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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Artikel: Neuerungen zur 3. EU-Führerschein-Richtlinie 2013



votex
04.12.2012, 18:51
Artikel lesen (http://www.a4-freunde.com/content.php?217-Neuerungen-zur-3-EU-Führerschein-Richtlinie-2013)

hochsal
04.12.2012, 18:54
heisst das ich darf mit der klasse B mehr als 750kg anhängen?

Flosen
04.12.2012, 19:05
heisst das ich darf mit der klasse B mehr als 750kg anhängen?

Dürfte man schon immer.

Philipp_Dro
04.12.2012, 19:10
Schon immer! Du darfst bei einem Auto mit zl. G. von 3,5t, einen Anhänger von 750kg hängen. Du darfst aber auch z.B an eine Auto mit zl. G. von 2,5t einen Anhänger von 1t zl. G. hängen. Da darf dann aber die Gesamtmasse des Gespannes nicht über 3.5t liegen.

Flosen
04.12.2012, 19:13
Zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf nicht höher als das Leergewicht des Zuhfahrzeuges sein, beides zusammen nicht über 3,5t. Ausnahme ein Zugfahrzeuges mit zulässigem Gesamtgewicht von 3,5t darf noch einen Anhänger von 750kg dranpacken. So das dass Gespann insgesamt 4,25t wiegen darf.

Krugi
04.12.2012, 19:43
ab 750kg brauch man aber BE, meiner meinung nach

Philipp_Dro
04.12.2012, 19:46
Nein das ist ein Irrglaube. Ich habe vor zwei Jahren mein Führerschein gemacht und kann mich noch gut daran erinnern. :)

Flosen
04.12.2012, 19:57
Siehe mein Fred. Ich hab so schon etliche Wetten gewonnen :-D

Philipp_Dro
04.12.2012, 20:18
Das ist eine gute Idee!

Makke
04.12.2012, 20:58
Es ist aber wichtig, dass über 750kg der Hänger gebremst sein muss, wenn man keine BE hat!

Flosen
04.12.2012, 20:59
Gibt es ungebremste Hänger über 750kg?

DerWinzler
05.12.2012, 11:27
Also ich hätt jetzt auch gemeint das so gelernt zu haben, dass man wenn man einen Hänger mit über 750kg dran hängen will den BE braucht.

Sunshinelive
05.12.2012, 11:32
Hehe...hab ich auch schon mit etlichen Leuten drüber diskutiert die meinen mehr als 750Kg is mit B nicht drin...so wie Flosen es erklärt hat ist es 100% korrekt.

Mnml1337
05.12.2012, 17:44
Das mit dem Motorradführerschein ist ja eine absolute abzocke, jetzt weiß ich warum mein Fahrlehrer zu mir gesagt hat wir müssen dieses Jahr mit dem Lappen fertig werden!

votex
05.12.2012, 19:41
Jetzt muss du nur noch kurz eine Runde um den Block drehen, nichts Schriftliches mehr.

FahrlehrerMTK
05.01.2013, 19:48
Also wenn du jetzt A1 hast, kannst du nach Ablauf von 2Jahren mit einer Aufstiegsprüfung den A2 erwerben. Kein Theorieunterricht, keine Theorieprüfung, keine Ausbildung Pflicht (jedoch ratsam: Bissl Grundfahrübungen und Prüfgebiet abfahren...).
Und wiederum 2 Jahre später auf A mit dem selben Aufwand erweitern.
Oder A2 auslassen und wie bisher auch (Theorieausbildung, Theorieprüfung, Ausbildung incl. 6Sonderfahrten und Praxisprüfung) erwerben. (allerdings erst ab 24Jahren möglich)

X_FISH
07.01.2013, 08:21
Der Haken: Woher die Maschine nehmen um mit ihr die Prüfung zu machen? Also führt im Endeffekt kein Weg an einer Fahrschule vorbei. Zudem will der Prüfer i.d.R. gefahren werden und sitzt nicht - wie etwa in der Schweiz - hinten auf dem Sitzbrötchen bzw. der Sitzbank mit drauf. :)

Zumal es sinnvoll ist die Grundfahrübungen zumindest aufzufrischen. Weiterer Vorteil mit der Fahrschule: Der Fahrlehrer kennt die beliebten Strecken der Prüfer und auch die dort anzutreffenden Situationen, welche ebenfalls geübt werden müssen/sollten.

FahrlehrerMTK
03.02.2013, 15:04
Gude Nordie,
hast du A(begrenzt) 34PS gemacht, darfst du seit 19.1.2013 48PS fahren und du wirst auf Klasse A2 eingestuft, jedoch ist nach 2Jahren nach Erteilungsdatum die Leistungsbegrenzung raus (darfst also alles offen fahren), weil du vor dem 19.1.2013 den A(begrenzt) erteilt bekommen hast (siehe Datum im Führerschein). man muss hierbei auch nix eintragen lassen im Führerschein...

Hast du nach dem 19.1.2013 A(begrenzt) gemacht, weil vorher beantragt, wandelt sich der Antrag automatisch auf A2 und du hast die 48PS Leistungsgrenze ein Leben lang, bzw. bis zur Aufstiegsprüfung nach frühestens 2 Jahren...

Falls du vor der Umstellung (19.1.2013) A(direkt) gemacht hast mit 25 Jahren oder älter, so darfst du alle Zweiradklassen fahren.

Die Schlüsselzahl B96 kann man beantragen, um die 3,5t (Summen zulässiger Gesamtmassen der Zugkombination) auf 4,25t zu erhöhen. Ein kostenintensiver Zeitaufwand, der einem 750kg mehr Zuggesamtgewicht erlaubt...
Knappen Hunni drauflegen und man hat BE und darf 3,5t Zugfahrzeug+3,5t Anhänger bewegen. Hat allerdings, im Gegensatz zu B96, eine Praxisprüfung...

FahrlehrerMTK
03.02.2013, 16:55
Rischdisch :daumen:

A4B51.8TL
17.02.2013, 12:02
Das mit dem Führerscheinen ist absolute ABZOCKE!
Beim Busführerschein braucht man 78 Fahrstunden a´90€ und mann bringt aber schon 2 Jahre Berufserfahrung vom LKW mit.
In 20 Jahren gibt es einen enormen LKW/Busfahrer mangel