49
Also die Nebelscheinwerfer dürfen nicht nur bei Nebel sondern auch bei starkem Regen und Schneefall (schlechter Sicht) eingesetzt werden. Stand glaub ich in einer der letzten ADAC Zeitungen (wenn ich mich nich irre, kann auch ne andere Zeitschrift gewesen sein).

@Cheese: Bei meinem A4 schalten sich die Nebler nicht ab wenn ich auf Fernlicht schalte, und das ist von Werk aus so ! Also wird man dann ja wohl kaum in "Erklärungsnot" bei TÜV kommen.

Cheese
15.11.2002, 16:48
Das ist schon richtig, Nebelscheinwerfer dürfen zusammen mit den Fernscheinwerfern betrieben werden, das habe ich weiter oben auch schonmal so geschrieben. In diesem Fall werden sie aber immer automatisch mit dem Fernlicht eingeschaltet, was eine Verwendung im vorgesehenen Sinn mehr als fraglich macht. Man sollte den Prüfer also nicht dadurch aufmerksam machen, schließlich ist da ja noch die Sache mit den Xenons. Mit Regen und Schnee hast Du natürlich Recht.

TL;-)
15.11.2002, 17:12
Also, Nebelscheinwerfer dürfen zusammen mit Stand-, Abblend- und Fernlicht betrieben werden. Jeodhc nur, bei Nebel oder regen unter 50 Meter Sichtweite. Die Nebelschlußleuchte funktioniert genauso, allerdings ist sie so geschaltet, dass sie nur mit vorhandenen NSW funktioniert. Wenn keine NSW vorhanden, dann funktioniert sie eben ohne.
Soweit zum Rechtlichen. Bezüglcih der Betriebserlaubnis bzw. dem Erlöschen dieser, wenn Du an den Scheinwerfern rumbastelst, muß ich Cheese voll recht geben. also überleg Dir das leiber nochmal.
Außerdem kann ich absolut nicht nachvollziehen, was das bringen soll. Die Nebelscheinwerfer sollen ja den absoluten Nahbereich des Fahrzeuges ausleuchten, Tendenz mehr zum Fahrbanrand. Was bringt Dir das beim Fernlicht? Da würde ich mir doch eher noch Zusatzscheinwerfer einbauen oder warten, bis die Bi-Xenons rauskommen...

Viele Grüße,
Thorsten

Willibald
15.11.2002, 17:29
Hab die S4 Nebler so hoch gestellt, das sie erst überm normalen Xenon Abblendlicht anfangen. (Noch mit Unterlegscheiben um den Winkel zu erhöhen). Streuen aber ziemlich, so das auch links und rechts sehr viel mitbeleuchtet wird. Also die Sicht ist TOP.
Wenn man so nachts durch den leeren Ort fährt ist es alls wenn Du in Flutlicht beleuteten Stadion stehst.
Mal sehen ob die grünen mal was sagen, sehen sie ja normal nicht, denn ich dahr ja nicht mit Fernlicht in ne Kontrolle.
Bei Tüv nächstes Jahr mal sehen...
Das einzige auf was ich noch gespannt bin ist wie lange Xenon Brenner oder Vorschaltegerät halten, da ja sehr oft auf- und abgeblendet wird.

Willi

User gelöscht!
16.11.2002, 12:44
@ TL;-) : Das ist nicht ganz richtig, das mit den unter 50 Metern Sichtweite gilt nur für die Nebelschlußleuchte, nicht für die Nebelscheinwerfer. Also ich bin noch nicht bei starkem Regen gefahren und hatte unter 50m Sicht, meistens sieht man ja doch weiter.

pimpi
17.11.2002, 17:32
Hallo Leute!

Es ging mir ja nur darum wie die Dinger funktionieren müssen, denn wir haben vor zwei Monaten meine S4 Schürze drangemacht und Anmachen tu ich die Dinger sowieso nicht gern.

Da ich bisher keine NSW hatte haben wir sie so geschaltet, dass sie nur bei Abblendlicht angehen und bei Fernlicht ausgehen. Mehr nicht.

bye/pimpi

Willibald
17.11.2002, 21:22
Also fährst prktisch immer mit Nebelscheinwerfern wenns dunkel ist?

pimpi
17.11.2002, 21:57
Nein, nein!! Da hast du was falsch verstanden. Die Dinger funktionieren nur wenn ich Abblendlicht drin habe. Die gehn nicht automatisch an wenn ich das Licht anmache. Um Himmels willen!! 8)